Schwachfahrer hat geschrieben:
Ich habe kein Standlicht in der Maske und der TÜV fand es i.O.
Ist halt ´ne Ermessenssache vom jeweiligen Prüfer.
Offiziell muß ein Standlicht für die korrekte Erteilung der Plakette vorhanden sein.
Und zu den Lampenmasken : Offiziell gilt das "E"-Prüfzeichen meist nur für den Scheinwerfer, aber nicht für das Plastikteil, was man im allgemeinen als "Maske" bezeichnet und schon gar nicht für die Gummibefestigung.
Aber die Prüfer sind kulanter geworden.
Wenn ich da an früher denke...
Gruß vom Cafe-Racer