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 Betreff des Beitrags: Geänderte Übersetzung, keine Eintragung ohne Gutachten
BeitragVerfasst: 18.04.2011 09:40 
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DRZ-Junior
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Guten Morgen,
ich war gerade eben beim Tüv und hab für meine geänderte Übersetzung von 15-41 auf 15-43 keine Eintragung bekommen, weil sich die Abgaswerte ändern sollen und ein Einzelgutachten angeblich ca 1000 Euro verschlingt. :roll: Jetzt wollte ich, nach erfolgloser Nutzung der SuFu und Suche im restlichen Internet hier mal fragen, ob es von Suzuki so ein Gutachten gibt oder ob jemand diese übersetzung mit Tüvs Segen fährt.

Bei der Gelegenheit: ich habe einen Sebring Hunter am Mopped, der hat eine E-Nummer, aber keine ABE dabei. Was tun? Schwirrt hier im Forum eine ABE rum oder soll ich Sebring selbst kontaktieren? Oder taugt das auch einfach so? Immerhin hab ichs von der Suzukiwerkstatt selbst ranbauen lassen.

Ich habe übrigens eine schwarze SM-K7 ohne Drossel.

Schonmal DANKE im Vorraus, nochmal zur Betonung, ich habe die Suchfunktion genutzt aber immer nur ähnliche Themen gefunden und nichts direktes. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. :aua:


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 Betreff des Beitrags: Re: Geänderte Übersetzung, keine Eintragung ohne Gutachten
BeitragVerfasst: 18.04.2011 10:45 
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Moin,
ein Gutachten für geänderte Übersetzungen gibt es nicht - die Aussage mit den Abgaswerten ist korrekt - der Preisansatz auch :shock:
Lösung > bau zum Tüven die org. Übersetzung drauf - was aber nichts daran ändert das du "rein rechtlich gesehen" durch die Änderung deine Betriebserlaubnis verlierst

zum Puff wird es sicher kein Gutachten/ ABE geben in dem die DRZ auftaucht - das kannst du bei Sebring klären
Möglichkeit > fahr zum Tüv Dekra oder.... und frage ob dir der Pott per Einzeleintragung in die Papiere eingetragen wird

achja.... :mrgreen: Tach dem Neuen - sehr schön das du zuerst gesucht hast - und willkommen in Club und viel Spaß mit der Zette

Gruß justdoit


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 Betreff des Beitrags: Re: Geänderte Übersetzung, keine Eintragung ohne Gutachten
BeitragVerfasst: 18.04.2011 11:35 
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DRZ-Junior
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Dankesehr :prost: aber ich bin eigentlich auch schon ein Weilchen hier als angemeldeter Mitleser :D nun ich werde eben einfach mal die Übersetzung zurückbauen, auch wenn ich nicht ganz verstehe, wieso man die Enduros so relativ einfach auf SM umbauen kann mit Tüvsegen, aber ein größeres Kettenrad macht riesenprobleme...

Ich vermute mal dass der Endtopf eine Spur zu laut ist um einzeln abgenommen zu werden, deswegen hatte ich eigentlich auf die ABE gehofft, dann wäre ich wenigstens bei regulären Verkehrskontrollen sicher, bei den technischen hätte ich sowieso verloren...


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 Betreff des Beitrags: Re: Geänderte Übersetzung, keine Eintragung ohne Gutachten
BeitragVerfasst: 18.04.2011 12:05 
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ach, das Ganze ist eben regional sehr unterschiedlich - was hier kein Problem ist kann woanders Teufelswerk sein und umgedreht - kann man nicht immer verstehen muss man aber . . . :twisted:

klare Tendenz der letzten Jahre = durch die (soweit ich weis) mittlerweile zentrale Meldung der Eintragungen gibt es deutlich mehr interne Kontrollen
und dadurch tragen die Prüfer i.d.R. nur noch wasserdichte Umbauten ein - da denkt eben auch jeder an seinen Job - egal wie gering die Änderung auch ist

z.B. deinen Pott kannst du messen - und wenn der leise genug und der Prüfer gewillt ist (weil ja eNr vorhanden) kann der auch eingetragen werden - Versuch macht klug :wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: Geänderte Übersetzung, keine Eintragung ohne Gutachten
BeitragVerfasst: 18.04.2011 12:33 
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Darf ich mal fragen was sich an den Abgaswerten ändert wenn ich die Sekundärübersetzung verändere, 2 Zähne kürzer am Kettenplatt, was verändert sich den dann am Abgas?
Ich ändere doch nichts am Motor, Zündung, Vergaser, Auspuff usw.
Die Abgaswerte werden doch im Leerlauf gemessen und nicht unter Last.
Oh, muss ich vielleicht aufpassen wenn ich für die Zte zu schwer bin. Verändern sich dann auch die Abgaswerte?
Muss ich jetzt die Zte auf 120 kg Nutzlast auflasten?

Das mit der Betriebserlaubnis sehe ich ja ein, aber auch hier meine Frage ist die Sekundärübersetzung eigentlich irgendwo eingetragen, im Fahrzeugbrief oder der Zulassung?
Ich habe doch mit Straßenzulassungen nichts am Hut.

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 Betreff des Beitrags: Re: Geänderte Übersetzung, keine Eintragung ohne Gutachten
BeitragVerfasst: 18.04.2011 12:48 
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naja, bei den §§§ Reitern macht das schon einen Unterschied da ja das Abgasverhalten bei z.B. 50 km/h durch die höheren Drehzahlen verändert wird - genau darum geht es denen :lol:
wie sinnvoll oder realtitätsfern das Kasperletheater ist darf jeder gerne selbst entscheiden :wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: Geänderte Übersetzung, keine Eintragung ohne Gutachten
BeitragVerfasst: 18.04.2011 13:04 
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In diese Richtung gingen meine Vermutungen auch, ich verstehe das trotzdem nicht.
Es sind doch 50 km/h bergauf anders als 50 km/h bergab
oder der Unterschied 50 km/h bei mir oder beim HarleyRider
deshalb meine Frage nach dem Gewicht. Ich mache mir echt Sorgen.
:crazy:

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 Betreff des Beitrags: Re: Geänderte Übersetzung, keine Eintragung ohne Gutachten
BeitragVerfasst: 18.04.2011 13:38 
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KillerBee hat geschrieben:
. . . . oder der Unterschied 50 km/h bei mir oder beim HarleyRider
..... Ich mache mir echt Sorgen.
:crazy:



*muuuuaaaaahhhhaaaaaaaaa* :lol3:


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 Betreff des Beitrags: Re: Geänderte Übersetzung, keine Eintragung ohne Gutachten
BeitragVerfasst: 18.04.2011 23:08 
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DRZ-Junior
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Joa ich werde mich mal erkundigen wegen dem Pott, würde mich nerven wenn ich den wieder abbauen müsste... naja in dem Fall würd ich halt doch mal gepflegt auf die ABE scheißen. Dankesehr nochmal für die Antworten. :prost: ich glaube hier im Forum fühle ich mich wohl :D


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