DRZ - Forum

Das Forum von www.DRZ400S.de
Aktuelle Zeit: 25.06.2024 07:33

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 60 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4, 5
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 24.10.2010 11:41 
Offline
DRZ-Platinuser

Registriert: 26.04.2010 15:00
Beiträge: 4123
Wohnort: Biggesee
Doppelpost :(

_________________
DRZ 400 E
Husky 455 Rancher

Ich möchte einmal wie mein Opa sterben, friedlich schlafend und nicht so laut kreischend wie sein Beifahrer!


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 24.10.2010 12:28 
Offline
Admin
Benutzeravatar

Registriert: 15.01.2005 12:32
Beiträge: 5160
Wohnort: Brokstedt
Hi,

das mit dem Privatgrundstück würde mich auch mal interessieren.

Einem Bekannten haben die Grünen vor kurzem eine Mängelkarte für den abgelaufenen TÜV an seinem Anhänger erteilt. Der Witz war, dass der Anhänger auf seinem Privatgrundstück stand und von ihm schon länger nicht benutzt wurde! :shock:

Welche Rechte hat man selbst bzw. die Grünen tatsächlich?

Wenn sie mich im ÖSV mit abgelaufenem TÜV erwischen, dann ist das ja in Ordnung aber auf meinem privaten Grund und Boden?!


Gruß

Olli

_________________
An guten Tagen, werfe ich Pfandflaschen ins Altglas...


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 24.10.2010 13:06 
Offline
DRZ-Premium-User
Benutzeravatar

Registriert: 17.09.2008 20:56
Beiträge: 439
Wohnort: Villingen-Schwenningen
Zugelassene Fahrzeuge müssen IMMER gültigen TÜV haben- unabhängig davon ob sie im öffentlichen Verkehrsraum stehen oder nicht. Wenn du ein Fahrzeug nicht benutzen willst, musst du es stillegen lassen. Dann kann man dich auch nicht mehr dafür belangen (über Sinn und Unsinn zu streiten bringt einen nicht weiter weil es nun einmal die Rechtslage ist)...

Zum Betreten: Wenn ein befriedetes Besitztum betreten wird, braucht jeder dazu eine Ermächtigungsgrundlage oder Einwilligung des Besitzers. Das Privatgrundstück muss aber auch eindeutig so gekennzeichnet sein, z.B. durch Umzäunung, Verbotsschilder oder durch Aufforderung eines Berechtigten.

_________________
DRZ 400 E Bj. 2003


Zuletzt geändert von $benni$ am 24.10.2010 13:19, insgesamt 1-mal geändert.

Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 24.10.2010 13:14 
Offline
DRZ-Premium-User
Benutzeravatar

Registriert: 16.06.2010 20:52
Beiträge: 343
Wohnort: Schwarzwald
top Info :daumen:

_________________
I have never seen a dirt bike stuck on the street but I have seen a street bike stuck in the dirt


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 24.10.2010 13:27 
Offline
DRZ-Premium-User
Benutzeravatar

Registriert: 04.10.2010 16:02
Beiträge: 396
Ich habe mich schon mehrmals dazu geäußert.

Wenn euch das so genau intressiert dann ruft doch bei der Polizei an, vllt. glaubt ihr es ja dann :D

Richterlichen Beschluss braucht kein Polizist wenn Gefahr im Verzug ist. Dazu gehört mit unter Beschlagnahmen als Unterfall der Sicherstellung (§§ 94, 98 ff. StPO) ; Durchsuchungen (§ 102 ff. StPO)

Es ist doch klar das sich ein Polizist sich da was zusammen legen kann :mrgreen:


Außerdem hat die Polizei auch zu stillgelegten Farzeugen was zu sagen. Da geht es um die "rechtmäßige Aufbewahrung" dazu kann ich aber nicht viel sagen, nur das sie das auf den verdacht auf verschmutzung der Umwelt auslegen könnnen.

http://forum.clioland.ch/viewtopic.php? ... &sk=t&sd=a


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 24.10.2010 13:40 
Offline
DRZ-Premium-User
Benutzeravatar

Registriert: 16.06.2010 20:52
Beiträge: 343
Wohnort: Schwarzwald
Krass, was da im Clioforum abging!
Hoffe, das bei uns kein so Spitzel am Start ist... :schlaege:

d.h.
Jeder der seine Wettbewerbsfahrzeug aus Diebstahlgründen. etc.. angemeldet hat.............
bewegt sich auf sehr dünem Eis!

Ja ja.... Bananestaat Deutschland (EU) :aua:

wobei das mit dem Clio war ja in der Schweiz!

_________________
I have never seen a dirt bike stuck on the street but I have seen a street bike stuck in the dirt


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 24.10.2010 13:51 
Offline
Admin
Benutzeravatar

Registriert: 15.01.2005 12:32
Beiträge: 5160
Wohnort: Brokstedt
$benni$ hat geschrieben:
Zugelassene Fahrzeuge müssen IMMER gültigen TÜV haben- unabhängig davon ob sie im öffentlichen Verkehrsraum stehen oder nicht. Wenn du ein Fahrzeug nicht benutzen willst, musst du es stillegen lassen. Dann kann man dich auch nicht mehr dafür belangen (über Sinn und Unsinn zu streiten bringt einen nicht weiter weil es nun einmal die Rechtslage ist)...

Zum Betreten: Wenn ein befriedetes Besitztum betreten wird, braucht jeder dazu eine Ermächtigungsgrundlage oder Einwilligung des Besitzers. Das Privatgrundstück muss aber auch eindeutig so gekennzeichnet sein, z.B. durch Umzäunung, Verbotsschilder oder durch Aufforderung eines Berechtigten.

Heftig, das war mir nicht bekannt! :shock:

Und wie sieht es mit "illegalen" Umbauten/Anbauteilen an angemeldeten Fahrzeugen aus, die aber nicht im ÖSV bewegt werden?


Gruß

Olli

_________________
An guten Tagen, werfe ich Pfandflaschen ins Altglas...


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 24.10.2010 14:18 
Offline
DRZ-Premium-User
Benutzeravatar

Registriert: 04.10.2010 16:02
Beiträge: 396
Olli hat geschrieben:
$benni$ hat geschrieben:
Zugelassene Fahrzeuge müssen IMMER gültigen TÜV haben- unabhängig davon ob sie im öffentlichen Verkehrsraum stehen oder nicht. Wenn du ein Fahrzeug nicht benutzen willst, musst du es stillegen lassen. Dann kann man dich auch nicht mehr dafür belangen (über Sinn und Unsinn zu streiten bringt einen nicht weiter weil es nun einmal die Rechtslage ist)...

Zum Betreten: Wenn ein befriedetes Besitztum betreten wird, braucht jeder dazu eine Ermächtigungsgrundlage oder Einwilligung des Besitzers. Das Privatgrundstück muss aber auch eindeutig so gekennzeichnet sein, z.B. durch Umzäunung, Verbotsschilder oder durch Aufforderung eines Berechtigten.

Heftig, das war mir nicht bekannt! :shock:

Und wie sieht es mit "illegalen" Umbauten/Anbauteilen an angemeldeten Fahrzeugen aus, die aber nicht im ÖSV bewegt werden?


Gruß

Olli


Wenn das Fzg angemeldet ist, muss es verkehrssicher sein, egal ob es vor der Tür oder auf dem Dach steht wie ich schon mehrmals gesagt habe. Mit dem Anbau nicht eingetragener Teile erlischt die Betriebserlaubniss und es ist icht verkehrssicher .. Anscheinend werden meine posts wohl überlesen oder nicht gewichtet...


Zuletzt geändert von comander am 24.10.2010 14:23, insgesamt 1-mal geändert.

Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 24.10.2010 14:22 
Offline
DRZ-Premium-User
Benutzeravatar

Registriert: 16.06.2010 20:52
Beiträge: 343
Wohnort: Schwarzwald
Sorry comander,

habe deine Post wie folgt interpretiert...
wenn eine Beschwerde.... => dann ist es klar, dass ich das Fahrzeug rausgeben muß!

den Post von Benni aber so:
auch ohne Beschwerde können Sie mich auffordern, wenn Sie das Fahrzeug sehen....

_________________
I have never seen a dirt bike stuck on the street but I have seen a street bike stuck in the dirt


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 24.10.2010 14:34 
Offline
DRZ-Premium-User
Benutzeravatar

Registriert: 04.10.2010 16:02
Beiträge: 396
Dich meinte ich gar nicht.

Allerding legst du das noch immer etwas falsch aus.

Die Polizei hat einen großen Spielraum bei sowas, es lässt sich nicht ausschließen das bei manchen Fällen etwas (rechtlich nicht anzweifelbares) dazugeichtet wird das die Grundlage gegeben ist. Sind ja weitläufig auch nur Menschen^^ :lol:

Die Grundlage für z.B nicht eingetragene Teile nennt sich bei der Polizei Gefahrenverdacht.

http://www.lexexakt.de/glossar/gefahrenverdacht.php

Du musst unter scheiden, zwsichen repressiven Handeln der Polizei (zur Strafverfolgung) und präventivem Handeln der Polizei (Gefahrenabwehr bevor etwas Geschieht).

Wenn die Polizei repressiv handelt, dann tritt sie als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft auf. Wenn da etwas Sichergestellt oder Bechlagnahmtwird, dann geschieht das nach §§97,98 StPO. dazu braucht man nen richterlichen BEschluss oder es muss eine Gefahr in Verzug vorliegen.

Nur hat die Polizei noch eine zweite Aufgabe, was zugleich eigendlich auch die Hauptaufgabe ist. Diese ist die Gefahrenabwehr. Also das präventive Handeln. Hier wird dann aber nicht nach der StPO gehandelt sondern die Beschlagnahme nach 33 Polg durchgeführt. Und da Gefahrenabwehr nur dann effektiv funktioniert, wenn vorher neimand gefragt werden muss und der Beamte vor Ort damit sofort eingreifen kann, stehen Sicherstellung und Beschlagnahme bei präventivem Handeln nicht unter einem Richtervrobehalt. Der muss hier nicht gefragt werden. Ist eigendlich auch Logisch, bei represiven Handeln ist es eh schon zu spät, da ist die Gefahr schon Konkret geworden ist.

Wenn nun Forumsuser "Neunmalklug" kommt, und der Polizei erzählt, wie toll das doch ist, das er auf seinem Grundstück ist und er ihm gar nichts anhaben kann, weil das Fzg doch gerade steht und er ihn damit nicht hat fahren sehen, dann kommt auch bei dem Polizisten der "Verdacht" auf, das der auch nur dann nicht fährt, wenn er gerade in der Nähe ist. Daher auch Gefahrenverdacht. Der geht sehr weit und man kann da als Polizist ne Menge machen. Ist aber immer eine Momententscheidung und die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werden, Es gibt aber keine klare Grenze.

Wenn er dann was findet bleibt nur noch die Sicherstelltung. Nem Betrunkenen nimmt man den Schlüssel weg und ruft ihm nen Taxi. Könnte man hier also auch die Schlüssel wegnehmen. die Wird der polizist aber nicht finden, weil Forunuser "Neunmalklug" sie sicher nicht freiwillig rausgeben wird. Also wird die ganze Kiste mitgenommen. :idea:
Ob berechtigt wird sich ja dann zeigen.

Ich hoffe das jetzt alle Unklarheiten beantwortet wurden.


Zuletzt geändert von comander am 24.10.2010 15:19, insgesamt 1-mal geändert.

Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 24.10.2010 15:17 
Offline
Admin
Benutzeravatar

Registriert: 15.01.2005 12:32
Beiträge: 5160
Wohnort: Brokstedt
comander hat geschrieben:
Wenn das Fzg angemeldet ist, muss es verkehrssicher sein, egal ob es vor der Tür oder auf dem Dach steht wie ich schon mehrmals gesagt habe. Mit dem Anbau nicht eingetragener Teile erlischt die Betriebserlaubniss und es ist icht verkehrssicher

Also mal angenommen ich gehe in meinen Bastelschuppen, baue für eine Rennveranstaltung einen Racing ESD an und Blinker ab etc., dann mache ich mich in diesem Augenblick schon strafbar?!

Wie bescheuert ist das denn? :shock:


comander hat geschrieben:
.. Anscheinend werden meine posts wohl überlesen oder nicht gewichtet...

:streicheln:

_________________
An guten Tagen, werfe ich Pfandflaschen ins Altglas...


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 24.10.2010 15:29 
Offline
DRZ-Premium-User
Benutzeravatar

Registriert: 04.10.2010 16:02
Beiträge: 396
Rechtlich ja, nur wirst du es jawohl nicht auf ein Plakat vor der Einfahrt schreiben.

Aber mein Beispiel zeigt ja was im schlimmsten Fall passieren könnte ala "Wie man in den Wald schreit, so schallt es wieder heraus"

Wenn du eine plausible Ausrede hast, wenn sie dich zufällig beim schrauben in der Einfahrt entdecken, wird sich da sicher Keiner so eine Arbeit machen wollen.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 60 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2, 3, 4, 5

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de