Hallo Zusammen,
das Thema hatten wir hier schonmal und zwar hier:
http://forum.drz400s.de/portal/viewtopic.php?p=2451#2451
Die Kurzfassung: Die E hat im Zulassungskit nur einen Bremslichtschalter für vorne. Es handelt sich um eine gesetzliche Grauzone, weil in der STVZO nur steht, dass bei Betätigung der Betriebsbremse das
Bremslicht leuchten muß. Es ist aber nirgends definiert, was die Betriebsbremse am Motorrad ist: vorne? hinte? mitte?
Die Lösung für den TÜV-Besuch hat Thomas ja schon gegeben: einer unserer wichtigsten Rechtsgrundsätze lautet da, dass wir solange als unschuldig gelten, bis unsere Schuld zweifelsfrei bewiesen wurde
Soll heißen: der TÜVler muß erstmal das Gegenteil beweisen. Außerdem hat die E mit dem Umbaukit die Zulassung bekommen, warum soll das bei der späteren HU dann auf einmal nicht mehr gelten. So oder so ähnlich werde ich jedenfalls nächste Woche gegenüber dem TÜV-Prüfer argumentieren.
Gruß
Theo