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 Betreff des Beitrags: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 21.10.2010 15:22 
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Habe mal ein bisschen was zu erzählen,

vorgestern komm ich von der Arbeit, und 20 Minuten später klingelts an der Tür und die Bullen sind dran... Wollten dass ich mal zu meiner Drz runterkomme!

Gut, gesagt getan, steh ich unten vor meiner Zte und die meinen dass mein Kennzeichen in einem zu steilen Winkel ist (scheint wohl größer als 30° zu sein...^^) Sollte dann man mein Originalheck holen, also halten sie es so neben die Karre und bemerken dass es keine große Abweichung ist. Auf jeden Fall schauen sie sich das Heck dann so genauer an, und schauen auf die Rückleuchte und hmm... wo sie recht haben haben sie recht - Meine Karre hat keine weiße Kennzeichenbeleuchtung! Damit meiner der Bulle dann:" in der Preislage sind wir dann schon bei einem Kennzeichenmissbrauch..."

Klingt krass irgendwie... ich mein nur weils nicht Weiß ist sondern Rot (und es leuchtet direkt auf das Kennzeichen drauf) gibts direkt aufn Deckel, auf jeden Fall darf ich die Karre morgen an meinem freien Tag umbauen, beim Tüv oder Dekra vorführen, nen Mängelschein bestämpeln lassen, den losschicken und dann mit den Konsequenzen Rechnen. Der Vorbesitzer meint da wird nicht viel passieren - kann auch gut sein... habe ja keinen Unfall oder so gehabt sie stand ja nur rum und davor habe ich mir auch noch nix zu schulden kommen lassen allerdings bin ich noch in der Probezeit...

Ansosnten habe ich mit nem Freund (Anwalt für Sozialrecht) und meinem Vater (36 Jahre Motorraderfahrung) meinem Fahrlehrer und dem Vorbesitzer geredet... Mein Fahrlehrer meinte als schlimmstes krieg ich Punkte und ne verlängerte Probezeit pipapo und der Rest meinte:"mach dir mal nicht so ne Sorgen da wird nicht so viel passieren!"

Die Story ist schon gut nervig, aber das geilste finde ich - auf dem Mängelschein steht:"Rückstrahler fehlt" Ö.Ö Wie soll denn das gehen? Ich habe ne Rückleuchte mit ABE und das meinte er das die Rückleuchte auch in Ordnung ist! die ist beim Fahren rot, und wenn ich bremse wird sie "röter" bzw. die Zweite rote LED geht an wie bei jedem anderen Motorrad auch... worüber ich in der Situation garnicht nachgedacht habe! Aber das ist doch große scheiße dass ich KEINEN Rückstrahler habe oder sehe ich das falsch??

Ansonsten viel spaß beim beulken was einem so alles passieren kann wenn man sein Motorrad offensichtlich neben dem Fahrradweg parkt -_- versteckt die Karre lieber >.> Die Drz ist einfach ein zu großes Highlight und jeder Bulle wird neidisch :D


GreetZ; Tj!


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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 21.10.2010 15:28 
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Tja, scheinbar gibt's doch noch genug Bullen.
Anders kann ich mir das nicht erklären, das die Brüder immer noch so viel Zeit für derart wichtige Tätigkeiten (neben TÜV-Kontrolle auf Supermarkt-Parkplätzen und täglichen Abzo^^Radar-Kontrollen auf Umleitungsstrecken) haben.

Aber die Kassen sind halt leer...

Und der fehlende Rückstrahler ist eine Owi und kostet 15 Euro.


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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 21.10.2010 15:32 
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Ein Rückstrahler hat nicht direkt etwas mit der Beleuchtung zu tun. Er reflektiert das einfallende Licht (z.B. von einem hinter die fahrenden Auto) in die gleiche Richtung wo es herkommt. Also es leuchtet nicht von selbst. Der Rückstrahler soll meines Wissens unter dem Kennzeichen angebracht werden. Gibt es bei den üblichen Verdächtigen auch in Selbstklebend für kleines Geld.


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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 21.10.2010 15:36 
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verstehe nicht das die überhaupt ne welle machen, gefahren bist du ja damit nicht in dem zustand!
wer weiß, wahrscheinlich hatten die einfach nen schlechten tag!

ich würd mal mit der mängelkarte einfach zum tüv fahren, ohne was zu ändern...
rückstrahler is ja dran!

lächerlich sowas, wie ich mich grad drüber aufrege ;D

naja, im endeffekt is ne kz-beleuchtung pflicht!
rückstrahler auch..

habe selber beides nicht!

aber das die ein parkendes moppet so genau anschauen, dich aus der bude klingel und dann ne riesen welle machen!?!?
solange du damit nicht gefahren bist, kann ja keiner beweisen, hast du doch nix verbrochen!

oder komm ich innen knast wenn meine karre ohne licht blinker und kennzeichen an der straße steht?

lächerlich


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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 21.10.2010 15:39 
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Beamtenwillkür :D
Verklagen und ne Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben :smoke:


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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 21.10.2010 15:41 
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soweit ich weiß (achtung, gefährliches halbwissen), muss dein mopped in vorschriftsmäßigem zustand sein, wenn du es auf öffentlichem gelände abstellst. stellst du es auf dein privatgrundstück, können die reifen bis aufs drahtgeflecht runter sein, die blinker nur noch am seidenen faden hängen, der scheinwerfer zerbrochen sein und es interessiert keine sau.


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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 21.10.2010 15:49 
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Eisdieler hat geschrieben:
stellst du es auf dein privatgrundstück, können die reifen bis aufs drahtgeflecht runter sein, die blinker nur noch am seidenen faden hängen, der scheinwerfer zerbrochen sein und es interessiert keine sau.


Aber auch nur in der Theorie.
Einem Kollegen haben sie erst kürzlich wegen abgelaufenem TÜV ans Bein gepisst.
Und die Kiste stand hinter 'nem Gittertor auf privatem Grund.

Nachdem er dann mal die Begriffe "Hausfriedensbruch" und "Klage" erwähnt hat, haben sie darauf verzichtet eine Anzeige zu schreiben :hihi:


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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 21.10.2010 16:06 
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"soweit ich weiß (achtung, gefährliches halbwissen), muss dein mopped in vorschriftsmäßigem zustand sein, wenn du es auf öffentlichem gelände abstellst. stellst du es auf dein privatgrundstück, können die reifen bis aufs drahtgeflecht runter sein, die blinker nur noch am seidenen faden hängen, der scheinwerfer zerbrochen sein und es interessiert keine aus."

Stimmt großteils, weiß jetzt nicht wie es mit Privatgrundstücken ist aber die beiden meinten zu mir auch dass es in diesem Zustand nichtmal einfach rumstehen darf weils einfach so nicht zugelassen ist!

Aber den Unterschied kenne ich immernoch nicht auseinander zwischen einer Rückleuchte und einem Rückstrahler, ich habe ne richte Rückleuchte mit ABe und 2 roten Led´s drinne. Normalfahrt = eine Rote lampe leuchtet und beim Bremsen sieht man den Unterschied EINDEUTIG dass eine Zweite bzw. dass die Lampe heller leuchtet!

Ansonsten hats mich auch gewundet, die wollten sich wahrscheinlich gerade ein Bier bei Kaisers holen.... ^^

GreetZ;


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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 21.10.2010 16:13 
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Eisdieler hat geschrieben:
soweit ich weiß (achtung, gefährliches halbwissen), muss dein mopped in vorschriftsmäßigem zustand sein, wenn du es auf öffentlichem gelände abstellst. stellst du es auf dein privatgrundstück, können die reifen bis aufs drahtgeflecht runter sein, die blinker nur noch am seidenen faden hängen, der scheinwerfer zerbrochen sein und es interessiert keine sau.


Das stimmt leider nicht. Man könnte es meinen da es ja das Privatgelände ist.

Mal angenommen dein Nachbar ärgert sich immer über deinen yoshi und denkt jedesmal ein Hubschrauber landet auf eurer Einfahrt. Er ruft die Bullen an und steckt denen das dein Auspuff viel zu laut ist. Daraufhin kommt die Polizei und fordert dich auf deine DRZ rauszugeben (Du hast rechtlich keine andere Wahl, auch wenn sie auf dem Dachboden stände^^) und sie könnten sie beschlagnahmen.

Warum? Weil sie angemeldet ist und du jederzeit auf die Straße könntest! Und da gibt es leider nichts dran zu ändern :opa:


Mattis könnte ich nur raten nochmal zur Polizei zu fahren und das mit der womöglichen Verwechslung von Heckstrahler und Kennzeichenleuchte zu klären. Oder hast du auch kein Katzenauge dran gehabt?


Gruß,

Comander


Zuletzt geändert von comander am 21.10.2010 16:18, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 21.10.2010 16:17 
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Also so ein Reflektor habe ich nicht dranne...


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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 21.10.2010 16:22 
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Ja dann haben sie durchaus recht...

Ich verstehe auch nicht warum sich einige hier so darüber aufregen, Beamtenwillkür? Es ist doch nicht so das er kein E zeichen an seinen Teilen hatte, er hat überhaubt kein Katzenauge und keine Kennzeichenbeleuchtung das is doch fakt. Es wäre nur eine frage der Zeit gewesen bissie ihn erwischt hätten, und lieber so als nach einem Unfall :wink:


Zuletzt geändert von comander am 21.10.2010 16:27, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Wenn die Polizei mal klingelt...
BeitragVerfasst: 21.10.2010 16:26 
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Obacht, wenn es Richtung Kennzeichenmissbrauch geht.

Kennzeichenmissbrauch = Urkundenfälschung (§267 StGB)

"eine Urkunde in Ihrer Erkennbarkeit erheblich beinträchtigen ..."

Da kümmert sich dann der Staatsanwalt drum und das wird kein Spaß.
Da ist der Mängelschein noch das kleinere Übel.

_________________
Wenn Supermoto einfach wäre, würde es Fussball heißen.


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