SuMo_SteVe hat geschrieben:
...Is ja fast neu, bekommt man da irgendwie ne Entschädigung weils jetzt vom neu- zum Unfallfahrzeug wurde ?!??!
Oh Gott, wie ist das bei Motorrädern? Normal gibts da eine Regelung bei Fahrzeugen, die nicht älter als 3-4 Jahre sind. Stichwort
merkantiler Minderwert. Da wird Ersatz in Geld gezahlt, weil das Fzg. nen Unfallschaden erlitten hatte und (zB durch Auswechseln eines tragenden Teileteils) nicht mehr in den orig. Zustand versetzt werden kann. Ob das hier greift...? Lies bitte selbst.
Jedenfalls hast du imho Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug für die Zeit der Reparatur. Nimmst du ein solches nicht in Anspruch, kannst du dafür wiederum Ersatz in Geld verlangen. (Hat was mit entgangener Fahrfreude zu tun - KTM-Fahrer kriegen das also nicht...
) Dort dann noch paar Tage für die Regulierung draufgeschlagen und in Summe an die Versicherung des Gegners die Forderung stellen. Meine Merkliste wäre ähnlich der von mattis:
1. Reparaturkosten
2. Minderwertsausgleich
3. Mietfahrzeug oder Ersatz in Geld für Reparaturzeit
4. Nr. 3 evtl. auch für Zeit zur Schadensklärung - Versuch ist es wert
5. Abschleppkosten
6. Helm/Klamotten...
7. Dir tut was weh? Lass das attestieren! Du hast imho einen Schmerzensgeldanspruch nach 253 BGB iVm Haftpflichtgesetz.
Viel Glück.