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 Betreff des Beitrags: Wie viele Punkte bei Auspuff ohne ABE???
BeitragVerfasst: 25.03.2011 20:07 
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DRZ-Junior

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Hallo,

habe mich schon in diesem und anderen foren umgesehen, aber nichts passendes gefunden.

Meine Frage:
Ich hab nen Akrapovic ohne ABE für meine DRZ.
Mit was muss ich nun rechnen wenn ich aufgehalten werde (Punkte, Geldstrafe, Führerscheinentzug)

mfg flumi


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 Betreff des Beitrags: Re: Wie viele Punkte bei Auspuff ohne ABE???
BeitragVerfasst: 25.03.2011 20:28 
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3 Punkte. Bußgeld? KA

_________________
Is mir egal, ich lass das jetzt so...


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 Betreff des Beitrags: Re: Wie viele Punkte bei Auspuff ohne ABE???
BeitragVerfasst: 26.03.2011 10:21 
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Hi,

Wenn irgendein E-Prüfzeichen drauf ist und der DB-Killer montiert ist, wird meißt die ABE garnicht geprüft (Prüfung "online" im Polizeifahrzeug inzwischen möglich, lt. Aussage Polizei kürzlich auf einer Motorrdmesse).

im schlimmsten Fall wird das Fz. stillgelegt und Du wirst schlagartig zum Fußgänger. Oder es wird gleich eigezogen (passiert zugegebener Weise echt selten und nur bei extremen Verstößen, aber was extrem ist, entscheidet erstmal der Polizist.).

Ich hatte in den letzten 10Jahren nie Probleme mit Polizei, obwohl ich immer mit Umbauten unterwegs bin, auch auspuffmäßig.

Aber im schlimmsten Fall: s.o.

Michi


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 Betreff des Beitrags: Re: Wie viele Punkte bei Auspuff ohne ABE???
BeitragVerfasst: 26.03.2011 21:21 
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stollenelch hat geschrieben:
Hi,

Wenn irgendein E-Prüfzeichen drauf ist und der DB-Killer montiert ist, wird meißt die ABE garnicht geprüft (Prüfung "online" im Polizeifahrzeug inzwischen möglich, lt. Aussage Polizei kürzlich auf einer Motorrdmesse).

i

Michi



Hat weder E-Prüfzeichen noch DB-Killer...


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 Betreff des Beitrags: Re: Wie viele Punkte bei Auspuff ohne ABE???
BeitragVerfasst: 27.03.2011 13:07 
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Uiuiui, teuer!

"ohne ABE für dieses Fahrzeug" und "völlig ohne E-Prüfzeichen und ohne DB Killer" sind zwei verschiedene paar Stiefel...

Im schlimmsten Fall: 3 Punkte wg. Verfall der Betriebserlaubnis, mehrere hundert Euro Strafe und Stillegung des Fahrzeuges (Du wirst Fußgänger).

In der Führerschein Probezeit: Nachschulung.

Ich würd's nicht machen.

Es gibt allerdings anscheinend Landstriche, wo das wirklich niemanden interessiert. Die liegen allerdings nicht in der Nähe von Großstädten.

Michi


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 Betreff des Beitrags: Re: Wie viele Punkte bei Auspuff ohne ABE???
BeitragVerfasst: 27.03.2011 13:09 
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flumi92 hat geschrieben:
Hat weder E-Prüfzeichen noch DB-Killer...


is dann bestimmt schon "vorsätzlich" oder so, ne?! das könnte dann ziemlich doof für dich enden :|

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 Betreff des Beitrags: Re: Wie viele Punkte bei Auspuff ohne ABE???
BeitragVerfasst: 27.03.2011 13:40 
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t0m3kk hatte sich die nummer einfach nachstanzen lassen ...

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 Betreff des Beitrags: Re: Wie viele Punkte bei Auspuff ohne ABE???
BeitragVerfasst: 27.03.2011 13:47 
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Kenne ich auch jemanden, hat anscheinend auch bei ner Kontrolle geklappt.

Ps: denkt aber daran das das Urkundenfälschung ist und bestraft werden kann!!!


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 Betreff des Beitrags: Re: Wie viele Punkte bei Auspuff ohne ABE???
BeitragVerfasst: 27.03.2011 14:33 
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Hi,

Nummer reinschlagen würde ich nicht machen, ist Urkundenfälschung. Im Vergleich mit den Strafen wg. Urkundenfälschung sind die 3 Punkte und ein paar hundert Euro wg. fehlendem Prüfzeichen geradezu lächerlich...

Michi


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 Betreff des Beitrags: Re: Wie viele Punkte bei Auspuff ohne ABE???
BeitragVerfasst: 27.03.2011 21:59 
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Durch das Austauschen des Originalen ESD mit einen "Rennauspuff" erlischt die Betriebserlaubnis des Bikes.
Erlöschen BE = 25€

Ich guck morgen nochmal genauer nach und mache Quellenangaben.


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 Betreff des Beitrags: Re: Wie viele Punkte bei Auspuff ohne ABE???
BeitragVerfasst: 28.03.2011 12:33 
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DRZ-Junior

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"Stilllegung", "mehrere hundert Euro" ... son Quatsch. Keine Sorge. :streicheln:


Also, durch den Austausch des Org. Potts mit einem Akra (ohne ABE), veränderst du zB die Geräuschwerte deines Fahrzeugs. Und da du den Pott und die neuen db Werte nicht eingetragen bekommst, würdest du einen Verstoß gegen §13 (1) Nr. 9 FZV begehen. Demnach musst du Änderungen an deinem Fahrzeug unmittelbar der Zulassungsbehörde mitteilen.
Dies würde ein Verwarngeld in Höhe von 10€ nach sich ziehen.

Und dadurch, dass du was an deinem Fahrzeug änderst, erlischt die Betriebserlaubnis gem. §19 (2) Nr.3 StVZO.
Dies wäre dann ein Verstoß gegen §30 (1) StVZO.
Tatbestandsnummer (TBNR) 330000: Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. = 25,00€ (und in der Probezeit 1 Punkt, was eine Nachschulung nach sich ziehen würde)

Die besagten 3 Punkte sind nicht unbedingt ganz falsch.
TBNR 330600: Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. = 3 Punkte und 90€.
Hier liegt der Fokus aber auf "Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt"! Und das ist durch nen anderen Auspuff egtl ausgeschlossen. Denn nur durch "Krach" ist die Verkehrssicherheit nicht wesentlich beeinträchtigt.

Also bleibt es bei einer Ordnungswidrigkeit in Höhe von 25€.
Das sind die repressiven Maßnahmen der Polizei.

Gefahrenabwehrtechnisch kommt dann das "zu Fuß gehen" ins Spiel.
Um weiteren Ordnungswidrigkeiten/Belästigungen usw vorzubeugen, kann der Polizist dir die Weiterfahrt untersagen. Wie gesagt er KANN.
Dies kommt aber in keinster Weise einer Stilllegung gleich. Bis dahin sind noch so einige Maßnahmen durch zu kauen.
Auch kann er dir ne so genannte Mängelkarte ausstellen. Dann musste den Pott wechseln und das vorzeigen (vereinfacht erklärt).

Falls noch Fragen bestehen, bin ich auch per PN erreichbar.


Mfg
Manni


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 Betreff des Beitrags: Re: Wie viele Punkte bei Auspuff ohne ABE???
BeitragVerfasst: 28.03.2011 13:34 
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Quelle www. >
sinngemäß wiedergegeben

ist der Auspuff dagegen deutlich zu laut .....

Zitat:
... ist ein Auspuff subjektiv zu laut "kann" eine Weiterfahrt untersagt werden da durch ein "Erschrecken anderer Verkehrsteilnehmer" eine Gefahr bestehen könnte...
...das alles liegt im Ermessen der Kontrolle vor Ort


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