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 Betreff des Beitrags: Blinker ran - Rücklicht ab ! und alles mit Tüv ???
BeitragVerfasst: 12.03.2010 21:41 
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Bei dem Kellermänchen gibts Die hier
http://kellermann-online.com/km_shop/in ... &Itemid=57

Sollte das echt zulässig sein :?:


Hab grad selbst nochmal das Google bemüht und tatsächlich

http://www.google.de/imgres?imgurl=http ... CCIQ9QEwBw


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker ran - Rücklicht ab ! und alles mit Tüv ???
BeitragVerfasst: 12.03.2010 22:11 
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krasse sache - aber ich weiß nicht wie ich das einstufen soll, ob "geil" oder "naja".
muß mir das morgen nochmal ansehen, dann dann ich auch beurteilen ob ich das schön finde oder nicht...

zumal das kleine led rücklicht an ner drz sieht ja auch nicht schlecht aus.


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker ran - Rücklicht ab ! und alles mit Tüv ???
BeitragVerfasst: 12.03.2010 22:49 
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Scheint echt ne Art Gesetzeslücke zu sein. Soweit ich weiß ist nur geregelt, wie weit die Blinker auseinander sein müssen. Für die Brems/Rücklichter ist die Position nicht so genau geregelt.

Auszüge aus § 53 StVZO:

1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlußleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlußleuchte zu haben. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Schlußleuchten darf nicht tiefer als 350 mm, bei Krafträdern nicht tiefer als 250 mm, und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.500 mm, bei Arbeitsmaschinen und Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen nicht höher als 1.900 mm über der Fahrbahn liegen. Wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung dieser Maße nicht zuläßt, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 2.100 mm über der Fahrbahn liegen. Die Schlußleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlußleuchten ausgerüstet sein. Vorgeschriebene Schlußleuchten dürfen an einer gemeinsamen Sicherung nicht angeschlossen sein.

(2) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Abs. 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigen eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlußleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten.

5) Vorgeschriebene Schlußleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die Schlußleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden, mehr als 1.000 mm, so muß je eine der genannten Einrichtungen zusätzlich möglichst weit hinten und möglichst in der nach den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebenen Höhe etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht :? ?? sein. Nach hinten hinausragende fahrbare Anhängeleitern, Förderbänder und Kräne sind außerdem am Tage wie eine Ladung nach § 22 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung kenntlich zu machen.

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DRZ 400 E Bj. 2003


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker ran - Rücklicht ab ! und alles mit Tüv ???
BeitragVerfasst: 12.03.2010 22:57 
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DRZ-Frischling

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Würde mich auch interessieren was der Tüv sagt wenn keine Kennzeichenbeleuchtung da ist. Sieht bestimmt gewöhnungsbedürftig aus so ganz ohne Rücklicht.


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker ran - Rücklicht ab ! und alles mit Tüv ???
BeitragVerfasst: 12.03.2010 23:01 
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DROLLI hat geschrieben:
Würde mich auch interessieren was der Tüv sagt wenn keine Kennzeichenbeleuchtung da ist. Sieht bestimmt gewöhnungsbedürftig aus so ganz ohne Rücklicht.


Na die brauchts normal schon wenns der Prüfer nicht übersieht. Gibt ja solche kleinen LED Teile dafür...

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DRZ 400 E Bj. 2003


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker ran - Rücklicht ab ! und alles mit Tüv ???
BeitragVerfasst: 13.03.2010 11:43 
ALso an so ner Sportler sieht das schon geil aus nur an der DRZ mhm...gut wenn man eh schon en Heckumbau dran hat sieht das bestimmt geil aus....was auch mal geil wäre gibt ja ab und an das an ner Sumo das Kennzeichen im Radkasten drin verbaut ist das würde bestimmt auch geil aussehen....wer macht nen Umbau:-P


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker ran - Rücklicht ab ! und alles mit Tüv ???
BeitragVerfasst: 13.03.2010 14:12 
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ne drz sieht ohne dem ganzen zulassungskram sowieso am besten aus.......
(schad nur das dann damit nicht auf die Straße darfst....

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keine DRZ mehr.........
Yamaha YZ 450 F, Akra, Lucas Bremse, Suter AHK, Excel/Talon, Lenkerpolster mit Zeitnahme, Motor neu gemacht, diverse eloxierte Teile usw....
GasGas TXT 300 verkauft....
Beta RR 300 MY 14


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker ran - Rücklicht ab ! und alles mit Tüv ???
BeitragVerfasst: 13.03.2010 14:17 
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also ehrlichgesagt gefällt mir die zette am besten nur mit nem kleinen led rücklicht....!

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>>Für mein Motorrad mache ich die Beine breit<<
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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker ran - Rücklicht ab ! und alles mit Tüv ???
BeitragVerfasst: 13.03.2010 18:10 
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Ähm...mal ehrlich - wer will so'n Geraffel schon an einer Enduro? Mal abgesehen davon, daß ein (!) Blinker dieser Bauart freundliche 89,95 € kostet: Ich hatte selbst Kellermann-Blinker an meiner Zette und hab den gesamten Schxx wieder auf 21W Miniblinker zurück gebaut - weil Kellermann vielleicht schick aussieht, aber die Qualität miserabel ist. Ich hab selten an einem elektrischen Bauteil so dünne, instabile Kabel gesehen wie an meinen Kellermann Micro 1000 damals. Mir ist dann auch prompt beim Birnchenwechsel ein Kabel gerissen und der Blinker war reif für die Tonne.

POLO hat die Kellermänner mit integriertem Rücklicht schon länger im Programm, gibt aber keine Auskunft, ob ABE oder nicht. Und selbst wenn die Teile eine ABE haben sollten, heißt das lange nicht, daß die auch problemlos durch den TÜV gehen. Hab mich gerade mit einem Bandit-Fahrer unterhalten, der seine TÜV-Plakette nicht bekommen hat, weil dem TÜV-Prüfer der Endschalldämpfer von Hurric aus dem Zubehörmarkt zu laut war. Das der Schalldämpfer wie vorgeschrieben mit DB-Eater montiert war und über eine EG-BE verfügt, die der Fahrer auch vorlegen konnte, hat den TÜV-Heini nicht die Bohne interessiert. Da wird einfach der Motor gestartet, die Maschine nicht mal bewegt und dann heißt es "Tut uns leid, das ist so zu laut, da können wir keine TÜV-Plakette vergeben". Wenn das keine Willkür ist... Ich möchte nicht wissen, was die erst ür ein Drama daraus machen, wenn jemand mit im Blinker integrierten Rücklichtern antanzt und 'nen Stempel will?!

Sieht bestimmt schick aus auf einer auf Hochglanz polierten Showroom-Harley...aber weder alltags- noch endurotauglich...und dafür 180,- Schleifen? Nö, danke. :mussweg:


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 Betreff des Beitrags: Re: Blinker ran - Rücklicht ab ! und alles mit Tüv ???
BeitragVerfasst: 13.03.2010 19:55 
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Gast101 hat geschrieben:
Ähm...mal ehrlich - wer will so'n Geraffel schon an einer Enduro?


So siehts aus.

Man sollte aber noch bedenken das man trotzdem ein zusätzliches licht für das nummernschild braucht, ist also keine "all in one" lösung.

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Team DEATH-ROW-RACING


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