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BeitragVerfasst: 23.01.2009 20:39 
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DRZ-Junior

Registriert: 18.10.2007 14:12
Beiträge: 47
$benni$ hat geschrieben:
@vinduro

Alles andere wäre meiner Meinung nach unlogisch. Was genau wurde bei dir eingetragen bzw. geändert?


21/18" zusätzlich bei der SM.
Hinweis auf dem Gutachten: Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich.
Das ist nicht die Formulierung, die ich von Anhängekupplung usw. her kenne, wo eine Änderung der Papiere erst "bei nächster Gelegenheit" erfolgen soll und bis dahin das Mitführen reicht.


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BeitragVerfasst: 23.01.2009 20:54 
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Beiträge: 439
Wohnort: Villingen-Schwenningen
Okay, du hast ein Gutachten für die Enduroräder auf deinem Moped bekommen und musst dies dann unverzüglich eintragen lassen (nicht ungewöhnlich). Aber die Originalräder sind ja schon mal eingetragen
und nur nicht übertragen worden.

Wenn jetzt die Sumoräder nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung I+II stehen würden wären die ja trotzdem noch legal (Wie gesagt ist dann eine Kopie vom alten Brief sinnvoll).

Zumindest ist das bei meiner DRZ so und wurde vom TÜV auch so bestätigt.

Vielleicht kann ja noch jemand anderes was dazu sagen...

_________________
DRZ 400 E Bj. 2003


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BeitragVerfasst: 24.01.2009 11:55 
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Registriert: 14.07.2006 19:21
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Wohnort: 77972 Mahlberg
$benni$ hat geschrieben:
@vinduro

Wie Du geschrieben hast gilt das bei ÄNDERUNGEN. Wenn das Motorrad aber die Betrieberlaubnis z.B. mit 18/21 Zoll bekommen hat und später die Sumo-Bereifung in den Fahrzeugschein eingetragen wurde kann es ja nicht auf einmal zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Ist ja beides mal überprüft und genehmigt worden. Wenn die Betriebserlaubnis (jetzt Zulassung) erlischt, muss eine Gefährdung begründet werden.

Alles andere wäre meiner Meinung nach unlogisch. Was genau wurde bei dir eingetragen bzw. geändert?


Genau so hat mir der Herr von der Zulassungsstelle und vom TÜV erklärt.
Wozu Räder eintragen lassen, welche Werksseitig vom hersteller bereits freigegeben sind?

Grüße

Roland


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BeitragVerfasst: 24.01.2009 12:50 
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Registriert: 18.02.2006 14:45
Beiträge: 680
Wohnort: Hamburg
roland.k hat geschrieben:
$benni$ hat geschrieben:
@vinduro

Wie Du geschrieben hast gilt das bei ÄNDERUNGEN. Wenn das Motorrad aber die Betrieberlaubnis z.B. mit 18/21 Zoll bekommen hat und später die Sumo-Bereifung in den Fahrzeugschein eingetragen wurde kann es ja nicht auf einmal zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Ist ja beides mal überprüft und genehmigt worden. Wenn die Betriebserlaubnis (jetzt Zulassung) erlischt, muss eine Gefährdung begründet werden.

Alles andere wäre meiner Meinung nach unlogisch. Was genau wurde bei dir eingetragen bzw. geändert?


Genau so hat mir der Herr von der Zulassungsstelle und vom TÜV erklärt.
Wozu Räder eintragen lassen, welche Werksseitig vom hersteller bereits freigegeben sind?

Grüße

Roland


Das hab ich mir bei meiner "S" auch gedacht.... die "alten" Enduro-Räder sind noch eingetragen (90/90 21", 120/80 18") und die Sumo-Räder sind halt später dazugekommen. Steht bloß leider auch nicht "alternativ" oder "wahlweise" dabei :/

Gruß
Caparso

_________________
Suzuki DR-Z 400 E '04 Supermoto / Enduro


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