Hallo Roger, hallo Jäger,
ich kann an meiner Vorgehensweise keinen Fehler erkennen und bitte um eure Erklärung!
Ich habe vor Beginn der Aktion mit meinem Suzuki-Händler vor Ort das Projekt besprochen, Umrüstteile wie neue Bremsbeläge und die 17"-Tachoschnecke bei ihm gekauft und dann das fertig umgerüstete Motorrad mit dem Transporter zu seiner Werkstatt gebracht. Wir haben auch klar besprochen, dass es von Suzuki für die Umrüstung der S auf SM-Räder keine offizielle Freigabe gibt. Ich habe einen klar formulierten schriftlichen Auftrag mit den gewünschten Eintragungen (SuMo Radsatz als WAHLWEISE, Magura Lenker) vorgelegt.
Um dem Ing. eine Entscheidungsgrundlage zu geben, habe ich einen ganzen Ordner voll Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Kopien von Kfz-Scheinen der DR-Z 400 (auch E oder Y Modell), aus denen bereits erfolgte Eintragungen und die entsprechenden Felgen- und Reifendimensionen ersichtlich sind.
- Eine Gleichteilliste, aus der für den Prüfer ersichtlich wird, dass 95% der relevanten Teile der S und der SM identisch sind. Mein Suzuki-Händler konnte das an Hand der Bestellnummern sofort bestätigen, natürlich auch, dass die montierten Räder Originalteile von Suzuki (SM) sind.
- Unter anderem habe ich ganz hinten in dem Ordner auch ein Teilegutachten der Fa. Behr (Heringer) beigefügt, mit dem ich argumentieren kann, dass sogar mit Fremdteilen (also Nicht-Original-Suzuki-Teilen) gleicher Dimension eine Umrüstung dieses Fahrzeugtyps technisch unbedenklich ist und zigfach eingetragen wurde.
Die Unterlagen bin ich vor dem Abnahmetermin mit dem Händler noch einmal im Detail durchgegangen, damit er mit dem Ing. die gewünschte Eintragung abstimmen kann.
Warum der Ing. dann trotz montierter Excel-Räder die nicht vorhandenen Behr-Räder einträgt, bleibt mir ein Rätsel (und könnte ihn in massive Schwierigkeiten mit seiner Prüforganisation bringen).
Spätestens, wenn man in einen Unfall (mit Personenschaden) verwickelt ist, wird die Versicherung alles daran setzen, zu überprüfen, ob das Fahrzeug technisch in einwandfreiem Zustand war und alle Umbauten (und die sind nunmal so offensichtlich, dass selbst der einfache Straßenpolizist das erkennen kann) eingetragen sind. Selbst ohne Unfall sitze ich mitten in einem Motorradparadies (Bergisches Land, Sauerland) in dem die Polizei wegen massiver Anwohnerbeschwerden gegen ausufernden Motorradverkehr in Kooperation mit Städten und Gemeinden regelmäßig Schwerpunktkontrollen gezielt zum Thema Umbauten, Reifen, Lautstärke und natürlich Geschwindigkeit durchführt. Es ist mehr als wahrscheinlich, sogar bei fast jeder Ausfahrt an einem sonnigen Wochenende kontrolliert zu werden. Ich weiß nicht, wie du auf die Idee kommst, dass eine Kontrolle unwahrscheinlich sei?
Da hilft es dann nichts, dass die Räder zwar die gleichen Dimensionen aufweisen - sie sind nicht eingetragen und damit fährt man mit erloschener Betriebserlaubnis. Punkt. Ich lebe in einer Großstadt mit entsprechend hohem Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden. Daher muss der gesunde Menschenverstand sagen: Die Räder müssen ordentlich eingetragen sein!
Jetzt erklärt mir bitte mal, was an dieser Entscheidung falsch ist?
Wenn die Räder nicht eingetragen sind, kann ich ja auch ganz ohne die Eintragungs-Aktion einfach so mit jedem x-beliebigen Motorrad und montierten SuMo-Rädern herumfahren - das Ergebnis im Fall einer Kontrolle ist das gleiche!
VG
Peter