Dr-z-siegen-1 hat geschrieben:
hi,
ich find das gar net mal schlecht weil ich das gleiche auch gemacht habe weil ich ehrlich sagen muss das dass licht ab der drz ziemlich schwach ist....
hatte mir ma ein hid xenon kit bestellt aber nur 6000k und dann ist das fernlicht auch wieder als normal halogen.was er hat ist mal min 8000k und fällt nätürlich etwas schneller auf
....was aber eigentlich egal ist weil das nur eine lapalie ist...wenn du damit angehalten wirst zahlst du legentlich 20€ weil es ein verstoss gegen das beleuchtungsmittelgesetzt ist und kein erlöschen be
weil laut stvo § 50 ist nur die rede von mehrspurigen fahrzeugen und ein mopped ist kein mehrspuriges fahrzeug
beim tüv bekommste es trotzdem net eingetragen die schicken dich nach essen zur ifm...nur die dürfen dir das mit ner einzelabnahme abnehmen und voraussetztung ist trotzdem noch eine elekt. höhen verstellung vom scheinwerfer

...wie bei der neuen BMW die xenon serie hat
aber egal also ich würde sagen kaufen reinbauen fahren

... und dann gehste noch ins netz und druckst dir mal den § 50 aus wenn se dich anhalten und dann ist gut...die ham bei mir ganz schön doof geschaut
Mfg Dr-z-siegen-1
Klär uns auf.
Ich lese unter Absatz 10 des §50:
Zitat:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1.einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2.einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3.einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
Die DRZ erfüllt keines davon und die Scheinwerfer sind nicht für Xenon Leuchtmittel freigegeben! Insofern erlischt mMn die BE!
Einen Bekannten haben Sie hier in Neumünster angehalten und die ganze Karre stillgelegt, weil er Xenon drin hatte. Bei Änderungen an der Beleuchtung sehen die Grünen/Blauen rot!
Gruß
Olli