Sodele, jetzt hab ich von Wilbers Antwort bekommen.
Das Schreiben ist sehr freundlich, kompetent und informativ.
Bin wirklich beeindruckt von dem Service bei Wilbers
Zum Inhalt:
Technisch betrachtet kann man die ungleichen Federn fahren.
"Technische Auswirkungen könnten sein, dass die Gabel gar nicht mehr vernünftig dämpft und federt".
Sie schreiben weiter, da dies bei mir jedoch nicht zutrifft spricht nichts gegen dieses Setup.
Bei der Gelegenheit sollte ich erwähnen, daß sich der Gabelölwechsel
(Motul 5W Gabelöl) und die Reinigung der zugänglichen Teil positiv
auf die Gabelfunktion ausgewirkt hat. Die spricht jetzt wieder ganz gut
an und verrichtet ihre Arbeit unauffällig, so wie's eigentlich sein soll.
Aber der Wilbers-Support hat mich auf einen weiteren Aspekt aufmerksam gemacht.
Ich hatte bisher nicht an die rechtliche Seite der Geschichte gedacht.
Ein Betriebserlaubnis gibt's natürlich nur wenn beide Federn ordnungsgemäß
eingebaut sind.
D.h. mit diesem Setup ist man eigentlich illegal unterwegs.
Normalerweise merkt das keiner. Doch sollte es im Falle eines (Un)Falles
dazu kommen, daß ein Sachverständiger die Kiste zerlegt könnte
das unangenehme Folgen haben.
Also bitte dieses Gabelfedernsetup nur nachmachen, wenn man damit nicht am Straßenverkehr teilnimmt.
Gruß
crissx