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 Betreff des Beitrags: Re: Orginal SM Radsatz auf S - wer hat es geschafft?
BeitragVerfasst: 01.05.2017 13:25 
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:daumen: prima das die 17" eingetragen sind und die erste Ausfahrt gut verlaufen ist.

Aber "Behr" eintragen vom Ing., anstatt der montierten Excel Räder... :klatsch: :aua:
ohne Worte :nut:
Wo ist das kalte Bier? Anders ist das als gestandener Handwerker nicht mehr zu ertragen mit "den Studierten".... :crazy:


:prost:

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dauerhaft Rennpause, oder Comeback Supermoto "IDM" 2023? - Ü40-Cup #8 - nur, die DRZ400E K2 ist nicht mehr - man fährt jetzt Grün..


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 Betreff des Beitrags: Re: Orginal SM Radsatz auf S - wer hat es geschafft?
BeitragVerfasst: 01.05.2017 17:48 
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Glückwunsch an Knacker! :daumen:

Mein TÜV-Projekt für diese Jahr lautet: Magura-Lenker TX, mit allgemeinem Gutachten, bei meiner Superduke 1290 R eintragen lassen. :crazy:
Auf jeden Fall werde ich das nicht in "meinem" Bundesland (Hessen) machen lassen. :nut:
Auf der anderen Rheinseite geht so was wesentlich lockerer. :opa:

Gruß Schmiermaxe :prost:




Ey: Nur noch 115 Tage und noch immer keine Anmeldung :crazy:

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Ich öle gern. (alle acht!)


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 Betreff des Beitrags: Re: Orginal SM Radsatz auf S - wer hat es geschafft?
BeitragVerfasst: 01.05.2017 18:08 
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Danke für eure Anteilnahme! :kuss:
Und danke natürlich auch an Justdoit für die Räder und Unterstützung zu technischen Details, Freigaben und Reifenfragen!

Fazit aus der doch etwas länger dauernden Aktion: Es gibt immer einen Weg, man muss nur die richtigen Leute zusammenkriegen, dann geht viel mehr, als man denkt!
Bei der Abnahme helfen natürlich gute Argumente weiter: :schlaege:

Wir sehen uns mit den Schubkarrenrädchen auf der Straße!

VG
Peter

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 Betreff des Beitrags: Re: Orginal SM Radsatz auf S - wer hat es geschafft?
BeitragVerfasst: 01.05.2017 19:33 
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:biken: :daumen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Orginal SM Radsatz auf S - wer hat es geschafft?
BeitragVerfasst: 09.05.2017 18:44 
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Update:

Wie weiter oben schon geschrieben, hat der Prüf-Ing. die Behr-Räder eingetragen, obwohl sie nicht montiert waren, aber das Teilegutachten vorlag. Die Zulassung incl. neuem Kfz-Brief und Schein ist damit natürlich problemlos erfolgt.

Da ich aber nicht in eine Kontrolle der Rennleitung kommen will, bei der dann festgestellt wird, dass ich mit einem Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis unterwegs bin, da Räder montiert sind, die nicht eingetragen sind (nämlich die originalen Suzuki Excel-Räder der SM), habe ich die DR-Z gestern nochmal zum Händler gebracht mit der Bitte, der selbe Ing. soll heute zusätzlich noch die Excel-Räder eintragen. Entsprechende Unterlagen hatte ich von vornherein zur Verfügung gestellt, aus denen hervorgehen sollte, dass die Eintragung der 17"-Räder technisch unbedenklich ist.

Heute bekomme ich den Anruf des Händlers, dass der Ing. die versehentlich an Hand des Behr-Teilegutachtens eingetragenen Räder wieder ausgetragen hat (da sie nicht montiert sind) - und jetzt kommt es - die Eintragung der Suzuki-Excel-Räder mit der Begründung verweigert, es läge ja kein Teile-Gutachten (Freigabe) von Suzuki vor!

Aaaaaarrrrrggghh! :aua:

Die ganze Aktion (incl. HU, AU, Eintragung und Zulassung) hat bisher gute 300 Euro gekostet, dazu natürlich der Kaufpreis der Räder, neue Reifen und Montage, neue Tachoschnecke, neuer Kettensatz incl. Kettenrad und Ritzel ...

D.h., ich stehe jetzt wieder auf Höhe Null!

Der Händler will sich morgen mit Suzuki in Verbindung setzen, ob die eine Freigabe erteilen würden ...
Dieser Versuch wurde schon von Privatpersonen hier unternommen - Ergebnis negativ. Mal schauen, was bei einem Suzuki-Händler dazu rauskommt.

Armes Deutschland!
Der Ing. trägt also problemlos Räder ein, die nicht am Fahrzeug montiert sind, nur, weil ein Teilegutachten vorliegt, aus dem immerhin hervorgeht, dass 17" Räder mit entsprechenden Reifengrößen technisch unbedenklich sind, auch wenn sie ein Fremdfabrikat sind. Das sollte doch dann mit originalen Rädern der Suzuki SM mit den selben Dimensionen ebenso gelten? Oder nicht?

Ich könnte ausflippen! Und diese Scheiße fällt dem Ing. nicht etwa schon bei Durchsicht der Unterlagen ein, er macht einen Fehler und ich bezahle 300 Euro?

Na ja, mal sehen.

Jetzt könnte nur noch ein Muster-Brief einer S helfen, aus dem die Eintragung der originalen SM-Räder hervorgeht.


VG
Peter

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 Betreff des Beitrags: Re: Orginal SM Radsatz auf S - wer hat es geschafft?
BeitragVerfasst: 09.05.2017 22:32 
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Ist jetzt nicht dein Ernst...... hat der dir nicht zugehört?
Monetär schon ne Menge Ausgaben und vom Zeitaufwand gar nicht zu reden...
:shock: zahlen müssen für eine offensichtlich falsch erbrachte Leistung und, wer auch immer, ist sich zu fein den Fehler einzugestehen?

na bravo ... :aua:

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 Betreff des Beitrags: Re: Orginal SM Radsatz auf S - wer hat es geschafft?
BeitragVerfasst: 10.05.2017 16:18 
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...da man im Nachhinein immer schlauer ist ,würde ich mal sagen ,hättest Du mal alles so gelassen ! Eigentlich hattest Du es ja schon geschafft .Wann wird man schon mal kontrolliert und die eingetragene Bereifung hätte ja gestimmt .Und die Reifen sind es ,die vornehmlich kontrolliert werden .Auf den Schriftzug hätte ich einen Felgenaufkleber gemacht ,das man den Hersteller nicht lesen kann.Und originaler ,als mit Suzukirädern gehts doch gar nicht ...Ich denke ,Du ärgerst Dich bestimmt ...würde ich auch . :klatsch:


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 Betreff des Beitrags: Re: Orginal SM Radsatz auf S - wer hat es geschafft?
BeitragVerfasst: 10.05.2017 16:55 
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Ähem Peter, sorry aber...
Du bist mit montierten Excel und einem Behr Gutachten zum TÜV.
Was bitte hätte er eintragen sollen, wenn nicht die Behr? Auf welcher Rechtsgrundlage?
Da Suzuki sich seit Jahren weigert, eine Freigabe für die Original SM Räder zu erteilen, war das ein kleines bisschen absehbar.
Das ist unterm Strich natürlich echt saublöd gelaufen, war aber vermeidbar. Schlafende Hunde geweckt....keine gute Idee in Germany...
Nochmal, sorry, ich achte und schätze Dich, das weisst Du.
Der Fehler liegt aber, mag es noch so abstrus klingen, alleine bei Dir.
Grüße und ich geb ein Bier aus, Roger

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 Betreff des Beitrags: Re: Orginal SM Radsatz auf S - wer hat es geschafft?
BeitragVerfasst: 10.05.2017 21:22 
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Hallo Roger, hallo Jäger,

ich kann an meiner Vorgehensweise keinen Fehler erkennen und bitte um eure Erklärung!

Ich habe vor Beginn der Aktion mit meinem Suzuki-Händler vor Ort das Projekt besprochen, Umrüstteile wie neue Bremsbeläge und die 17"-Tachoschnecke bei ihm gekauft und dann das fertig umgerüstete Motorrad mit dem Transporter zu seiner Werkstatt gebracht. Wir haben auch klar besprochen, dass es von Suzuki für die Umrüstung der S auf SM-Räder keine offizielle Freigabe gibt. Ich habe einen klar formulierten schriftlichen Auftrag mit den gewünschten Eintragungen (SuMo Radsatz als WAHLWEISE, Magura Lenker) vorgelegt.

Um dem Ing. eine Entscheidungsgrundlage zu geben, habe ich einen ganzen Ordner voll Unterlagen zur Verfügung gestellt:

- Kopien von Kfz-Scheinen der DR-Z 400 (auch E oder Y Modell), aus denen bereits erfolgte Eintragungen und die entsprechenden Felgen- und Reifendimensionen ersichtlich sind.
- Eine Gleichteilliste, aus der für den Prüfer ersichtlich wird, dass 95% der relevanten Teile der S und der SM identisch sind. Mein Suzuki-Händler konnte das an Hand der Bestellnummern sofort bestätigen, natürlich auch, dass die montierten Räder Originalteile von Suzuki (SM) sind.
- Unter anderem habe ich ganz hinten in dem Ordner auch ein Teilegutachten der Fa. Behr (Heringer) beigefügt, mit dem ich argumentieren kann, dass sogar mit Fremdteilen (also Nicht-Original-Suzuki-Teilen) gleicher Dimension eine Umrüstung dieses Fahrzeugtyps technisch unbedenklich ist und zigfach eingetragen wurde.

Die Unterlagen bin ich vor dem Abnahmetermin mit dem Händler noch einmal im Detail durchgegangen, damit er mit dem Ing. die gewünschte Eintragung abstimmen kann.

Warum der Ing. dann trotz montierter Excel-Räder die nicht vorhandenen Behr-Räder einträgt, bleibt mir ein Rätsel (und könnte ihn in massive Schwierigkeiten mit seiner Prüforganisation bringen).

Spätestens, wenn man in einen Unfall (mit Personenschaden) verwickelt ist, wird die Versicherung alles daran setzen, zu überprüfen, ob das Fahrzeug technisch in einwandfreiem Zustand war und alle Umbauten (und die sind nunmal so offensichtlich, dass selbst der einfache Straßenpolizist das erkennen kann) eingetragen sind. Selbst ohne Unfall sitze ich mitten in einem Motorradparadies (Bergisches Land, Sauerland) in dem die Polizei wegen massiver Anwohnerbeschwerden gegen ausufernden Motorradverkehr in Kooperation mit Städten und Gemeinden regelmäßig Schwerpunktkontrollen gezielt zum Thema Umbauten, Reifen, Lautstärke und natürlich Geschwindigkeit durchführt. Es ist mehr als wahrscheinlich, sogar bei fast jeder Ausfahrt an einem sonnigen Wochenende kontrolliert zu werden. Ich weiß nicht, wie du auf die Idee kommst, dass eine Kontrolle unwahrscheinlich sei?

Da hilft es dann nichts, dass die Räder zwar die gleichen Dimensionen aufweisen - sie sind nicht eingetragen und damit fährt man mit erloschener Betriebserlaubnis. Punkt. Ich lebe in einer Großstadt mit entsprechend hohem Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden. Daher muss der gesunde Menschenverstand sagen: Die Räder müssen ordentlich eingetragen sein!


Jetzt erklärt mir bitte mal, was an dieser Entscheidung falsch ist?
Wenn die Räder nicht eingetragen sind, kann ich ja auch ganz ohne die Eintragungs-Aktion einfach so mit jedem x-beliebigen Motorrad und montierten SuMo-Rädern herumfahren - das Ergebnis im Fall einer Kontrolle ist das gleiche!

:crazy:

VG
Peter

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 Betreff des Beitrags: Re: Orginal SM Radsatz auf S - wer hat es geschafft?
BeitragVerfasst: 15.05.2017 17:55 
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Moin Peter!
Wenn Du auf Deinem Auto ATS Felgen eintragen lassen willst, kannst Du doch auch nicht mit einem Ronal Gutachten kommen.
Deshalb verstehe ich das nicht.
Es gibt nun mal keine Freigabe von Seiten Suzuki für die SM Felgen.
Behr Felgen und Behr Gutachten und alles ist gut.
Alles andere ist, wie Du selbst sagst, HARAKIRI...
Grüße, Roger

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 Betreff des Beitrags: Re: Orginal SM Radsatz auf S - wer hat es geschafft?
BeitragVerfasst: 15.05.2017 18:40 
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Hallo Roger,

ich habe von dem Suzuki-Händler (und dessen Prüfingenieur) nicht verlangt, Excel-Räder auf Basis eines Behr-Gutachtens einzutragen - das ist auch rein rechtlich nicht möglich.

Ich habe mein Umbauvorhaben und das Anliegen, die Excel-Räder eintragen zu lassen, ausführlich vorab mit der Vertragswerkstatt besprochen. Zusätzlich habe ich einen Aktenordner mit Unterlagen bereitgestellt, aus dem der Prüfingenieur folgendes entnehmen kann:
- Es gibt bereits vergleichbare Eintragungen von Excel-Felgen an unterschiedlichen Suzuki DR-Z (E, Y ...), Kopien der Fahrzeugpapiere habe ich beigelegt.
- Wesentliche Bauteile der unterschiedlichen Suzuki-Modelle sind baugleich (identische Bestellnummern), so dass das von der Suzuki-Niederlassung mit ein paar Mausklicks in deren Bestellsystem belegt werden kann.
- Es gibt ein Teilegutachten der Fa. Behr (das ich in Kopie beigelegt habe), aus dem ersichtlich ist, dass sowohl die Felgen- als auch die Reifengrößen keine technischen Probleme darstellen und damit sogar Felgen eines Fremdherstellers eintragungsfähig sind - nur zur Information als Entscheidungshilfe.

Der Prüfingenieur hat offensichtlich das Fahrzeug mit den montierten Excel-Rädern nicht in Augenschein genommen, sondern ungesehen an Hand des Behr-Gutachtens die Behr-Räder eingetragen (wie gesagt, diese habe ich nicht und waren natürlich auch nicht an dem Fahrzeug montiert).

Darüber hinaus hätte der Ing. VOR diesem Vorgang darlegen können / müssen, dass seine Kompetenz mit der Eintragung nach §19 endet und er damit eine Eintragung nach § 21 gar nicht durchführen darf - in diesem Fall hätte ich mir lange Wartezeit und die Kosten der Eintragung und die Kosten für die Erstellung neuer Kfz-Papiere incl. Zulassung sparen können. Mit dem Hinweis auf §21 wäre ich SOFORT zu einer Prüforganisation gefahren, die die notwendige Kompetenz hat.

Darum geht es - sonst ist alles ok!

:hihi:


VG
Peter

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 Betreff des Beitrags: Re: Orginal SM Radsatz auf S - wer hat es geschafft?
BeitragVerfasst: 15.05.2017 19:33 
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Registriert: 26.04.2010 15:00
Beiträge: 4095
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Hi,

m.E. ist es sehr fraglich was der Prüfer überhaupt in Rechnung stellen darf. Er hat ja gar nichts geprüft oder prüfen müssen, ein Blick auf die Felgen hätte genügt um festzustellen, dass für diese Felgen kein GA vorliegt und schon aus Prinzip würde ich nicht einsehen eine komplette Begutachtung zu bezahlen.

Der Händler hat den Weg zur Zulassungsstelle übernommen und sich bezahlen lassen. Er hätte auch sehen müssen, dass die eingetragenen Felgen gar nicht montiert sind. In Auftrag gegeben wurde die Abnahme und Eintragung der montierten Felgen, das ist nicht erfolgt, daher kann es m.E. nicht sein, dass der Kunde für diese so nicht in Auftrag gegebene Leistung den Händler bezahlt, außerdem muß der Händler auch dafür sorgen, dass die Fahrzeugpapiere wieder bereinigt werden, da würde es genügen, wenn die 18/21 Räder alternativ eingetragen würden.

Da würde ich :aerger: und :boxen:

Gruß
Frido

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