Ich muss Euch Jungs leider enttäuschen, es wurden seit Sommer ein paar "Nachbesserungen" unternommen,
die diese Fragestellung eindeutig Regeln.
Die bisherigen Motorradführerscheine hießen "A1", "A beschränkt" und "A unbeschränkt".
Ab 19.01. heißen diese "A1", "A2" und "A".
Durch die Namensänderung bei den großen Klassen, sind Diese als neue Führerscheinklassen zu betrachten,
die einer ebenso neuen Prüfungsordnung unterliegen.
Durch diese Detailänderung ist es ausgeschlossen, dass die Personen,
die vor dem 19.01.2013 einen "A beschränkt" - Führerschein gemacht haben,
die mit der Prüfungsordnung des "A2" - Führerscheins übertragenen Berechtigungen, ebenfalls zugesprochen bekommen.
Heißt: Ihr müsst euch leider noch gedulden, bis Ihr offen fahren dürft.
Und damit Ihr nicht denkt, ich hätte mir das aus den Fingern gesogen, sage ich Euch auch gleich,
dass ich das von meinem ehemaligen Fahrlehrer weiß.
Also überlegt's Euch gut, denn damit geht das gleiche Spielchen wie bei den Rollern und 125er Zwiebacksägen wieder los.
Halte ich mich daran, oder scheiße ich einfach drauf?
Wenn ich Euch einen Hinweis in die richtige Richtung geben darf:
Trefft die erwachsenere Entscheidung, es könnte Euch viel Ärger ersparen. Falls nicht, viel Glück.
