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BeitragVerfasst: 26.04.2007 22:52 
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Alles klar!
Also riskieren, oder doch auf nummer sicher gehen.
Hab auch gehört es gibt sägeblätter für die stichsäge die besagten va schneiden, Ka, keine erfahrung damit. is halt eine geldfrage, wie so vieles. Die fertigen dinger beim louis kosten ja auch an haufen geld.

Und dann noch rücklicht und blinker. Alles zuviel geld für nen armen zivi der noch den kredit beim dad fürs bike abzuzahlen hat. Der nimmts zwar net so genau mit der frist, aber trotzdem.

Jedesmal wenn ich das heck seh wird mir übel, seit ich diverse andere hecks hier im forum gesehen hab. Die machen schon einiges her.

Tja, hauptsache ich hab meine zetten, wenn sie auch noch original is.
Wird schon werden.

Gruß J

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BeitragVerfasst: 01.05.2007 21:01 
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so jez hab ich auch ne frage,
wie siehts eigentlich aus mit der kennzeichen beleuchtung?
Reicht da das LED Rücklicht wie auf dem bild?

Werd mir morgen im gschäft mal va blech besorgen , und dann gehts los ^^

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Original.... nein danke


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BeitragVerfasst: 02.05.2007 00:03 
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ja, die reicht aus


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BeitragVerfasst: 07.05.2007 17:17 
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hat es auch schon jemand mit 1mm starken va blech gemacht?
das hätt ich nämlich hier :)

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Original.... nein danke


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BeitragVerfasst: 13.05.2007 22:53 
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Nochmal, Vielen Dank ossi für die skizze!
Hab die halterung heute mit meim dad ausgeflext, gefeilt und gebogen. War echt lustig. Das Rücklicht muss zwar noch bisl nach oben gesetzt werden, damits schön unters heck passt, aber sonst bin ich recht zufrieden. Schaut halt net ganz so schön aus wie deins, aber is ja noch kein Meister vom Himmel gefallen. Haben heute beide das erste mal ne Flex in der Hand ghabt :-)!
Wenn der Winter kommt werd ich das nochmal versuchen.
Haben 2mmVa verwendet, bin gspannt ob das reicht?

Vielen dank nochmal,

Gruß J

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BeitragVerfasst: 14.05.2007 00:03 
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Nichts zu danke freut mich dir geholfen zu haben. :D Das erste mal mit der Flex, hoffe die Finger sind noch alle dran? :wink:

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Wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte, ich würde schon immer Supermoto fahren!

http://www.lm-racingteam.de/


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BeitragVerfasst: 14.05.2007 15:45 
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Jop alle noch dran, danke der nachfrage.
Ich fand das flexen aber net sonderlich schwer. Ich mein braucht halt bisl übung dasst einen schönen graden schnitt zamkriegst. Ich hätts mir ärger vorgstellt

Gruß J

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BeitragVerfasst: 01.07.2007 07:46 
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Hallo Zusammen,

war gestern beim TÜV zu HU und AU. Der TÜV-Mensch hat dann bemängelt, dass die hinteren Blinker zu nahe beisammen sind :twisted: . Ich habe Kellermannblinker mirco 1000 LED Blinker verbaut. Nun wollte ich fragen was passiert wenn ich in eine Kontrolle komme. Wird das teuer? Wollte zwar eh das Heck von OSSI nachbauen, aber auf der Zeichnung ist leider nicht zu erkennen wie groß dort der Abstand zwischen den Blinkern ist.

Der Prüfer meinte 120 mm von der Mitte des Kotflügels bis zum Beginn des Blinkerglases. Könnte das vielleicht einer von euch mal nachmessen, der das selbe Heck und die selben Blinker verbaut hat?

Das wäre echt genial von euch :wink: .

Viele Grüße

Flo

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Fuhrpark: DR-Z 450 Enduro, KTM 1190 Adventure R und ein Kreidler Florett ...


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BeitragVerfasst: 01.07.2007 11:03 
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Hallo Flo, das hast du doch alles selbst in der Hand. Bau das Teil doch so nach, dass du die 2x 120 mm erreichst und gut ist. Dazu musst du doch nur den oberen Halterteil entsprechend anpassen und die beiden Biegekannten je 120 mm von der Mitte aus minus Maß der Kellermännerstege abmessen und gut ist...


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BeitragVerfasst: 01.07.2007 11:05 
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Beiträge: 752
Begutachtung von Krafträdern gemäß § 29 StVZO

Prüfgegenstand Prüfpunkte Bemerkungen
Alarmanlage§ 38b StVZO74/61/EWG i.d.F. 95/56/EG Funktion; Zulässigkeit - kann an Blinker oder Hupe angeschlossen werden
- akustische Signale müssen nach ca. 30 sek. u. optische nach 5 min. ausgehen

Abgasanlage §§ 47c, 49 StVZO Befestigung; Ausführung; Geräusch; Korrosion; Zulässigkeit - für Sonderschalldämpfer aus dem Zubehörhandel muss eine gültige Rechtsgrundlage vorhanden sein
- Abgasverhalten muss ECE-R 40 entsprechen
- Geräuschmessung
- ggf. Befestigung und Ablauf von Entlüftungsschläuchen

Batterie Zustand; Befestigung - muss vorhanden sein (Ausnahme: LKR, Enduros mit CDI-Anlagen)

Bereifung§§ 22a, 36, 72 StVZO prüfen der Reifengröße u. -bezeichnung; keine Beschädigung; korrekte Laufrichtung; Zulässigkeit; Freigängigkeit -
Profiltiefe: Krad min. 1,6 mm, Lkrad min. 1 mm
- ab 15.03.2000 Aufhebung der Fabrikatsbindung, d.h. wenn Bescheinigung vom Fahrzeug- od. Reifenhersteller vorhanden, dann sind auch andere Reifenfabrikate zulässig

Blinker §§ 22a, 54, 72 StVZO Funktion; Anbaulage; Befestigung; Ausführung - Blinker u. Leuchtmittel sind bauartgenehmigungspflichtig
- Fzg. ab EZ 01.01.62 müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein (außer Lkrad)
- Ochsenaugen bis EZ 31.12.86 zul. ohne hintere FRA
- Ochsenaugen ab EZ 01.01.87 zul. nur mit hinteren FRA

Bremsanlage§§ 41, 42 StVZO93/14/EWG Belagstärke; Verschleiß an Bremskraftübertragungselementen, Bremsscheiben bzw. Bremstrommeln; Sicherung d. Bremsankerzugstrebe; Bremswirkung; Dichtheit; Bremsflüssigkeitsstand; Lagerspiel am Bremspedal; Verlegung v. Leitungen u. Schläuchen; Zulässigkeit - Änderungen an der Bremsanlage führen i.d.R. zum Erlöschen der BE
- nachträglich angebaute Bremsenabdeckungen etc.können thermische Probleme bereiten - kritisch!
- für nachträglich angebaute Stahlflexbremsleitungen u.gelochte Bremsscheiben muss eine gültige Rechtsgrundlage vorhanden sein

Bremsleuchte §§ 22a, 53 StVZO Funktion; Sichtbarkeit; Ausführung;
Zulässigkeit; Abstrahlwinkel - muss ab EZ 01.01.88 vorhanden sein (Farbe:
rot)
- gelbes Bremslicht nur zul., wenn EZ vor 01.01.83
- Leuchte u. Leuchtmittel müssen bauartgenehmigt sein

Fabrikschild u. FIN § 59 StVZO Vorhandensein; Ausführung; erforderliche Daten - Anbringung des Typschildes vorne rechts am Rahmen
- FIN muss zusätzlich im vorderen Teil der rechten Rahmenseite eingeschlagen sein
- Ab 1.1.96 haben neue Fahrzeugtypen ein Typschild mit der Angabe der Geräuschwerte (ACHTUNG! Wenn sich das Geräuschverhalten durch eine Umrüstung ändert, bei Änderungsabnahme Typschild ändern).

Federbein § 30 StVZORili zu § 29 StVZO Dämpfung; kein Spiel in den Aufhängungspunkten; Kinematik bei Gepäckträgersystemen beachten
(Freigängigkeit); Zulässigkeit der Befestigungsschrauben; Zulässigkeit - Umbau ist genehmigungspflichtig! ABE oder Teilegutachten muss vorhanden sein

Felge § 30 StVZORili zu § 29 StVZO kein nennenswerter Seiten- bzw.
Höhenschlag; Speichenspannung; allg. Zustand; Sicherung d. Radachse;
Zulässigkeit; Beschädigungen

Fußrastenanlage §§ 30, 35a StVZO Befestigung; Ausführung; Zulässigkeit - Austausch ist gestattet, wenn sie an der gleichen Stelle montiert werden (z.B. Zacken- gegen Gummirasten)
- Soziusrasten dürfen nur in Verbindung mit einem Umbau auf "Einsitzer" entfernt werden. Umbau muss eingetragen werden

Funkentstörung § 55 StVZO Ausführung; Kennzeichnung; Zustand - Kerzenstecker muss "R"-Kennzeichnung oder Blechummantelung besitzen

Gabel § 30 StvZORili zu § 29 StVZO klemmfreies Ein- u. Ausfedern; Position der Standrohre; Dämpfung; Dichtigkeit; kein Verschleiß an Gelenken und
Führungsbuchsen; Zulässigkeit - für nachträglich angebaute Stabilisatoren muss eine gültige Rechtsgrundlage bzw. ein Eintrag in den Fahrzeugpapieren vorhanden sein

Gepäckträger § 30 StVZORili zu § 29 StVZO Befestigung; Freigängigkeit d.
Federungs- u. Dämpfungselemente; Ausführung - gilt nicht als Fahrzeugteil
- wegen Verletzungsgefahr keine scharfen Kanten
- dürfen nur demontiert werden, wenn sie nicht als Soziushalter ausgelegt sind
- höchster Punkt des Trägers darf max. 200 mm vom tiefsten Punkt des Sitzes entfernt sein

Hupe / Horn§ 55 StVZO Funktion; Lautstärke; Zulässigkeit - Kräder müssen mit einer Hupe od. Horn ausgestattet sein
- alle Teile müssen bauartgenehmigt sein

amtl. Kennzeichen §§ 60, 18, 72 StVZO Ausführung; Anbringung; Zulässigkeit - Ausführung nach Anlage V, Va, Vb od. Vc StVZO
- Anbringung min. 300 mm über Boden, Winkel beachten
- Beleuchtungseinrichtung

Kette/ Kettenrad u. -ritzel/ Zahnriemen § 30 StVZO Kettenspannung; Spiel u. Verschleiß; Übersetzungsverhältnis; Zulässigkeit; Kettenschloss; Zustand Kettenschleifer auf Schwinge - die Kettenspannung ist unter Belastung (d.h. mit Fahrer) zu überprüfen
- Das Kettenschloss muss so montiert sein, dass die geschlossene Seite in Laufrichtung vorwärts zeigt
- der Kettenschleifer muss sich im ordnungsgemäßen Zustand befinden, da sonst die Gefahr besteht, dass die Schwinge von der Kette beschädigt wird.

Kettenschutz /Zahnriemen- abdeckung § 30 StVZO Vorhandensein; Befestigung; Ausführung - ist nach StVZO nicht ausdrücklich vorgeschrieben, jedoch muss nach § 30 StVZO gewährleistet sein, dass keine Verletzungsgefahr besteht.
- wenn ab Werk ein Kettenschutz vorhanden ist, so darf dieser nicht entfernt worden sein

Koffer § 30 StVZO Befestigung; Zustand; Ausführung Beeinträchtigung von Bel.-Teilen (Sichtwinkel) - gültige Grundlage ist nur erforderlich, wenn sich die Koffer nicht mit einfachen Hilfsmitteln (Bordwerkzeug, Flügelmuttern etc.) entfernen lassen.

Elektr. Leitungen§ 30 StVZORili Nr. 2 zu § 29 StVZO Zustand; Verlegung; Freigängigkeit über den ges. Lenkbereich

Lenker§ 38 StVZORili Nr. 3 zu § 38StVZO Keine Unfallspuren; Befestigung;
Ausführung; Zulässigkeit; Neigung Hauptbremszylinder; Klemmung; Zustand d. Handgriffe - muss verdrehsicher montiert sein
- das Lenken muss um min. 20 Grad in jede Richtung möglich sein, dabei muss ein Handfreiraum von min. 30 mm vorhanden sein
- bei 30 Grad Drehwinkel in jede Richtung genügt ein Handfreiraum von min. 20 mm
- Klemmungen müssen vorn auf Block sein

Lenkkopflager §§ 30 u. Rili Nr.2 zu § 29 StVZO Kein Spiel od. Rastpunkte - originaler Zustand ist verbindlich

Lenkradschloss§ 38a StVZO93/33 EWG Vorhandensein; Funktion; Zustand - eine Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung ist erforderlich
- wurde das Krad orig. mit Lenkradschloss ausgeliefert muss das Schloss auch vorhanden u. funktionsfähig sein

Lenkungsdämpfer § 30 StVZO Befestigung; Zulässigkeit; gleicher Widerstand über den gesamten Lenkbereich - nur mit Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers/Importeuers und nur in Klemmverbindung zwischen Gabelbrücke und Rahmen zulässig
- gültige Rechtsgrundlage muss vorhanden sein
- serienmäßige Lenkungsdämpfer müssen vorhanden sein

Motor § 30 StVZORili Nr. 2 zu § 29 StVZO Öldichtigkeit; Befestigung;
Geräuschentwicklung; Motorhalterung keine Veränderungen, soweit sichtbar

Radabdeckung § 36a StVZO 97/24 EWG Befestigung; Ausführung - müssen vorhanden, fest angebaut u. splittersicher sein
- hinteres Schutzblech muss mind. so breit sein wie der Reifen.

Radstellung § 30 StVZORili Nr. 2 zu § 29 StVZO Kein Radversatz - Vorder- und Hinterrad müssen in einer Ebene stehen, d.h. es ist kein seitlicher Versatz zulässig

Rahmen § 30 StVZORili Nr. 2 zu § 29 StVZO Unfall; Richtspuren; Korrosion; nachträgliche Veränderungen bzw. Beschichtung; Lenkanschlag - Rahmen dürfen grundsätzlich nicht verchromt, vernickelt od. eloxiert sein
- Polieren des Rahmens nur mit Herstellerfreigabe erlaubt, in der Regel jedoch nicht möglich
- bei Rissen, Knicken, Beulen, Stauchungen, Verjüngungen u. sonstigen Querschnittsveränderungen, die eine Kerbwirkung darstellen, darf der Rahmen nicht gerichtet werden, ansonsten erkundigen, ob der Hersteller Richtarbeiten zulässt.

Rückenlehne§ 30 StVZORili Nr. 2 zu § 30 StVZO Ausführung; Befestigung; Zulässigkeit - nationales Recht: nicht höher wie 200 mm überniedrigsten Punkt der Sitzbank hinausgehend
- EG-Recht: keine Vorschriften

Rückspiegel §§ 56, 72 StVZO Zustand; Ausführung; Anzahl; Zulässigkeit - ab EZ 01.01.90 müssen Krafträder mit einer bbH von mehr als 100 km/h mit einem zweiten Rückspiegel ausgerüstet sein
- vor EZ 01.01.90 genügt ein Rückspiegel
- Größe mind. 60 cm²

Scheinwerfer § 50 StVZO Funktion; Einstellung; Zustand; Anzahl; Zulässigkeit - Einstellung muss mit Einstellgerät od. ersatzweise an der Wand überprüft werden
- Scheinwerfer u. Leuchtmittel muss bauartgenehmigt sein
- Anzahl: 1)

Schlussleuchte§§ 22a, 53 StVZO Funktion; Sichtbarkeit; Ausführung;
Zulässigkeit; Abstrahlwinkel - Leuchte u. Leuchtmittel müssen bauartgenehmigt sein
- Leuchte muss rotes Licht abstrahlen

Schwinge § 30 StVZORili Nr. 2 zu § 29 StVZO Kein Schwingenlagerspiel bzw. Gelenkspiel; keine nachträgliche Veränderung bzw. Beschichtung; Zustand; Zulässigkeit bei Sonderumbauten - Schwingen dürfen nicht nachträglich verchromt, vernickelt od. eloxiert worden sein
- Polieren ist nur mit Herstellerfreigabe zulässig

Seitenständer § 30 StVZO, Rili Nr. 9 zu § 30StVZO Funktion; Zustand; Zulässigkeit - Fahren mit ausgeklapptem Seitenständer darf nicht möglich sein (muss autom. einklappen bzw. das Anfahren mit ausgekl. Seitenständer darf nicht möglich sein)
- ein serienmäßiger Seitenständer darf demontiert werden, wenn ein Hauptständer vorhanden ist und umgekehrt

Sitzbank§ 35a StVZO Zustand; Ausführung; Zulässigkeit; Soziushaltegurt - Doppelsitzbänke mit Haltegriff Länge min. 600 mm
- Doppelsitzbänke mit Halteriemen Länge min. 650 mm
- Einzelsitzbank Länge 300 - 450 mm
- Umbau auf Wechselhöcker, Spoilersitzbank od. Einzelsitzbank ist eine Veränderung gem. § 19 StVZO

Tachometer75/443/EWG, Anh. 2 (Rili 1 zu § 39) Funktion; Ausführung; Beleuchtung - ab bbH ³ 30 km/h Pflicht
- Tageskilometer kann, aber muss nicht vorhanden sein

Tank§ 45 StVZO Dichtheit; Zustand; Zulässigkeit - dürfen nicht korrosionsgeschädigt sein
- Zubehörtanks brauchen eine gültige Rechtsgrundlage

Topcase § 30 StVZO Anbau; Ausrüstung; Zulässigkeitbeeinträchtigung von Bel.-Teilen (Sichtwinkel) - ABE od. Gutachten sind nur erforderlich, wenn Topcase fest mit dem Motorrad verschraubt ist (s.h. Koffer) (z.B. mit Flügelmuttern befestigt gilt ein Topcase als Ladung, also keine ABE bzw. Gutachten erforderl.)
- Der höchste Punkt darf den tiefsten Punkt der Sitzbank nicht um mehr als 200 mm überragen

Verkleidung § 30 StVZORili Nr. 2 zu § 19 StVZO Freigängigkeit d.
Bedienungselemente; Verletzungsgefahr; Kantenschutz; freie Sicht auf
Bedienungselemente; Abstand zu wärmestrahlenden Teilen; Zustand;
Zulässigkeit; Ausführung - wenn Verkleidung nachträglich angebaut wird, muss eine gültige Rechtsgrundlage vorhanden sein
- orig. Verkleidung darf nur mit Zustimmung des Herstellers od. mit gültiger Grundlage abgebaut werden, da sich das Fahrverhalten stark verschlechtern kann

Vergaser Zustand, ggf. Kennzeichnung von Drosseln - Dichtheit
- Verbindungsstutzen fest montiert, keine Fremdluft

1) Nach nationalem Recht: - 1 für Abblendlicht
- 1 od. 2 für Fernlicht
- 2 zusätzliche Fernlichter nur, wenn die vorgeschr. Fernscheinwerfer mit in die Scheinwerfer für das Abblendlicht integriert sind
- beim Einschalten des Abblendlichts muss die Rückleuchte mitbrennen
- wenn 2 Fernscheinwerfer vorhanden sind, müssen diese gleichzeitig u. gleichmäßig abgeblendet werden können
- beim eingeschaltetem Fernlicht darf das Abblendlicht mitbrennen

Nach EG-Recht: - 1 od. 2 für Abblendlicht
- 1 od. 2 für Fernlicht
- beim Einschalten des Abblendlichts muss die Rückleuchte mitbrennen
- wenn 2 Fernscheinwerfer vorhanden sind, müssen diese gleichzeitig u. gleichmäßig abgeblendet werden können
- beim eingeschaltetem Fernlicht darf das Abblendlicht mitbrennen

Die EG-Rili 93/92/EWG v. 29.10.93 erlaubt einen zweiten Scheinwerfer für Abblendlicht und Fernlicht, sowohl für Fahrzeuge mit EG-BE, als auch für Fahrzeuge mit einer ABE. Die Änderung von nationalen Regeln auf EG-Recht erfordern die Anpassung der Streuscheibe am 2. Scheinwerfer (Prüfzeichen usw.).

Auch wenn ein Prüfer einen nicht legalen Umbau einträgt, wird er nicht legal. Eben, weil die Gesetzes-Grundlage fehlt. Unter Umständen ist also eine (teure) Eintragung wertlos ...


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BeitragVerfasst: 15.07.2007 16:52 
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HI, ich bins nochmal,

habe gestern einen "Basteltag" eingelegt und das Heck nach OSSI`s Skizze nachgebaut. Mein Dad und ich haben das alles schön sorgfältig gemacht, bis auf eine Biegekante, da ist uns das Alu leicht "gerissen". naja ihr kennt das sicher, dass nach so einem Aufwand mit der Stichsäge das Motto lautet: "Wird schon halten ..." :D

Leider hats das nicht ... :cry:

Sind heute morgen dann zu einer Tour gestartet und nach 15 km gibt mir doch ein Motorradfahrer zu verstehen, dass ich anhalten solle. Das neue Heck baumelte nur noch am LED Rücklichtkabel. Genau an der Stelle (s.o.) ists dann leider gebrochen. Haben es mit Kabelbindern fixiert (BMW-Fahrer haben Zeugs dabei, wahnsinn ...

Sind zurück in unsre Werkstatt und haben innerhalb von einer dreiviertelstunde zwei Aluwinkel gebastelt und das Heck neu fixiert. "Provisorisch" (keine Ahnung wie man das schreibt :lol: ) um heute noch das GEILE Wetter genieße zu können. Hat auch gehalten, aber mein Dad meinte, das machen wir komplett neu, aber diesmal aus stärkerem Edelstahl und schweissen es. Wenns fertig ist, mach ich Bilder und stell sie euch rein, vielleicht isses ja ne Alternative ...

Danke auch an OSSI, die Skizze is super, haben einfach Durschlagpapier verwendet, voll easy :!:

Viele Grüße

Euer glücklicher Flo, der jetzt an seiner schwarzen SM alles so hat wie es ihm gefällt ... (aktuelle Bilder muss ich mal noch welche machen)

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BeitragVerfasst: 15.07.2007 17:46 
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Aus Edelstahl hält es prima, ohne Probleme selbst Offroad keine bedenken...!

Bild
Bild

Gruß MotoX

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-=FUN IS NOT A STRAIGHT LINE=-
Abends ARONAL, Morgens ELMEX...Mal was riskieren!!!


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