"Stilllegung", "mehrere hundert Euro" ... son Quatsch. Keine Sorge.
Also, durch den Austausch des Org. Potts mit einem Akra (ohne ABE), veränderst du zB die Geräuschwerte deines Fahrzeugs. Und da du den Pott und die neuen db Werte nicht eingetragen bekommst, würdest du einen Verstoß gegen §13 (1) Nr. 9 FZV begehen. Demnach musst du Änderungen an deinem Fahrzeug unmittelbar der Zulassungsbehörde mitteilen.
Dies würde ein Verwarngeld in Höhe von 10€ nach sich ziehen.
Und dadurch, dass du was an deinem Fahrzeug änderst, erlischt die Betriebserlaubnis gem. §19 (2) Nr.3 StVZO.
Dies wäre dann ein Verstoß gegen §30 (1) StVZO.
Tatbestandsnummer (TBNR) 330000: Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. = 25,00€ (und in der Probezeit 1 Punkt, was eine Nachschulung nach sich ziehen würde)
Die besagten 3 Punkte sind nicht unbedingt ganz falsch.
TBNR 330600: Sie haben das unvorschriftsmäßig gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt. = 3 Punkte und 90€.
Hier liegt der Fokus aber auf "Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt"! Und das ist durch nen anderen Auspuff egtl ausgeschlossen. Denn nur durch "Krach" ist die Verkehrssicherheit nicht wesentlich beeinträchtigt.
Also bleibt es bei einer Ordnungswidrigkeit in Höhe von 25€.
Das sind die repressiven Maßnahmen der Polizei.
Gefahrenabwehrtechnisch kommt dann das "zu Fuß gehen" ins Spiel.
Um weiteren Ordnungswidrigkeiten/Belästigungen usw vorzubeugen, kann der Polizist dir die Weiterfahrt untersagen. Wie gesagt er KANN.
Dies kommt aber in keinster Weise einer Stilllegung gleich. Bis dahin sind noch so einige Maßnahmen durch zu kauen.
Auch kann er dir ne so genannte Mängelkarte ausstellen. Dann musste den Pott wechseln und das vorzeigen (vereinfacht erklärt).
Falls noch Fragen bestehen, bin ich auch per PN erreichbar.
Mfg
Manni