meingott was da wieder für gerüchte um den bund rumgehen
1.) sachen wie hyperaktivität (adhs etc.) werden dir von beinah jedem neurologen bestaetigt
2.) kiffen . bei thc befund im urin drohen die dir das se dich melden, aber sehen vonner "anzeige" bei der polizei ab, wenn du verweigerst (ergo zivi) > jedoch kommt es im falle des falles
SICHER nicht zur ermittlung, etc.
3.) keine versicherung der welt hat einblick in deine musterungsakten! wo leben wir denn! WENN interesse seitens deiner versicherung besteht MUSS die dich um genehmigung fragen!
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Frage berührt das Thema Datenaustausch zwischen Musterungsbehörden (Bundeswehr) oder auch dem Bundesamt für den Zivildienst (bei Zivildienstleistenden). Wehr- oder Zivildienst ist für sehr viele Menschen eine unbeliebte Angelegenheit, derer man sich am besten durch eine Ausmusterung entledigt. Mir ist natürlich klar, dass die BW oder das BAZ ohne Schweigepflichtentbindungserklärung keine med. Daten an Dritte wie Arbeitgeber oder Versicherungen herausgeben dürfen. Ich möchte aber konkret wissen, ob es ein Arbeitgeber, z.B. ein staatlicher, verlangen kann, dass ich die Einsicht in meine Musterungsakten per Schweigepflichtentbindungserklärung gewähre, wenn ich z.B. Beamter werden möchte. Kann oder darf es sein, dass ich benachteiligt werde ( z.B. den gew. Job nicht bekomme) wenn ich diese Einwilligung nicht gebe? Sobald meine Frage und die dazugehörige Antwort veröffentlicht sind, darf ich darauf verlinken, was ja auch eine Werbung für Ihr Portal bedeuten würde?
Danke im voraus.
Freundliche Grüße..
Antwort geschrieben am 23.01.2009 16:20:34
Sehr geehrter Rechtsratsuchender,
gerne bestätige ich Ihnen, dass auch staatliche Stellen/Arbeitgeber keinerlei Zugriff auf die betreffenden Daten hätten.
Auch für den Fall einer beabsichtigten Verbeamtung ist es zum einen unüblich, dass eine Schweigepflichtentbindungserklärung diesbzgl. erbeten wird. Darüber hinaus dürften Ihnen im Falle der Verweigerung einer dennoch verlangten Erklärung keinerlei Nachteile entstehen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Anmerkungen weitergeholfen zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
quelle:
http://blog.zickenrott.de/ALSO! keine angst! bringt ran was geht slbst wenn ihr euch vor 15 jahre mal den finger gebrochen hat!!! je dicker die krankenakte desto mehr haben se angst vor vermehrten krankenkosten!