renzi72 hat geschrieben:
Kann natürlich sein das man sowas nacharbeiten kann...schweissen und dann zurechtfeilen bis es so ist wie das auf der anderen Seite?
Gute Idee, Renzi!
Wenn der Anschlag an der Gabelbrücke abgebrochen ist (= Begrenzung des Lenkeinschlags), sollte man sich fragen, warum das so ist! Genau das wird sich der TÜV-Ingenieur auch fragen. Oder besser, er weiß die Antwort schon, wenn er den Schaden sieht! Überlastung durch Sturz.
Wenn man das so läßt, wie es ist, kann man für den reinen Geländeeinsatz noch prüfen, ob die Gabelbrücke sonst noch technisch einwandfrei ist (ohne Deformationen, ohne Risse). Ein verantwortlicher Prüfer darf das nicht durchgehen lassen und wird außerdem sehr sorgfältig deinen Rahmen untersuchen, ob der durch den Sturz nicht auch noch Schäden hat.
Gebalbrücken sind i.d.R. geschmiedete Teile (z.T. CNC-gefräst aus hochfestem Alu), die werden durch Schweißen auf jeden Fall durch den Wärmeeintrag an Festigkeit verlieren. Also Finger weg. Wenn du es trotzdem machst und der Prüfer sieht es, legt er deine Maschine sofort still! Und zwar zu Recht!
Also im Falle einer Beschädigung austauschen.
VG
Peter