DRZ - Forum

Das Forum von www.DRZ400S.de
Aktuelle Zeit: 27.04.2024 11:41

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 6 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Fakten zum Thema fehlender Rückstrahler
BeitragVerfasst: 15.05.2005 20:52 
Offline
DRZ-Platinuser

Registriert: 24.01.2005 11:06
Beiträge: 6500
Da man im www sehr abweichende Informationen zu diesem Thema findet, dachte ich mir "frag ich doch mal bei den Grünen direkt nach" ;-)

Hier die Antwort:
------------------------------------------------------------------------------------
zu Ihrer E-Mail-Anfrage vom 04.05.2005 dürfen wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Nach § 53 Abs. 4 StVZO müssen Kraftfahrzeuge zwei Rückstrahler zu führen - auch Kräder mit Beiwagen. Bei einem Krad ohne Beiwagen reicht ein Rückstrahler.
Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift stellt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit nach §§ 53 Abs. 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9, 69a StVZO i.V.m. § 24 StVG in Höhe von 15 EUR - ohne Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg - dar.
------------------------------------------------------------------------------------


Gruß
Matthias


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 18.05.2005 13:02 
Und wie sieht es mit dem "Katzenauge" auf dem Heck aus, darf ich das Heck kürzen?


Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 18.05.2005 20:55 
Offline
Moderator
Benutzeravatar

Registriert: 08.03.2005 22:10
Beiträge: 2287
Wohnort: Hameln
Ich denke mit dem Rückstrahler ist das Katzenauge gemeint.
Wenn dieser Strahler einfach unterhalb am Kennzeichen ist, dann ist das OK.
Hatte mein Heck auch kürzer gemacht und den Strahler direkt am Kennzeichen angeschraubt. Dem TÜV reicht das.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 18.05.2005 21:23 
Offline
DRZ-Premium-User

Registriert: 08.03.2005 10:20
Beiträge: 496
Der Rückstrahler muss halt einfach dran sein und darf nicht verdeckt werden (zudem hat so ein Teil übrigens irgendwo ne E-Nummer!). Wer sich beispielsweise gewisse Strassenmoppeds ansieht wird schnell merken - da wird der Rückstrahler auch schon mal oberhalb des Nummernschildes angebracht wenn es so besser kommt (beispielsweise auch bei meiner Honda VTR Sp-1).

Kritischer wird es beim Thema Spritzschutz. Mal angenommen ausgenommen die Ausnahmen kann man davon ausgehen: Ist das Teil Original dran gewesen und damit Typengeprüft, dann muss das Teil auch dran bleiben. Maschinen welche das Ding nach neuer EU-Norm nicht mehr dran haben müssen es auch nicht mehr haben. Trotzdem gibt es auch ohne Spritzschutz noch Regeln bis wohin das Hinterrad abgedeckt sein muss - da kommt je nach Jahrgang und Maschine viel Freude auf beim Abklären :roll:

Marc
Rückstrahler/Katzenauge ist das selbe, Rücklicht und Bremsleuchte sind was anderes.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 19.05.2005 13:31 
Durch die Antwort der Polizei in mebners Posting klang das aber anders:
Nach § 53 Abs. 4 StVZO müssen Kraftfahrzeuge zwei Rückstrahler zu führen - auch Kräder mit Beiwagen. Bei einem Krad ohne Beiwagen reicht ein Rückstrahler.

Aber ich sehe doch so viele DR-Z hier im Forum ohne dieses Katzenauge bzw. mit neuem oder abgeschnittenem Heck. Und die sind anscheinend gut durch den TÜV gekommen.... Es gibt doch auch Heckverlängerungen mit TÜV-Zulassung ohne diese Katzenaugen. Was nun, korrekt oder nicht??? Woher soll ich zudem wissen, wie lange der Spritzschutz sein muss?


Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 19.05.2005 15:15 
Das klingt doch gut. So werde ich das auch machen. Und bei Beanstandung notfalls das Katzenauge direkt ans Kennzeichen schrauben. DANKE!


Nach oben
  
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 6 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de