bitte nicht übermäßig über-kreuz denken und ob etwas Sinn macht oder nicht... das entscheiden wir hier auch nicht

lest doch einfach mal was in den ABEs so drin steht:
ABE einer Nachrüstbremsscheibe; dort steht folgender Satz drin:
"Die mit den Ersatzbremsscheiben ausgerüsteten Krafträder müssen hinsichtlich der übrigen Teile der Bremsanlage dem Serienzustand entsprechen." Also darf keine Stahlflex verbaut sein.
Bei Lucas Stahlflex steht:
"Die Austauschbremsleitungen Typ LUCAS-Flex des Herstellers TRW KFZ Ausrüstung GmbH, D-56566 Neuwied entsprechen in Verbindung mit der Originalbremsanlage den Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, und sind somit für den Einbau in die unter Anlage 5.1 aufgeführten Krafträder geeignet."Also keine andere Scheibe
Bei vielen Lenkern steht sowas in der Art drin:
"Die Abnahme des Anbaus nach §19 (3) durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer wird nicht für erforderlich gehalten.
Eine solche Prüfung ist lediglich dann erforderlich wenn die Krafträder
• von dem serienmäßigen Zustand abweichen
• per EBE nach §21 StVZO in den Verkehr gekommen sind
• entsprechende Hinweise im Verwendungsbereich darauf hinweisen, dass eine
Änderungsabnahme durchgeführt werden muss
Gegen die Erteilung einer ABE bestehen keine technischen Bedenken."Also ABE gilt nur für den serienmäßigen Zustand des Fahrzeuges.
und auch immer bedenken EG-ABE ist nicht das gleiche wie ne ABE!
Die ABE-Papiere sind immer mitzuführen (es sei denn, man läßt sich das Teil in die Fahrzeugpapiere eintrage), bei der EG-ABE hat das Teil eine eingestanzte Nummer, Papiere sind nicht mitzuführen.
Zu den Bestimmungen mit den EG-Zulassungen und deren Unterschiede empfehle ich Dir das:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... 082007.pdfda ist vieles recht gut beschrieben.
Beispiel: Ein Fahrzeug mit Zulassung nach STVZO besteht eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt).
für Fahrzeuge nach EG-Zulassung gibts das nicht.
Für das Licht gibt es eben die Vorgabe alles nach E-Prüfzeichen oder alles nach alten Prüfzeichen. Klar gibt es einige oder viele Beleuchtungen, die auch die alten Prüfzeichen besitzen, damit ist man dann auch gemischt fein raus.
Nur dann gelten wieder andere Dinge wie Nebelscheinwerfer auf gleicher Höhe wie Hauptscheinwerfer usw...
Die E und die SM kannst du auch nicht als gleichwertig bezeichnen / vergleichen, da sich zu viele Parameter ändern.
Lenkkopfwinkel, Nachlauf, Federweg, Reifen-/ Felgengröße usw. wo sind die gleichwertig?
und
manchmal sollte man einfach nur froh sein, dass so manch ein Prüfer nicht alle Vorschriften kennt, kennen mag oder aufgrund Sinnhaftigkeit alle Augen zu drückt.
Ich rege mich auch jedesmal auf, wenn eine echte Verbesserung zur Verweigerung der Plakette führt. Freue mich dann aber auch, wenn ein Prüfer mit Wissen und Verstand die Eintragung trotzdem vornimmt

aber das sind eben die Unterschiede. Hast Du einen "Anwalt" vor Dir, der alle §§ und Gesetze kennt oder einen Techniker / Ingenieur mit Sachverstand.