DRZ - Forum

Das Forum von www.DRZ400S.de
Aktuelle Zeit: 29.03.2024 17:10

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 51 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4, 5  Nächste
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Leistungsgewicht
BeitragVerfasst: 12.07.2012 19:36 
Offline
DRZ-Power-User
Benutzeravatar

Registriert: 26.01.2012 20:46
Beiträge: 115
Wohnort: Nauendorf
atsuni hat geschrieben:
Hustenzwerg hat geschrieben:
@atsuni und RacketRocker:
Wenn Ihr wirklich 146 kg und 144 kg eingetragen habt, dürftet Ihr tatsächlich nächstes Jahr offen fahren. :daumen:

=>also... ich darf seit 2000 offen fahren! :hihi:



ach sei ruhig :D

_________________
Aktuelles Arsenal:
Suzuki DRZ 400 (Kicker)
Suzuki V-Strom DL650 +++ Honda CX 500
Yamaha XC 125 +++ Simson S50
Volvo 850


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Leistungsgewicht
BeitragVerfasst: 12.07.2012 19:38 
Offline
DRZ-Goldmember
Benutzeravatar

Registriert: 18.02.2011 10:48
Beiträge: 575
Wohnort: Wetzlar
Na dann wünsche ich viel Spaß ^^
Ab 19. Januar ist es glaube ich so weit.

@atsuni: Ach so ^^ ich seit 2008 :prost:
aber man muss sich ja auch mal um den Nachwuchs Gedanken machen :hihi:


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Leistungsgewicht
BeitragVerfasst: 17.07.2012 14:59 
Offline
DRZ-Frischling

Registriert: 17.07.2012 14:48
Beiträge: 1
Sofern du noch in der Probezeit bist, darfst du eh nur max. 34ps fahren!


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Leistungsgewicht
BeitragVerfasst: 17.07.2012 16:49 
Offline
DRZ-Stamm-User

Registriert: 16.04.2012 19:58
Beiträge: 72
hat überhaupt nix mit der probezeit zu tun. du meinst den begrenzten führerschein und der wird im januar 2013 offen fahren kann. mir scheiß egal was suzuki angibt, für den tüv und die versicherung ist relevant was im fzgschein steht.
reicht grade so um offen fahren zu können. also ich lass die drossel dann im januar austragen.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Leistungsgewicht
BeitragVerfasst: 08.01.2013 01:07 
Offline
DRZ-Premium-User

Registriert: 13.02.2012 01:04
Beiträge: 249
Wohnort: Moers
So da es nu langsam dadrum geht ob wir offen fahre dürfen oder nicht frage ich nochmal nach.
Darf ich die DRZ jetzt Offen fahren also ab dem 19.1 oder nicht?
Wenn nein heist das 1-2 KG mehr eintragen und dann darf ich sie offen fahren?

Kennen nen Händler der schonmal bei der KTM von nem Freund 10kg mehr eingetragen hat damit er sie netmehr drossln muss hoffe mal das er im Notfall die DRZ nen Paar Kg schwerer macht.
Fänds recht sinfrei nun noch 1 jahr wegen 1ps zuviel Gedrosslt zu fahrne...


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Leistungsgewicht
BeitragVerfasst: 08.01.2013 01:29 
ich habs mal durchgerechnet gehabt,ich hab glaube 144 oder 146 kg eingetragen haut alles hin.
weiß jemand wie ich das jetzt machen muss?
drossel ist schon draußen nur halt noch gedrosselt eingetragen.
muss ich das iwo bestätigen lassen oder einfach zur führerscheinstelle umtragen und fertig?


Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Leistungsgewicht
BeitragVerfasst: 08.01.2013 09:05 
Offline
DRZ-Goldmember
Benutzeravatar

Registriert: 18.02.2011 10:48
Beiträge: 575
Wohnort: Wetzlar
Ich muss Euch Jungs leider enttäuschen, es wurden seit Sommer ein paar "Nachbesserungen" unternommen,
die diese Fragestellung eindeutig Regeln.

Die bisherigen Motorradführerscheine hießen "A1", "A beschränkt" und "A unbeschränkt".
Ab 19.01. heißen diese "A1", "A2" und "A".
Durch die Namensänderung bei den großen Klassen, sind Diese als neue Führerscheinklassen zu betrachten,
die einer ebenso neuen Prüfungsordnung unterliegen.

Durch diese Detailänderung ist es ausgeschlossen, dass die Personen,
die vor dem 19.01.2013 einen "A beschränkt" - Führerschein gemacht haben,
die mit der Prüfungsordnung des "A2" - Führerscheins übertragenen Berechtigungen, ebenfalls zugesprochen bekommen.

Heißt: Ihr müsst euch leider noch gedulden, bis Ihr offen fahren dürft.

Und damit Ihr nicht denkt, ich hätte mir das aus den Fingern gesogen, sage ich Euch auch gleich,
dass ich das von meinem ehemaligen Fahrlehrer weiß.

Also überlegt's Euch gut, denn damit geht das gleiche Spielchen wie bei den Rollern und 125er Zwiebacksägen wieder los.
Halte ich mich daran, oder scheiße ich einfach drauf?

Wenn ich Euch einen Hinweis in die richtige Richtung geben darf:
Trefft die erwachsenere Entscheidung, es könnte Euch viel Ärger ersparen. Falls nicht, viel Glück. :opa:


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Leistungsgewicht
BeitragVerfasst: 08.01.2013 09:34 
Offline
DRZ-Premium-User

Registriert: 13.02.2012 01:04
Beiträge: 249
Wohnort: Moers
Also ich werde 100% mit der Drossel auf dem Legalem weg bleiben da die DRZ auch mit Drossel Spaß macht.
Aber soweit ich weis dürfen fahrer die Ihren Führerschein schon besitzen nun nach Neuer Reglung fahrne allerdings
Habs gerade auch nochmal nachgeschaut beim ADAC steht das die A beschränkt fahrer nun 48ps fahren dürfen.

http://www.jungesportal.de/fuehrerschei ... srecht.php

Steht ganz unten im Artikel vom A2 bereich...

Habe 146kg eingetragen. Damit darf ich also offen fahren?
Wenn ja dann freu ich mich schon richtig dadrauf :)


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Leistungsgewicht
BeitragVerfasst: 08.01.2013 13:02 
Offline
DRZ-Junior
Benutzeravatar

Registriert: 30.12.2012 13:48
Beiträge: 21
Fahrt doch erstmal auf die Waage und schaut euch das tatsächliche Gewicht an, bevor Ihr aufballastiert.
Meist sind die Fahrzeuge eh schwerer, als angegeben, und das tatsächliche Gewicht muss der Prüfer eintragen.
Gruß Frank


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Leistungsgewicht
BeitragVerfasst: 08.01.2013 13:31 
Offline
DRZ-Premium-User

Registriert: 18.07.2009 19:54
Beiträge: 499
Wohnort: Schweiz - St. Gallen
Wer zum 13.01.2013 noch "A beschränkt" hat, darf ab dann Maschinen mit 35 kW/48 PS und 0,2 kW/kg fahren.
Zwei Jahre nach dem Erwerb von "A beschränkt" darf "A offen" gefahren werden ohne zusätzliche Prüfung.

Zusatzgewicht ist über die KBA Nummer im Brief/Schein nicht zulässig. Drossel ist und bleibt bei zuwenig Gewicht notwendig.

Diese Regelung ist recht neu, da vor gar nicht all zu langer Zeit die 0,2 kW/kg in Deutschland nocht nicht Bestandteil der neuen Regelung war.
Da man aber Gefahr lief, im Ausland dann ohne Zulassung zu fahren, wurde es nachträglich in Deutschland noch hinzugefügt.
Anders aber bei der Regelung für die maximaler Obergrenze. In good old Germany darf man auch Maschinen drosseln, die mehr als 95 PS haben.
Das gilt im EU-Ausland nicht.
Die rechtlichen Konsequenzen werden dann unterschiedlich je nach Land ausfallen. Erfahrungsgemäß werden die Italiener da schon kräftig zulangen, gefolgt
von Österreich und der Schweiz. Den Ungarn und Polen wirds recht egal sein :D

Happy Riding!


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Versicherungsprämie
BeitragVerfasst: 08.01.2013 15:33 
Hustenzwerg hat geschrieben:
Ich muss Euch Jungs leider enttäuschen, es wurden seit Sommer ein paar "Nachbesserungen" unternommen,
die diese Fragestellung eindeutig Regeln.

Die bisherigen Motorradführerscheine hießen "A1", "A beschränkt" und "A unbeschränkt".
Ab 19.01. heißen diese "A1", "A2" und "A".
Durch die Namensänderung bei den großen Klassen, sind Diese als neue Führerscheinklassen zu betrachten,
die einer ebenso neuen Prüfungsordnung unterliegen.

Durch diese Detailänderung ist es ausgeschlossen, dass die Personen,
die vor dem 19.01.2013 einen "A beschränkt" - Führerschein gemacht haben,
die mit der Prüfungsordnung des "A2" - Führerscheins übertragenen Berechtigungen, ebenfalls zugesprochen bekommen.

Heißt: Ihr müsst euch leider noch gedulden, bis Ihr offen fahren dürft.

Und damit Ihr nicht denkt, ich hätte mir das aus den Fingern gesogen, sage ich Euch auch gleich,
dass ich das von meinem ehemaligen Fahrlehrer weiß.

Also überlegt's Euch gut, denn damit geht das gleiche Spielchen wie bei den Rollern und 125er Zwiebacksägen wieder los.
Halte ich mich daran, oder scheiße ich einfach drauf?

Wenn ich Euch einen Hinweis in die richtige Richtung geben darf:
Trefft die erwachsenere Entscheidung, es könnte Euch viel Ärger ersparen. Falls nicht, viel Glück. :opa:


Hast du dafür zufällig eine Quelle?
Das verunsichert mich gerade doch ganz schön.Bin aber auch auf dem Stand,dass ich offen fahren dürfte.
mit 146kg komm ich ja genau hin mit dem Leistungsgewicht.
Wäre äußerst besch....,falls ich weiter gedrosselt fahren müsste. :aerger:


Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Leistungsgewicht
BeitragVerfasst: 08.01.2013 18:19 
Offline
DRZ-Platinuser
Benutzeravatar

Registriert: 25.05.2011 22:48
Beiträge: 1318
Wohnort: Berlin
Wenn dich die Drossel stört dann baue sie aus. Ob die eingebaut ist kann die Polizei nicht nachvollziehen. Entscheidend für die Polizei ist was in der Zulassung steht.

Das gleiche gilt für die, die eine Leistungsbeschränkung eintragen lassen wollen bzw. müßen. Der Prüfer macht keine Leistungsmessung und zum nachschauen am Motorrad gibt es auch nichts. Der will die Bescheinigung (KBA-Wisch) sehen, damit er die Daten in sein Gutachten eintragen kann.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 51 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4, 5  Nächste

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de