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BeitragVerfasst: 10.02.2009 17:19 
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$benni$ hat geschrieben:
t0m3kk hat geschrieben:
was passiert eigentlich wenn man offen fahren darf aber die drossel eingetragen ist? versicherungsbetrug?


Vor allem ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis ...

:roll: In diesem Fall doch nicht!
t0m3kk hat geschrieben:
versicherungsbetrug?

Wahrscheinlich. Sollte man in diese Situation kommen,ist man aber wirklich selber Schuld.


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BeitragVerfasst: 10.02.2009 17:28 
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Uuups- da hab ich was überlesen. Klar in dem Fall kein Fahren ohne, aber Versicherungsbetrug und vor allem das Problem mit dem Versicherungsschutz.

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DRZ 400 E Bj. 2003


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BeitragVerfasst: 10.02.2009 17:33 
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also ich finde schon das man einen unterschied spürt, fahre jedoch natürlich auch noch gedrosselt.


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BeitragVerfasst: 10.02.2009 18:23 
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Das ist kein Betrug, "lediglich" Erlöschen der BE und evtl. des Versicherungsschutzes.


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BeitragVerfasst: 10.02.2009 18:26 
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Wenn die drossel draußen ist, muss das der tüv bestätigen oder kann man das bei der zulassungsstelle machen?


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BeitragVerfasst: 10.02.2009 18:36 
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t0m3kk hat geschrieben:
Wenn die drossel draußen ist, muss das der tüv bestätigen oder kann man das bei der zulassungsstelle machen?


Musst beim TÜV eintragen lassen und bei der Zulassungsstelle ummelden.


@Dussel: Da bin ich aber entschieden anderer Meinung. Erlöschen der Zulassung ist es nicht, nur wenn du z.B. nen Roller tunst der nicht auf diese Leistung ausgelegt ist.

Und warum soll es kein Versicherungsbetrug sein?
Du gibst bei der Vers. an, weniger Leistung zu haben (wenn du es angegeben hast) und zahlst deswegen weniger für die Versicherung. Offen wäre es teurer. Somit täuscht du die Versicherung durch falsche Angaben.

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BeitragVerfasst: 10.02.2009 18:38 
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...und das muss bei manchen TÜVlern bzw. i.d.R. auch noch durch eine Werkstatt bestätigt werden das die Drossel auch fachgerecht ausgebaut wurde....
d.h. Vorführung, Abnicken, Papiere ändern, usw. usw.

...aber hallo!!!! wenn nicht drin ist was draufsteht und es kommt zum Fall der Fälle biste mal schön gearscht!!!!!

nix kohle .... dann kannste blechen und die Juristen freuen sich

justdoit


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BeitragVerfasst: 10.02.2009 18:56 
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also ich fahr mit 10 jahren führerschein auch noch mit 31PS. Das reicht mir. Als Ich von meiner 76er CB 200 auf die DRZ umgestiegen bin dacht ich eh, ich flieg :engel:

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"Der Saarländer unter Fremden, also zum Beispiel in der Pfalz, hat ein Problem, weil ihn keine Sau versteht..."


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BeitragVerfasst: 10.02.2009 19:15 
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leonk hat geschrieben:
Börn kann ja mal vorbeikommen und ne kleine Probefahrt machen, dann hat er es mal im direkten Vergleich und kann ne Aussage treffen :wink:


Na da lass ich mich net 2x bitten.....im Frühjahr bei schönem Wetter 8)

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"Es kann kommen, was will, es kann kommen, wer mag."


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BeitragVerfasst: 10.02.2009 20:04 
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@benni

Wegen des Erlöschens bzw. Nichterlöschens der BE könntest Du recht haben. Es sei denn, mit der Drosselung wurden niedrigere Emissionswerte eingetragen, dann erlischt die BE auf jeden Fall beim Entdrosseln.

Ein Betrug zum Nachteil der Versicherung wird in der Regel nicht vorliegen, sondern lediglich eine "Obliegenheitsverletzung" (BGB), die allerdings den Versicherer von seiner Leistungspflicht entbinden könnte.

Rein objektiv betrachtet wäre es vielleicht möglich, einen Betrug zu konstruieren, da sich der Versicherungsnehmer durch die Angabe falscher Tatsachen im Vertrag einen Vermögensvorteil verschafft, wie Du ja richtig schreibst.

Allerdings ist für den Straftatbestand des Betrugs der Vorsatz zwingende Voraussetzung, der Nachweis dürfte schwierig werden. In den allermeisten Fällen liegt ja auch ganz offensichtlich eine andere Motivlage zugrunde, entweder das Fehlen der passenden Fahrerlaubnis oder die fehlende Möglichkeit, die Wettbewerbsenduro offen zulassen zu können. Sollte natürlich jemand auf Fragen angeben, dass sein Ziel war, Versicherungsbeitrag zu sparen, könnte da vielleicht was gehen...


Zuletzt geändert von dussel am 10.02.2009 20:17, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 10.02.2009 20:10 
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@Mighty Doc

Der Schieberanschlag bei deinem FCR ist doch bestimmt ne SONDERANFERTIGUNG, oder? :D :D :D

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DR-Z 400 SM K7 schwarz


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BeitragVerfasst: 10.02.2009 20:37 
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@dussel

Da sind wir ja doch einer Meinung :lol:

Aber sich mit den juristischen Feinheiten und der Nachweisbarkeit rumzuschlagen würde hier wohl den Rahmen sprengen... :roll:

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DRZ 400 E Bj. 2003


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