Hi,
das ist ja ne merkwürdige Konstellation bei Dir?!
Normalerweise ist das Datum der bestandenen praktischen Prüfung das Datum der Erteilung des Führerscheins. Weil der Führerschein oft schon vor der prakt. Prüfung gedruckt wird, wird das Tagesdatum der bestandenen prakt. Prüfung handschriftlich auf einem Papieraufkleber eingetragen.
So sieht mein "Lappen" aus:
Das Datum der bestandenen praktischen Motorradführerscheinprüfung ist der 19.10.2001 und somit konnte ich automatisch ab dem 20.10.2003 offen fahren.
Ich denke, dass es bei Dir einen Irrtum gab. Du kannst offiziell erst 2 Jahre nach bestehen der prakt. Prüfung offen fahren. Es könnte aber sein, dass Du Glück hast und Du auf Grund dieses Fehlers schon im August 2009 offen fahren darfst!?
Ich würde mal zu einer Polizeidienststelle fahren, den Lappen vorzeigen und ganz dumm fragen, ab wann Du eigentlich offen fahren darfst?!
Wann Du die Prüfungen gemacht hast, ist Dir entfallen...
Gruß
Olli
P.S.: Ich kenne Leute, die haben auf Grund eines Fehlers in der Führerscheinstelle einen Führerschein für große LKW (C oder CE) ohne jemals ne Prüfung dafür gemacht zu haben. Ist wohl besonders oft bei der Umstellung von rosa Lappen auf Scheckkarte passiert?!