Dich meinte ich gar nicht.
Allerding legst du das noch immer etwas falsch aus.
Die Polizei hat einen großen Spielraum bei sowas, es lässt sich nicht ausschließen das bei manchen Fällen etwas (rechtlich nicht anzweifelbares) dazugeichtet wird das die Grundlage gegeben ist. Sind ja weitläufig auch nur Menschen^^

Die Grundlage für z.B nicht eingetragene Teile nennt sich bei der Polizei Gefahrenverdacht.
http://www.lexexakt.de/glossar/gefahrenverdacht.phpDu musst unter scheiden, zwsichen repressiven Handeln der Polizei (zur Strafverfolgung) und präventivem Handeln der Polizei (Gefahrenabwehr bevor etwas Geschieht).
Wenn die Polizei repressiv handelt, dann tritt sie als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft auf. Wenn da etwas Sichergestellt oder Bechlagnahmtwird, dann geschieht das nach §§97,98 StPO. dazu braucht man nen richterlichen BEschluss oder es muss eine Gefahr in Verzug vorliegen.
Nur hat die Polizei noch eine zweite Aufgabe, was zugleich eigendlich auch die Hauptaufgabe ist. Diese ist die Gefahrenabwehr. Also das präventive Handeln. Hier wird dann aber nicht nach der StPO gehandelt sondern die Beschlagnahme nach 33 Polg durchgeführt. Und da Gefahrenabwehr nur dann effektiv funktioniert, wenn vorher neimand gefragt werden muss und der Beamte vor Ort damit sofort eingreifen kann, stehen Sicherstellung und Beschlagnahme bei präventivem Handeln
nicht unter einem Richtervrobehalt. Der muss hier nicht gefragt werden. Ist eigendlich auch Logisch, bei represiven Handeln ist es eh schon zu spät, da ist die Gefahr schon Konkret geworden ist.
Wenn nun Forumsuser "Neunmalklug" kommt, und der Polizei erzählt, wie toll das doch ist, das er auf seinem Grundstück ist und er ihm gar nichts anhaben kann, weil das Fzg doch gerade steht und er ihn damit nicht hat fahren sehen, dann kommt auch bei dem Polizisten der "Verdacht" auf, das der auch nur dann nicht fährt, wenn er gerade in der Nähe ist. Daher auch Gefahrenverdacht. Der geht sehr weit und man kann da als Polizist ne Menge machen. Ist aber immer eine Momententscheidung und die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werden, Es gibt aber keine klare Grenze.
Wenn er dann was findet bleibt nur noch die Sicherstelltung. Nem Betrunkenen nimmt man den Schlüssel weg und ruft ihm nen Taxi. Könnte man hier also auch die Schlüssel wegnehmen. die Wird der polizist aber nicht finden, weil Forunuser "Neunmalklug" sie sicher nicht freiwillig rausgeben wird. Also wird die ganze Kiste mitgenommen.

Ob berechtigt wird sich ja dann zeigen.
Ich hoffe das jetzt alle Unklarheiten beantwortet wurden.