Hallo,
ich kenne mich mit der Rechtslage nicht wirklich aus, stimme racetex aber nicht zu, denn wenn man das hier liest
http://m.motor-recht.de.tl/Motor.ue.berholung.htmdürftest du leider schlechte Karten haben. Analog zu dem Urteil müsstest du der Werkstatt ein Verschulden an dem Schaden nachweisen, so ein Verschulden läge nicht vor, wenn die Steuerkette aufgrund eines Materialfehlers angerissen wäre. Einen Einbaufehler der Werkstatt kann man m.E. ausschliessen, denn wenn eine Steuerkette falsch montiert wird, wird man damit wohl keine 10.000 km fahren können.
Da hast du anscheinend voll in die Schei.... gegriffen, sehr ärgerlich!
Die Werkstatt würde ich aber trotzdem mal freundlich mit dem Sachverhalt konfrontieren.
Gruß
Frido