ferrarifan123 hat geschrieben:
Die Sonderrechte hab ich sowieso, ob mit oder ohne Warnblinker. Wir Feuerwehrangehörigen haben exakt die selben Sonderrechte auf dem Weg zum Gerätehaus, wie das Feuerwehrfahrzeug mit Blaulicht und Sirene.
Hallo Flo,
Du solltest mal ganz dringend Deinen Wehrführer bitten, den nächsten Kameradschaftsabend dazu zu nutzen, euch in Sachen Sonder- und Wegerechte Nachhilfe zu geben! Als Anfang kann ich Dir da den § 35 STVO empfehlen, der eindeutig aussagt, daß Du hoheitlich Aufgaben wahrnehmen mußt(...) und Sonderrecht nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden darf (...) Darüber hinaus bestehen durch die "Sonderrechte" insbesondere auch keine Befreiung von dem im Strafgesetzbuch geregelten Straftatbeständen "Gefährdung des Straßenverkehrs"...(und so weiter)
Den Rest spar ich mir jetzt mal dazu... Ich möchte auf keinen Fall den Eindruck erwecken, hier jetzt einen Aufstand proben zu wollen, aber ich beschäftige mich (leider) fast tagtäglich bei ner Berufsfeuerwehr mit solchen Meinungen. Glaub mir, es gibt leider viele, die nach einem Unfall ziemlich fassungslos darstehen und gar nicht so schnell gucken können, wie der Gegner den Prozeß gewonnen hat (übrigens auch gegen die BF-Fahrzeuge, die mit Sonderrechten unterwegs sind
)
in diesem Sinne
alles Gute
petra