Hallo,
Im Dezember 2010 habe ich mir einen Traum erfüllt. Ich habe mir eine DR-Z 400 Y zu Weihnachten geschenkt.
Nun steht im April 2012 die erste TÜV-Abnahme an, und ich sorge mich etwas.
Hat einer von Euch seine DR-Z 400 Y mit den für die DR-Z 400 E legalen 24 KW zugelassen? Die beiden Modelle sind doch bis auf den E-Starter nahezu identisch. Die zulassungsfähigen 10 KW sind ja ein unglaubwürdiger Witz...
Derzeit habe ich den T63 von Michelin drauf. Leider ist der nicht eingetragen. Hat einer von Euch den T63 an seiner DR-Z 400 Y eingetragen? Oder kann ich den T63 im Zuge der TÜV-Abnahme eintragen lassen?
Es ist doch sicherlich sinnvoll mit dem leiseren Akrapovic (mit E-Zulassung) zur TÜV-Abnahme vorzufahren, oder sollte ich den lauten Originalen anbauen?
Gibt es Probleme mit dem nicht selbsttätig einklappenden Seitenständer, oder sind die TÜV-Prüfer bei Sportenduros überwiegend kulant?
Habt ihr noch weitere Tipps, die ich beachten sollte?
Wäre toll, wenn mir einer von Euch eine Kopie der Eintragung im Fahrzeugschein (24 KW und/oder Michelin T63) zusenden könnte.
Ich grüße Euch, Nils
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