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 Betreff des Beitrags: Neue Rechtslage DB Killer
BeitragVerfasst: 10.03.2016 17:56 
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DRZ-Junior

Registriert: 27.04.2015 11:18
Beiträge: 19
Hallo habe bezüglich des DB Killers (natürlich bezogen auf den zu kurzen) nur unaktuelle, bzw ungenau Sachen gefunden.

Also ich werde mit zu kurzen DB Killer erwischt - was nun? Punkt gibt es nicht mehr oder? Sind die 90€ + Verwaltungskosten noch aktuell? Dürfte die Polizei meine DRZ stehen lassen oder ist das rechtswidrig?

Kennt sich da jemand genau aus (bitte nicht "ich glaube" ,"ich habe gehört",...)


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 Betreff des Beitrags: Re: Neue Rechtslage DB Killer
BeitragVerfasst: 11.03.2016 02:12 
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DRZ-Platinuser
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Zitat:
Dürfte die Polizei meine DRZ stehen lassen oder ist das rechtswidrig?

Wenn eine Gefahr davon ausgeht darf die Polizei sogar auf dich schießen. Wenn es dir nicht paßt kannst du dich ja später beschweren, dann entscheidet das Gericht ob es rechtswidrig war. Erfahrungsgemäß hat die Polizei zu 99 Prozent Recht bei Armutseinwanderern sogar zu 99,9%.
Grundsätzlich verfügt die Polizei über die Hoheit ein bzw. das Fahrzeug beim Verdacht auf einen Verstoß gegen die StVo sicherzustellen. Wenn sich der Verdacht bestätigt muß der Halter für die Kosten der Sicherstellung aufkommen. Wenn es ganz blöd läuft kommen noch die Kosten für ein technisches Gutachten dazu.

https://www.youtube.com/watch?v=PNjG22Gbo6U


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 Betreff des Beitrags: Re: Neue Rechtslage DB Killer
BeitragVerfasst: 11.03.2016 10:46 
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DRZ-Junior

Registriert: 27.04.2015 11:18
Beiträge: 19
Ah ok schon mal gut zu wissen- allerdings glaube ich nicht, dass die Polizei der Meinung ist, dass eine Gefahr ausgeht und sie schießen müssen ;-)

Dass es keinen Punkt mehr gibt und das Ganze 90€ + Verwaltungskosten kostet stimmt also?


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 Betreff des Beitrags: Re: Neue Rechtslage DB Killer
BeitragVerfasst: 11.03.2016 14:17 
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DRZ-Platinuser
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Registriert: 25.05.2011 22:48
Beiträge: 1318
Wohnort: Berlin
Punkt beim KBA gibt es nicht. Welcher Preis letztlich auf der Rechnung steht ist Ermessenssache genauso wie die Beurteilung der Gefahrenlage. Wer mit dem festgelegten Preis unzufrieden ist, kann einen Widerspruch einlegen und sich darüber streiten. Das macht aber wirtschaftlich nur Sinn wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.

Zur Ermessenssache, die Beamten sind keine technischen Sachverständigen die können erst mal so ziemlich alles bemängeln.
Bei der Gefahrenlage geht es darum, das durch die Lärmemission andere Verkehrsteilnehmer geschädigt werden könnten. Sie könnten sich z.B. erschrecken und einen Herzinfarkt bekommen oder das Lenkrad verreißen und einen tödlichen Unfall verursachen. Das ist alles schon dagewesen.

Mit Lafranconi Auspuff waren es bei mir 75 Euro.


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 Betreff des Beitrags: Re: Neue Rechtslage DB Killer
BeitragVerfasst: 11.03.2016 17:25 
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DRZ-Junior

Registriert: 27.04.2015 11:18
Beiträge: 19
Ohjeh dann kaufe ich mir jetzt lieber schnell eine kugelsichere Weste zum drunter ziehen :p


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