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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 21.10.2010 16:30 
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Registriert: 04.10.2010 16:02
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Horke hat geschrieben:
Obacht, wenn es Richtung Kennzeichenmissbrauch geht.

Kennzeichenmissbrauch = Urkundenfälschung (§267 StGB)

"eine Urkunde in Ihrer Erkennbarkeit erheblich beinträchtigen ..."

Da kümmert sich dann der Staatsanwalt drum und das wird kein Spaß.
Da ist der Mängelschein noch das kleinere Übel.



Ja das wollte ich auch noch ergänzen! Du solltest auf jedenfall mit der neuen Abnahme hin und deinen Fehler sehr bereuen :wink: dann wird das schon. Wenn du denen noch dumm kommst können sie das durchaus aufrollen! Also schön den diener machen und gut ist, sitzen halt am längeren Hebel.


Zuletzt geändert von comander am 21.10.2010 16:38, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 21.10.2010 16:35 
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Beiträge: 4123
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Edit: Beiträge haben sich überschnitten, daher teils Wiederholungen.

DaMarv hat geschrieben:
Beamtenwillkür :D
Verklagen und ne Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben :smoke:


Hallo,

sorry, aber das ist dummes Zeug!

Wie begründest du deine Aussage oder habe ich die Ironie nicht verstanden?


prophet hat geschrieben:
verstehe nicht das die überhaupt ne welle machen, gefahren bist du ja damit nicht in dem zustand!
[...]
solange du damit nicht gefahren bist, kann ja keiner beweisen, hast du doch nix verbrochen!

oder komm ich innen knast wenn meine karre ohne licht blinker und kennzeichen an der straße steht?


Du kommst nicht in den Knast (jedenfalls deswegen nicht :wink: ) aber solange ein Kfz angemeldet ist, muß es auch im ordnungsgemäßen Zustand sein, inkl. gültiger HU, Beleuchtung usw., ansonsten kann es eben eine Verwarnung oder ein Bussgeld geben und es ist m.E. egal wo das Fahrzeug steht, aber da bin ich nicht 100%ig sicher.

prophet hat geschrieben:
ich würd mal mit der mängelkarte einfach zum tüv fahren, ohne was zu ändern...
rückstrahler is ja dran!

Das würde ich nicht machen, denn auf jeden Fall muß eine vernünftige Kennzeichenbeleuchtung montiert sein, sonst ist die Fahrt evtl. vergeblich und der nächste Ärger eigentlich vorprogrammiert. Terrajohn sprach von einer Rückleuchte mit E-Nr., er hat nicht erwähnt, dass er auch einen vorgeschriebenen Rückstrahler montiert hat.

Dass die Polizisten ihn in der Wohnung aufgesucht haben finde ich schon übertrieben, aber es gibt überall und in jedem Beruf auch Erbsenzähler und schwarze Schafe. Der behauptete Kennzeichenmissbrauch ist dummes Zeug, dass ist m.E. eine Owi wegen mangelhafter Beleuchtung.

Gruß
Frido

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Husky 455 Rancher

Ich möchte einmal wie mein Opa sterben, friedlich schlafend und nicht so laut kreischend wie sein Beifahrer!


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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 21.10.2010 17:13 
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Keine Panik!

1. Anscheinend haben sie dir nur einen Mängelbericht gegeben, und dich nicht als Beschuldigten oder Betroffenen
vernommen. Dann ist es erledigt, wenn du die Mängel beseitigt hast.
2. Rückstrahler=Rotes Katzenauge (wie bereits gesagt wurde). Vorschriften dazu:


§53 StVZO
(4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. Anhänger müssen mit 2 dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muß mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muß nach oben zeigen. Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muß. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muß in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Abs. 6) ausgerüstet sein. Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig.

3. Kennzeichenmissbrauch (=Straftat) steht bei extrem flachem Winkel der Kennzeichen schon im Raum. Aber das ist es bei dir ja nicht so schlimm, wie sie ja festgestellt haben. Wegen fehlender Beleuchtung kommt Kennzeichenmissbrauch nicht in Frage, die Beleuchtung verändert oder beeinträchtigt ja nicht das Kennzeichen- sie beleuchtet einfach nur nicht (für die fehlende Beleuchtung kommt nur eine kleine Ordnungswidrigkeit in Frage). Falls sie doch Anzeige wegen dem zu flachen Winkel vom Kennzeichen erstatten, dann müssten sie dir beweisen in rechtswidriger Absicht gehandelt zu haben. Übrigens haben sie ja vermutlich auch keinen Winkelmesser dabei gehabt und dürften Schwierigkeiten haben, den zu flachen Winkel zu beweisen.

§ 22 StVO Kennzeichenmissbrauch
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.


Hier hab ich noch zwei Zitate dazu gefunden:

Tathandlungen der dritten Tatalternative des Kennzeichenmissbrauchs sind das Verändern, Beseitigen, Verdecken und Beeinträchtigung der Erkennbarkeit eines Kennzeichens. Die Tathandlungen erfordern also im Sinne einer verfassungsgemäßen Interpretation und systematischen Auslegung ein unmittelbar manipulierendes Verhalten am Kennzeichen. Ein nur entgegen den Vorschriften der StVZO angebrachtes Kennzeichen erschwert zwar das Ablesen aus der Distanz, aber nicht die Erkennbarkeit des Kennzeichens an sich (siehe auch AG Bielefeld, NZV 2002, 242).

Daneben ist auf der inneren Tatseite mindestens bedingter Vorsatz und eine rechtswidrige Absicht zur Erbringung eines Falschbeweises erforderlich. Unkenntnis oder unrichtige Auslegung der Kennzeichnungsvorschriften der StVZO schließen als Irrtum über ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestandes den Vorsatz aus (Hentschel, § 22 StVG, Rn 6).


Hoffe geholfen zu haben! Gruß, Ben

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DRZ 400 E Bj. 2003


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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 21.10.2010 18:37 
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comander hat geschrieben:
Mal angenommen dein Nachbar ärgert sich immer über deinen yoshi und denkt jedesmal ein Hubschrauber landet auf eurer Einfahrt. Er ruft die Bullen an und steckt denen das dein Auspuff viel zu laut ist. Daraufhin kommt die Polizei und fordert dich auf deine DRZ rauszugeben (Du hast rechtlich keine andere Wahl, auch wenn sie auf dem Dachboden stände^^) und sie könnten sie beschlagnahmen.

Warum? Weil sie angemeldet ist und du jederzeit auf die Straße könntest! Und da gibt es leider nichts dran zu ändern :opa:



Stimmt das wirklich!
Find ich mal wieder oberfrech von unserem Vater Staat :nut:

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I have never seen a dirt bike stuck on the street but I have seen a street bike stuck in the dirt


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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 21.10.2010 18:45 
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Auf jeden Fall Ben, danke :)

Gut, dann meinen sie damit ein fehlendes Katzenauge was ich wirklich nicht dran habe. Ist halt nur der Blinker rechts und Links und die Rote selbstleuchtende Lampe die fehlt! Aber "mein" Anwalt (eher ein sehr guter Freund) meinte ich soll die Karre mal so umbauen dass ich sie durch den Tüv bekomme, dann wird die Karte ja gestempelt und kommt in den Briefkasten und ab zur Bullerei. Er meinte halt wenn noch was kommt wo man Einspruch einlegen muss dann hiflt er mir auf jeden Fall weil die Sache wäre ja nur halb so schlimm wenn ich nicht in der Probezeiz wäre^^

Und die haben halt geschaut wer der Besitzer ist und haben gesehen dass das Haus wo ich wohn direkt um die Ecke ist, besser so als wenn sie einfach die Mändelkarte ausstellen und mir in den Briefkasten kommen lassen...^^

Wie issen das eigentlich? Mein Tüv wäre im Februar eh abgelaufen, krieg ich da direkt neuen oder eher nicht?

GreetZ;


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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 21.10.2010 19:17 
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Nein, der überprüft nur die Beseitigung des konkreten Mangels. Wenn auf dem Blatt außer dem Tüv auch "Polizeidienststelle" angekreuzt ist kannst auch dort hin. Das kostet dann nichts...

Falls es wider Erwarten doch zu einer Anzeige kommt, dann zeige deinem Freund die beiden Zitate. Da kann er sich evtl. drauf berufen...

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DRZ 400 E Bj. 2003


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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 21.10.2010 19:20 
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Polizei-abschnitt bzw. Polizei-Verkehrsdienststelle haben sie angekreuzt, das heißt ich kann auch zu dem Polizeiabschnitt der 200 Meter weiter ist und mir da nen Bullen raussuchen? Ö.ö

GreetZ;


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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 21.10.2010 19:29 
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Genau, den Zettel dort abgeben und jemand checkt kurz ob die darauf angegebenen Mängel beseitigt wurden.
Wenn ja ists erledigt und du bekommtst einen Stempel...

Den Zettel musst du dann zum Landratsamt schicken. Das ist zumindest in Baden-Württemberg so.
Les aber vorsichtshalber noch mal genau die Hinweise auf dem Mängelbericht.

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DRZ 400 E Bj. 2003


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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 21.10.2010 19:57 
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Na das klingt ja super, dann kann ich mir doch manche umbaumaßnahmen ersparen... könnte nämlich auch die Drosselscheibe einsetzen aber das ist eine ends Arbeit...^^


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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 21.10.2010 21:25 
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Kann dazu nur sagen das das wiedermal bestätigt das du in deutschland ohne rechtschutzversicherung aufgeschmissen bist .

_________________
DRZ Y (Kicker) Leider Verkauft,bereuen tue ich es aber meine neue ist jünger schlanker und attraktiver ;)
GASGAS EC 300 ,carbon birnenschutz,leoX3,geänderter kupplungskorb,carbon belägen,unterfahrschutz,diverse anpassungen am motor und fahrwerk;).


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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 21.10.2010 21:57 
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also wenn du in der probezeit bist und einen punkt bekommen solltest - dann steht nachschulung aufm programm ---> so war das jedenfalls damals zu meiner probezeit noch (ist 16 jahre her :) )


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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 21.10.2010 22:00 
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Registriert: 23.01.2009 17:43
Beiträge: 1460
Wohnort: aachen
krass wie alt du bist! :mrgreen:

_________________
ein motor kann gar nicht einzylindrig und viertaktig genug sein!!

Ich mag die Otten sehr gerne!!


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