Hallo Rainer,
bei einer Anlage mit EG-ABE hast Du ein Kärtchen (ähnlich EC-Karte) oder eine Schrieb dabei. Solchen Anlagen
müssen nicht in die Papiere eingetragen werden, sie
können aber eingetragen werden. Vorteil: man muß die Papierkram nicht mitschleppen (oder zuhause vergessen

). Nachteil: Kosten (vom TÜV in den Brief, und der Zulassungsstelle in den Schein). Für diese Anlagen gelten die in der ABE angegebenen Phon-Werte. Stimmen diese bei einer Pol.-Messung nicht mit den angegebenen überein weil die Anlage z.B. manipuliert ist, gibts von der Pol. die "Rote Karte".
Besser sind da Anlage mit E-Zeichen (z.B. E4), diese sind
nicht eintragungspflichtig.