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 Betreff des Beitrags: Warnblinkanlage zum Nachrüsten
BeitragVerfasst: 31.05.2007 14:14 
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Hallo Zusammen,

da ich in der freiwilligen Feuerwehr bin, und zurzeit die DR-Z mein einziges Fahrzeug ist, wollte ich fragen ob es eine Warnblinkanlage oder eine Schaltung zum nachrüsten gibt. Wenn ich beim Einsatz zum Gerätehaus muss, wäre es mir am liebsten wenn meine Susi über eine Warnblinkanlage verfügen würde. Gibt es das irgendwo ?

Vielen Dank

Viele Grüße

Flo

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BeitragVerfasst: 31.05.2007 20:44 
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Versuch' doch mal das hier: KLICK

Rico, SCNR :wink: ...


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BeitragVerfasst: 31.05.2007 22:03 
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Das wär auch schick
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:lach:

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Abends ARONAL, Morgens ELMEX...Mal was riskieren!!!


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BeitragVerfasst: 31.05.2007 22:20 
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Ich glaube nicht das es sehr klever ist mit Warnblinklicht durch die Kante zu fahren. Was willst du denn damit erreichen, Sonderrechte? Das einzige was dabei rum kommen tut sind 5€ Bußgeld wegen missbräuchliches einschalten des Warnblinklichts. Ok, wo kein Kläger da kein Richter ist halt nur ein Tipp. :wink:

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Wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte, ich würde schon immer Supermoto fahren!

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BeitragVerfasst: 01.06.2007 07:16 
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Die Sonderrechte hab ich sowieso, ob mit oder ohne Warnblinker. Wir Feuerwehrangehörigen haben exakt die selben Sonderrechte auf dem Weg zum Gerätehaus, wie das Feuerwehrfahrzeug mit Blaulicht und Sirene. Das einzige was mir eben fehlt, Sirene und Blaulicht um diese Sonderrechte anzuzeigen. Und da wäre eben eine Warnblinkanlage nicht schlecht, damit die überholten Autofahrer nicht wieder meinen:"Schau dir den Depp an, der überholt innerorts, typisch Motorradfahrer." :mecker: Sondern damit die meinen Aufkleber "Feuerwehr im Einsatz" sehen und denken: "Der Junge tut was Gutes für das Gemeinwohl, auch wenn er mal innerorts überholt." Die Warnblinkanlage soll nur eine weitere Sicherheit für mich sein, denn wenn jmd. ein Warnblinklicht sieht wird er vielleicht automatisch etwas vorsichtiger.

Naja Danke trotzdem.

Flo

PS: Ich will kein Blaulicht sondern einfach nur eine Schaltung für die Susi, damit alle vier Blinker auf einmal blinken. :?

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BeitragVerfasst: 01.06.2007 07:54 
ferrarifan123 hat geschrieben:
Die Sonderrechte hab ich sowieso, ob mit oder ohne Warnblinker. Wir Feuerwehrangehörigen haben exakt die selben Sonderrechte auf dem Weg zum Gerätehaus, wie das Feuerwehrfahrzeug mit Blaulicht und Sirene.


Hallo Flo,

Du solltest mal ganz dringend Deinen Wehrführer bitten, den nächsten Kameradschaftsabend dazu zu nutzen, euch in Sachen Sonder- und Wegerechte Nachhilfe zu geben! Als Anfang kann ich Dir da den § 35 STVO empfehlen, der eindeutig aussagt, daß Du hoheitlich Aufgaben wahrnehmen mußt(...) und Sonderrecht nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden darf (...) Darüber hinaus bestehen durch die "Sonderrechte" insbesondere auch keine Befreiung von dem im Strafgesetzbuch geregelten Straftatbeständen "Gefährdung des Straßenverkehrs"...(und so weiter)

Den Rest spar ich mir jetzt mal dazu... Ich möchte auf keinen Fall den Eindruck erwecken, hier jetzt einen Aufstand proben zu wollen, aber ich beschäftige mich (leider) fast tagtäglich bei ner Berufsfeuerwehr mit solchen Meinungen. Glaub mir, es gibt leider viele, die nach einem Unfall ziemlich fassungslos darstehen und gar nicht so schnell gucken können, wie der Gegner den Prozeß gewonnen hat (übrigens auch gegen die BF-Fahrzeuge, die mit Sonderrechten unterwegs sind :( )

in diesem Sinne
alles Gute

petra


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BeitragVerfasst: 01.06.2007 08:15 
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Hi Petra,

jo das wusste ich, die Sonderrechte habe ich trotzdem, jedoch bringt es mir nichts diese zu erzwingen. Schon gar nicht als Motorradfahrer, denn sonst sehe ich wirklich alt aus, wenn mich jmd. mit der Spachtel von der Strasse kratzen muss. Davon abgesehen, ist eine Warnblinkanlage nie verkehrt, z.B. bei einer Panne (hoffentlich tut mir das die DR-Z nie an) oder wenn man als erster an einen Unfallort kommt usw. usw.

Danke aber trotzdem, dass ihr euch alle so sorgt um mein Wohl :D

Grüßle

Flo

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BeitragVerfasst: 01.06.2007 09:47 
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ferrarifan123 hat geschrieben:
Und da wäre eben eine Warnblinkanlage nicht schlecht, damit die überholten Autofahrer nicht wieder meinen:"Schau dir den Depp an, der überholt innerorts, typisch Motorradfahrer." :mecker: Sondern damit die meinen Aufkleber "Feuerwehr im Einsatz" sehen und denken: "Der Junge tut was Gutes für das Gemeinwohl, auch wenn er mal innerorts überholt."


Also wenns darum geht, würde ich die Warnblinkanalage weglassen. Wenn Du innerorts überholst und sich ein Dosentreiber darüber ärgert, wird er bestimmt nicht dazu kommen, auch noch irgend welche Aufkleber zu lesen, es sein dennn, Du hängst Dir ne Warntafel über den Rücken.....
Und da könntest Du ja dann direkt ein Blaulicht draufmalen :wink:

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Glückauf,
Nitram

DRZ 400 E wie Enduro
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 Betreff des Beitrags: Schau mal bei tante Louise
BeitragVerfasst: 01.06.2007 09:47 
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Moin Moin,

bei louis gibt es so ein Ding zum nachrüsten!!

Schaust Du Hier:

Art.Nr. 10034955

http://www.louis.de/_4000198a569d09752f ... r=10034955

MfG

Mr. Mopped :wink:


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BeitragVerfasst: 01.06.2007 10:16 
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ferrarifan123 hat geschrieben:
Die Sonderrechte hab ich sowieso, ob mit oder ohne Warnblinker. Wir Feuerwehrangehörigen haben exakt die selben Sonderrechte auf dem Weg zum Gerätehaus, wie das Feuerwehrfahrzeug mit Blaulicht und Sirene.
...

Hi Flo,

das höre ich zum ersten Mal. Ich dachte bis dato, dass selbst eine Polizeistreife sich die Sonderrechte per Funk bestätigen lassen muss, bevor sie mit Blaulicht und Sirene zum Einsatzort fahren dürfen!?


Zum Thema: Die Louis-Lösung sollte ausreichen und ist erschwinglich.


Gruß

Olli

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An guten Tagen, werfe ich Pfandflaschen ins Altglas...


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 01.06.2007 12:10 
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Registriert: 20.01.2007 13:48
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@ mr. mopped
Zitat:
Moin Moin,

bei louis gibt es so ein Ding zum nachrüsten!!

Schaust Du Hier:

Art.Nr. 10034955

http://www.louis.de/_4000198a569d09752f ... r=10034955

MfG

Mr. Mopped


Danke für den Tipp. Wenigstens einer, der mir hilft :wink:

@Olli
Zitat:
das höre ich zum ersten Mal. Ich dachte bis dato, dass selbst eine Polizeistreife sich die Sonderrechte per Funk bestätigen lassen muss, bevor sie mit Blaulicht und Sirene zum Einsatzort fahren dürfen!?


Das ist doch Quatsch mit Soße. Außerdem rede ich vom Weg
Zuhause --> Feuerwehrgerätehaus !

PS: Die Sonderrechte bestehen, das weiß ich genau ! Hatte erst vor kurzem wieder einen Lehrgang, in dem das u.a. Thema war.

Die einzige Problematik besteht darin, die anderen Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam zu machen, denn ich darf kein Blaulicht und Martinshorn benutzen. Es gibt solche Dachaufsetzer für den PKW, Aufkleber und Magnetschilder. Aufkleber und Magnetschild sind schon unterwegs mit der Post :wink:

Grüßle

Flo

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Fuhrpark: DR-Z 450 Enduro, KTM 1190 Adventure R und ein Kreidler Florett ...


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BeitragVerfasst: 01.06.2007 12:21 
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ferrarifan123 hat geschrieben:
@Olli
Zitat:
das höre ich zum ersten Mal. Ich dachte bis dato, dass selbst eine Polizeistreife sich die Sonderrechte per Funk bestätigen lassen muss, bevor sie mit Blaulicht und Sirene zum Einsatzort fahren dürfen!?


Das ist doch Quatsch mit Soße. Außerdem rede ich vom Weg
Zuhause --> Feuerwehrgerätehaus !

PS: Die Sonderrechte bestehen, das weiß ich genau ! Hatte erst vor kurzem wieder einen Lehrgang, in dem das u.a. Thema war.

Die einzige Problematik besteht darin, die anderen Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam zu machen, denn ich darf kein Blaulicht und Martinshorn benutzen. Es gibt solche Dachaufsetzer für den PKW, Aufkleber und Magnetschilder. Aufkleber und Magnetschild sind schon unterwegs mit der Post :wink:

Grüßle

Flo

Nicht falsch vertshen, ich lass´ mich gerne eines Besseren belehren. Das war halt mein letzter Stand. :roll:


Gruß

Olli

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