Die haben doch einen an der Schüssel!!!
Ich war eben auf der Seite unserer Zulassungsstelle und was lese ich da:
Mit Einführung der neuen Kraftradkennzeichen zum 08.04.2011 dürfen Krafträdern nur noch Kennzeichen mit mindestens 4-stelliger Erkennungsnummer zugeteilt werden (z.B. XX-AB12 oder XX-A123)Hab dann mal da angerufen, da ich noch ein 3-stelliges Kennzeichen reserviert habe. Mit der Reservierung bekommt man auch noch ein 3-stelliges Schild, sonst nur noch 4-stellig.
Der Mitarbeiter war sehr freundlich und hat diese Vorschrift ja auch nicht gemacht, habe ihn aber mal gefragt, welchen Sinn eine so bescheuerte Regelung denn überhaupt hat? Ich verstehe ja, dass die Anzahl der 3-stelligen Kennz. begrenzt ist, aber warum dürfen die den Moppeds grundsätzlich nicht mehr zugeteilt werden?
Die Begründung ist der Hammer!!!
Diese Kennzeichen werden für
QUADs zurückgehalten.

Als mir dazu dann noch einfiel:"...und für 8l-Ami-Schlitten", mußte er wohl auch grinsen.
Man kann natürlich sagen, das ist kein Problem, die Mindestgröße des Moppedschildes liegt ja bei 180x200 und es ist dann doch egal, ob da 3 oder 4 Stellen stehen. Grundsätzlich richtig, aber man hat ja wohl festgestellt, dass die neue Schriftgröße ausreichend ist. Ob da nun 3 oder 4 Stellen auf dem Schild stehen, ändert ja nichts an der Lesbarkeit und welcher Grund spräche dagegen, ein 3-stelliges Schild noch etwas kleiner zu machen?
Diskutiere ich demnächst mit dem TÜV-Prüfer, weil mein Kennzeichen evtl. ein paar Millimeter zu klein ist und die Abgaswerte meines 400 ccm-"Boliden" nicht 100% ok sind, während auf der Nachbarspur der Hummer mit dem kleinen 3-stelligen Kleinkraftradschild und der bestandenen AU durchgewunken wird?
Da sage ich unserem Amtsschimmel
Ich habe aber vergessen zufragen, ob man bei einem Moppedwechsel die alte 3-stellige Nummer evtl. für das neue Bike verwenden kann. Das wäre aber zu einfach und geht deshalb bestimmt nicht!
Gruß
Frido