Gast101 hat geschrieben:
.....bezüglich Garantieleistung nach einem gerissenen, sechs Monate alten (Neufahrzeug, bar bezahlt) Kupplungszug beim Händler hatte ......
äääh hallo ??!
ich hatte mal mit 'nem Spezi zu tun, der die Suzuki GS meiner damaligen Holden gekauft hatte.
Nach 3 Monaten kam er an und meinte, sich beschweren zu müssen, weil Ihm 2 Blinkerbirnen durchgebrannt waren.
Hab' mich spasseshalber daraufhin mal bei einem Freund erkundigt, der seinerzeit bei Suzuki als Verkäufer gearbeitet hat.
Die hätten Ihn auch so wieder vom Hof schicken können, selbst wenn die Maschine dort zwei Tage vorher neu gekauft war.
Blinkerbirnen, wie auch Seilzüge sind Verschleißteile und fallen nicht unter die Garantieleistung (auch bei Straßenmaschinen nicht).
Weil der Händler Dir so'n 20-Euro Teil nicht auf Kulanz ersetzt, zu sagen, der Service wäre generell schlecht, finde ich gewagt.
Das bezieht sich jetzt nicht mal speziell auf Yamaha.
Gruß
MM
P.S.: für ein Neufahrzeug würde ich nie so viel Geld auf den Tisch legen, ohne sie Probe gefahren zu haben.
Da hat der Uwe schon ganz Recht !