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 Betreff des Beitrags: Endschalldämpfer
BeitragVerfasst: 03.01.2006 18:13 
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DRZ-Frischling

Registriert: 03.01.2006 18:05
Beiträge: 4
Wohnort: Frankfurt am Main
Hi.

Kann mir einer von Euch mal den Unterschied zwischen den beiden bei der Fa. TIGERMOTO angebotenen Sebring-Anlagen für die DRZ400-S erklären?
Zwei Bestellnummern HAT 4306501 und 4306502, aber kein Unterschied feststellbar.

Fahre zwar meine Kleine bereits seit vier Jahren, habe mich aber noch nie um einen Auspuff gekümmert, da ziemlich teuer.

Kann man denn bei jedem SEBRING Hunter das Innenteil herausnehmen, so daß er lauter wird?

Kennt jemand den Klang eines Spes-Topfes? Der hat zwar keine ABE, ist im "Verlustfall" aber immer noch günstiger.

Danke schon mal im Voraus für Eure Unterstützung


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BeitragVerfasst: 03.01.2006 20:11 
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DRZ-Junior

Registriert: 08.04.2005 19:04
Beiträge: 27
Wohnort: Zeitz
Spestöpfe sind im allgemeinen extrem laut.Für Motocross o.k. aber für Enduro oder SM ist ja selbst der orig.( E-Version) schon zu laut.
Der Spes klingt besser als der originale.


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BeitragVerfasst: 31.07.2006 10:40 
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DRZ-Platinuser
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Registriert: 14.07.2006 19:21
Beiträge: 1653
Wohnort: 77972 Mahlberg
Hallo,

nur falls das jemand interessiert:

Ich hab an meiner DRZ400E den SPES-Topf eingetragen 8)

Grüße

Roland


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BeitragVerfasst: 01.08.2006 18:05 
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DRZ-Junior

Registriert: 08.03.2005 18:28
Beiträge: 28
Wohnort: Köln
Da kann man sich drüber streiten was einem die Eintragung nützt, wenn
der Sheriff in grün feststellt das das Teil deutlich lauter ist als in den
Papieren als Standgräusch und Fahrgeräusch eingetragen ist.
Da hast du dann das selbe Problem wie mit ABE oder E-Nummer, wenn's zu laut ist erlischt die Betriebserlaubniss.

Gruß TheFunky


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BeitragVerfasst: 01.08.2006 20:14 
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DRZ-Platinuser
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Registriert: 14.07.2006 19:21
Beiträge: 1653
Wohnort: 77972 Mahlberg
Hallo Funky,

jo, grundsätzlich richtig!

Nur:
Es ist ein elementarer unterschied mit einem eingetragenen zu lauten Auspuff in eine Kontrolle zu geraten und mit einem nicht eintragungsfähigen Racing-Auspuff.

Bei der ersten Variante bekommt man einen Vorführschein und bei der zweiten Variante kann der Auspuff zur Beweissicherung beschlagnahmt werden und dann ist essig mit weiterfahren.

So ist das zumindest in BW geregelt!

Grüße

Roland


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