Danke für die Links und Antworten,
nachdem ich mir das alles etwas durchgelesen habe, bin ich der Auffassung, daß dieser Gesetzesentwurf sowiso keinerlei Anderungen mitsich bringt, da er viel zu pauschal ausgelegt wurde
..."Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung, (...)."
...geeignete Bereifung... - wann soll ich die Bereifung wechseln, bei +8°, bei 0°, bei -10° oder erst bei Schneefall???
Meiner Meinung nach ist dieser wischi-waschi-Paragraph nur für die Versicherungen sinnvoll, damit sie sich im Schadensfall noch einfacher aus der Verantwortung ziehen können.
Da das ganze Gedöns erst nächstes Jahr auf uns zukommt, sag ich mal ... lassen wir uns eifach Überraschen!
mit verwirrten Grüssen,
Andi