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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/AU ohne Pair-System & Co?
BeitragVerfasst: 04.02.2016 21:31 
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DRZ-Platinuser
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Registriert: 20.05.2010 11:04
Beiträge: 1831
Wohnort: Sauerland
Knacker hat geschrieben:
Sollte es im Falle eines Unfalls bei der Schadensregulierung durch die Versicherung zur Diskussion über z.B. einen fehlenden Killschalter am Seitenständer kommen, muss m.E. nachgewiesen werden, dass der Unfall ohne die Modifikation vermieden worden wäre.r


So ist es!


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/AU ohne Pair-System & Co?
BeitragVerfasst: 05.02.2016 00:05 
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DRZ-Platinuser

Registriert: 26.04.2010 15:00
Beiträge: 4153
Wohnort: Biggesee
Hallo,

aber auch wenn die illegale Modifikation ursächlich für den Schaden sein sollte muss die Versicherung haften, die kann m.W. dem Versicherungsnehmer nur einen Eigenanteil in Rechnung stellen, ich glaube der liegt im Bereich 3 - 5.000 €, wer es genau wissen will muss recherchieren.

Gruss
Frido

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DRZ 400 E
Husky 455 Rancher

Ich möchte einmal wie mein Opa sterben, friedlich schlafend und nicht so laut kreischend wie sein Beifahrer!


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/AU ohne Pair-System & Co?
BeitragVerfasst: 05.02.2016 07:25 
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Registriert: 08.03.2005 22:10
Beiträge: 2291
Wohnort: Hameln
Zum Lenkradschloss oder Zündschloss kann ich nur sagen, das die RMX das nicht hat. Für den TÜV kein Problem. Für die Versicherung sollte man immer ein Bremsscheibenschloss dabei haben.

Bei der RMX von Valenti Italien ist sogar der Seitenständer, der nicht automatisch hoch klappt und auch keinen Killschalter hat, Bestandteil der Betriebserlaubnis. Wie die das hinbekommen haben weiss ich nicht, aber man sieht, es gibt auch mal Ausnahmen von der Regel und das auch bei Bikes, die deutlich jünger sind, als die DRZ sind.


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 Betreff des Beitrags: Re: TÜV/AU ohne Pair-System & Co?
BeitragVerfasst: 05.02.2016 10:51 
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DRZ-Platinuser
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Registriert: 25.05.2011 22:48
Beiträge: 1325
Wohnort: Berlin
Zitat:
ja, der Seitenständer hat für den Prüfer in Ordnung zu sein. Entweder klappt er selbsttätig ein - oder er hat einen Killschalter. Ob es Ausnahmeregelungen gibt, kann ich nicht beurteilen.

Soweit ich informiert bin, gilt dies für jedes KRAD unabhängig vom Baujahr, also auch für Oldtimer.


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