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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 22.10.2010 23:26 
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Hallo,

wenn hier noch Jemand in so eine Situaton kommt dann glaubt das was Terrajohn und littlejohn gesagt haben bitte nicht, sonst macht ihr euch noch viel mehr Ärger!

Ich möchte damit keinen angreifen, aber diese Aussagen sind einfach falsch. Klar ist das vorgehen mies aber es ist völlig rechtens. Wenn ihr euch dann noch quer stellt seht ihr erst recht was die alles so machen können :wink:

Wer es nicht glaubt kann sich ja gerne selber schlau machen.

Gruß,

Comander


Zuletzt geändert von comander am 23.10.2010 00:21, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 23.10.2010 00:07 
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Beiträge: 2112
Horke hat geschrieben:
Obacht, wenn es Richtung Kennzeichenmissbrauch geht.

Kennzeichenmissbrauch = Urkundenfälschung (§267 StGB)

"eine Urkunde in Ihrer Erkennbarkeit erheblich beinträchtigen ..."

Da kümmert sich dann der Staatsanwalt drum und das wird kein Spaß.
Da ist der Mängelschein noch das kleinere Übel.

ohne jetzt paragraphen lesen zu wollen, wo bitte schön kann den hier ein Mißbrauch/Urkundenfälschung entstanden sein?
Das Kennzeichen ist doch für das Möp, war auch drangeschraubt, der Halter ist halt mal nicht so und der Reflektor fehlt halt basta. Machen, vorfahren und gut ist. Rest musste eben abwarten.

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http://ue40.supermoto.de/
wo sich alte Böcke austoben können


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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 23.10.2010 11:00 
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Beiträge: 955
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Ich hab ja schon viel mitbekommen, aber sowas is ja mehr als dreist!

Zwar wurde von nem Kumpel der Roller damals auch einfach aus der Garage geholt, aber der is 2 min zuvor geflüchtet und der Auspuff war noch warm.

Was ist denn jetzt wenn ich meine Zette umbaue, anderes Heck dran oder was weiß ich, die Grünen kommen und es ist kein Nummernschild dran? Bekomm ich dann ne Strafe wegen fahrens ohne Nummernschild oder was? Leute leute.

Was passiert wenn ich auf die Cross-Piste fahre mit nem Hänger und es ist kein Stvo-Geraffel drann und ich stelle das Möp daheim wieder vom Hänger? Anzeige?

Für soetwas habe ich ne Rechtsschutz! Sowas kann man sich doch nicht gefallen lassen.

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Team DEATH-ROW-RACING


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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 23.10.2010 13:35 
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Beiträge: 396
Das ist alles Auslegunssache.

Überlegt doch mal, es muss ja wohl sicherlich einen Grund haben warum sie sich "was auch immer" anschauen wollen.

Das kann durchaus eine Beschwerde sein. Der müssen sie nachgehen und wenn sie zufällig noch mehr finden ists halt so.

Wenn du vor der Garage gerade am Umbauen bist und sie kommen zufällig vorbei ist das eine ganz andere Situation!

Wenn du denen dann Glaubhaft erklären kannst das du so nur auf den Track willst werden wohl die Meisten weiterfahren.
Wenn dann gleich solche Sprüche wie Privatgrundstück fallen ist doch klar das sie sich nicht ärgern lassen :mrgreen:

Was soll eine Rechtsschutz denn bitte gegen die Staatsgewalt anrichten :mrgreen:

1. Weiß ein Polizist genau was er darf oder nicht
2. Ich glaube kaum das sich eine Versicherung auf sowas einlässt da die Rechtslage klar ist. D.h. selber Anwalt zahlen und verlieren :lol:


Zuletzt geändert von comander am 23.10.2010 13:49, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 23.10.2010 14:34 
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Beiträge: 1935
falls die polizei kommt :)
http://tinyurl.com/3yckko9


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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 23.10.2010 15:04 
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Kennzeichenmissbrauch könnte rein theoretisch vorliegen.
Hab mir mal den §22 StVG durchgelesen und da heisst es in Absatz 3: "das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt"
Da bei dir die Kennzeichenbeleuchtung nicht angebracht war ( zumindestens liest es sich so ), könnte man es dahingehend interpretieren, dass du die Erkennbarkeit beeinträchtigt hast. Somit wäre der Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs gegeben. Alles rein theoretisch.............aber möglich :)
Aber es hat sich ja geklärt :crazyfreude:

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Gruss Carsten

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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 23.10.2010 17:04 
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Beiträge: 468
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Ja aber die Erkennbarkeit wird meiner Meinung nach ja nur Abends beeinträchtigt und das ist ja ein "natürlicher" Vorgang.
Denke das soll eher heißen wer darauf rummahlt oder ne Socke drüber zieht :D

Ein Freund von mir hatte sich in den EU-Sterne-Kreis so ein "Achtung: Hochspannung" Aufkleber reingeklebt. Wir haben den dann auch erstmal belehrt,
dass man das nicht darf. Denke mal wenn der Gepackt worden wäre dann hätter ganz schön alt ausgesehn. -> Kürbis Fahrer :D

Grüße

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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 23.10.2010 17:51 
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Also nur um mal klar zu stellen:

Das was bei mir vorlag war KEIN Kennzeichenmisbrauch sondern einfach eine Ordnungswidrichkeit... insofern war meine Angst unberechtigt aber das was die mir gepaukt haben war übertrieben großteils!

Der Polizist der mir Maschine dann wieder abgenommen hat meinte:" Naja sie haben alle Mängel bereinigt und insofern ist Alles in Ordnung und sie können VIELLEICHT aber nur vielleicht mit einem Bußgeld von 10-20€ rechnen...!"

Ansonsten, ja ich habe die Maschine vom Christian, aber das Glas aufschneiden und dann ne weiße Scheibe einsetzen finde ich doch ein bisschen übertrieben ich meine ne neue Leuchte kostet ja kaum was. Werde mir selbst ein Heck basteln :)

GreetZ;


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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 23.10.2010 21:37 
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mckoob hat geschrieben:
Kennzeichenmissbrauch könnte rein theoretisch vorliegen.

Hallo,

die Meinung teile ich nicht!

Der von dir zitierte § 22 StVG zielt m.E. auf Manipulationen am Kennzeichen und wenn eine fehlende Beleuchtung da eingeschlossen wäre, dann wäre es vollkommen unnötig die fehlende Kennz.beleuchtung als Owi-Tatbestand nochmals aufzuführen. Ein und derselbe Tatbestand kann doch nicht Owi- und Straftatbestand gleichzeitig sein. :lol:

§ 22 StVG beginnt ja auch mit: "(1) Wer in rechtswidriger Absicht", ist die Montage eines Rücklichtes ohne Kennz.beleuchtung schon eine "rechtswidrige Absicht"?

Gruß
Frido

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Ich möchte einmal wie mein Opa sterben, friedlich schlafend und nicht so laut kreischend wie sein Beifahrer!


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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 23.10.2010 21:45 
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Hier wäre zu klären, ob man ihm eine Absicht nachweisen könnte :D

Seht das doch hier nicht so verbissen...............ist doch schon alles geklärt. :streicheln:

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Gruss Carsten

DRZ 440 E


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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 23.10.2010 23:39 
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Ich hatte nur gelesen, dass es (sehr) schräg steht. Und genau das kann von
diensteifrigen Helfern als Kennzeichenmissbrauch ausgelegt werden. Das mit
dem fehlenden List ist nur OWi...

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Wenn Supermoto einfach wäre, würde es Fussball heißen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 24.10.2010 11:40 
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Beiträge: 4123
Wohnort: Biggesee
Hallo,

auch ein zu schräg angebrachtes Kennzeichen wäre m.E. kein Missbrauch, Begründung s.o. :lol:

mckoob hat geschrieben:
Seht das doch hier nicht so verbissen.....

Wer sieht hier was verbissen?

Ich jedenfalls nicht, ist nur meine Meinung. :wink:

Gruß
Frido

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Zuletzt geändert von Frido am 24.10.2010 11:42, insgesamt 1-mal geändert.

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