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 Betreff des Beitrags: 14 Ritzel eintragen?
BeitragVerfasst: 16.10.2012 22:50 
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DRZ-Junior

Registriert: 09.08.2012 20:43
Beiträge: 49
Hallo,
hab mich mal durch die Suche gewühlt, aber nichts Allgemeines gefunden.... (nur was über das E-Ritzel und so)

Hat jemand schon mal ein 14er Ritzel eintragen lassen bei der SM?

8% müssten ja ok sein, aber liegt das in der Toleranz, oder brauch ich schon so ne große Abgaßuntersuchung?

Sport-Vergaser ist bestimmt unmöglich, denk ich jetzt mal, aber ein Ritzel..... :idee:


Gruß,
Matze


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 Betreff des Beitrags: Re: 14 Ritzel eintragen?
BeitragVerfasst: 17.10.2012 08:47 
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DRZ-Premium-User

Registriert: 18.07.2009 19:54
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5% Übersetzungsveränderung ist maximale Grenze. Alles drüber per Gutachten.
Aber wofür willste das eintragen lassen?


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 Betreff des Beitrags: Re: 14 Ritzel eintragen?
BeitragVerfasst: 17.10.2012 10:14 
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DRZ-Junior

Registriert: 09.08.2012 20:43
Beiträge: 49
da sonst meine Betriebserlaubnis, sowie der Versicherungsschutz erlöscht?? :opa:


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 Betreff des Beitrags: Re: 14 Ritzel eintragen?
BeitragVerfasst: 17.10.2012 10:29 
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DRZ-Premium-User

Registriert: 18.07.2009 19:54
Beiträge: 499
Wohnort: Schweiz - St. Gallen
Ist sehr schwierig. Hängt auch vom TÜV Prüfer ab. Da nur die E offiziell mit dem 14er Ritzel zugelassen war, nützt es nichts, sie als Vergleich zu nehmen, da die Motoränderungen an deiner Maschine wahrscheinlich nicht vorhanden sind. Das Abgasgutachten trägt also nicht, da eklatante Motorveränderungen die Abgaszusammensetzung beeinflussen.
Bist halt leider mit der Übersetzung mit einem 14er Ritzel bei 8,25% Übersetzungsveränderung zum 15er Ritzel.

5% ist Grenze. Wenn du einen TÜV-Prüfer schon kennst, red mit ihm und schau was er dazu sagt. Ansonsten musst du es lassen wenn es dir zu heikel ist, so damit rumzufahren.
Als ich noch bei KTM gearbeitet habe, hat mein TÜVler meine 5 Zoll Felge mit 160er Reifen auch ohne Murren eingetragen, Festigkeitswerte und alles hatte ich ja. Allein durch den Umbau hast du auch eine Veränderung der Übersetzung, da der Reifen insgesamt niedriger baut bei der Felge. Das hat ihn aber, trotz Hinweis, nicht sonderlich interessiert.


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 Betreff des Beitrags: Re: 14 Ritzel eintragen?
BeitragVerfasst: 17.10.2012 12:35 
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Moderator
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Beiträge: 2287
Wohnort: Hameln
Eclipse2k4 hat geschrieben:
da sonst meine Betriebserlaubnis, sowie der Versicherungsschutz erlöscht?? :opa:


Ist zwar löblich, das du dir darüber Gedanken machst, aber ich denke 80% aller Motorräder fahren mit geänderten Übersetzungen rum und keiner merkts und keinen störts (TÜV). :wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: 14 Ritzel eintragen?
BeitragVerfasst: 17.10.2012 13:08 
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DRZ-Premium-User

Registriert: 18.07.2009 19:54
Beiträge: 499
Wohnort: Schweiz - St. Gallen
So siehts aus :) In einer Kontrolle wird auch nicht danach geschaut. Die interessieren sich dann mehr für Endtüten, Kennzeichenwinkel,....! Mir wollten die mal meine R6 (ehrlich gedrosselt und 100% Original) wegnehmen, weil die Polizisten die E-Nummer aufm Endtopf nicht gefunden hat. Den Grund hab ich erst nach mehrfachem Fragen erfahren. War toll mal die Wut an einer Obrigkeit abzulassen. Die war dann ganz klein, MIT (Polizei)Hut!


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 Betreff des Beitrags: Re: 14 Ritzel eintragen?
BeitragVerfasst: 17.10.2012 15:14 
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DRZ-Platinuser

Registriert: 26.04.2010 15:00
Beiträge: 4115
Wohnort: Biggesee
Hallo,

"Das Straßenverkehrsrecht sieht genau sieben Fälle vor, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt:

1. Das Fahrzeug wird entgültig stillgelegt
Dies tritt auch automatisch ein, wenn das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet war.

2. Die Zulassungsstelle entzieht die BE ausdrücklich
Dieser Fall wäre denkbar, wenn Mängel auch nach wiederholter Aufforderung nicht behoben werden oder die Kfz-Steuer oder Haftpflichtversicherung nicht bezahlt werden. Dies kommt aber nur in Ausnahmefällen vor.

3. Eine erforderliche Änderungsabnahme wird nicht unverzüglich durchgeführt

Wann eine Änderungsabnahme erforderlich ist steht im Prüfzeugnis. Der Knackpunkt liegt im Wort "unverzüglich". Das BGB sieht darin im Allgemeinen eine Frist von 3 Werktagen. Da wir hier aber im StVZO-Bereich sind, ist das lediglich ein Anhaltspunkt. Eine Definition zum Begriff "unverzüglich" lautet "ohne schuldhafte Verzögerung". Das bedeutet also, wer nach der Änderung in Urlaub fährt, ins Krankenhaus muss oder ähnliches verschuldet keinen Verzug. Ähnlich sieht es mit dem Wochenende aus, an dem ja keine Prüfstellen offen sind. Das Ganze ist aber mit Vorsicht zu genießen, da immer eine Portion Ermessen mit im Spiel ist.

4. Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet
Das betrifft den An- oder Einbau von Teilen mit einer Teilegenehmigung wie ABE oder ECE/EG-Genehmigung. Für diese Teile ist häufig keine (bei ECE/EG-Genehmigung nie) eine Änderungsabnahme vorgeschrieben. Werden die Auflagen im Prüfzeugnis jedoch nicht beachtet, erlischt die BE des Fahrzeugs.

5. Technische Änderungen, die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern

Hier bedeutet verschlechtern jedoch unter die Grenzwerte bei Erstzulassung. Wer also einen leiseren Endschalldämpfer oder einen Kat nachrüstet und diesen später wieder ausbaut verliert die BE nicht, da sich das Abgas- bzw. Geräuschverhalten zwar verschlechtert, aber nicht unterhalb der ursprünglichen Werte. Bei Nachrüstendschalldämpfern bestätigt das beigelegte Gutachten, dass die gültigen Grenzwerte nicht unterschritten werden.

6. Technische Änderungen, durch welche die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird

Also z.B. PKW in Wohnmobil, PKW geschlossen in PKW offen

7. Technische Änderungen, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist

Es heißt ausdrücklich "Verkehrsteilnehmer" und nicht "andere Verkehrsteilnehmer". Damit ist der Fahrer selbst eingeschlossen. Dies dürfte der häufigste und auch der am umstrittenste Grund sein, weshalb ein Fahrzeug seine Betriebserlaubnis verliert.

Zur Beurteilung gibt es einen Beispielkatalog mit Richtliniencharakter, den
Sachverstand eines Prüfers und einige Gerichturteile. Beispiele, die zum Erlöschen der BE führen sind z.B. Scheibenfolien ohne Bauartgenehmigung, Sonnenschutzblende am oberen Rand der Windschutzscheibe, ungenehmigter Überrollbügel, Austausch des Luftansaugtrichters (betrifft das Abgas-/Geräuschverhalten), Kürzen von Schraubendruckfedern, Verwendung von Nebelschlußleuchten als Bremsleuchten.
Beispiele für Nicht-Erlöschen sind: Lauflicht im Kühlergrill (hier sieht man, wie schmal der Grat ist. Die falschen Bremslichter und das Lauflicht sind beides unzulässige lichttechnische Einrichtungen, werden aber einmal als Gefährdung und einmal als Unvorschriftsmäßigkeit bewertet),nachträglicher Einbau einer Gasstandheizung, Abweichung der Größe eines Fahrzeugreifens.

Dies sind alles Einzelentscheidungen und keine Pauschalaussagen. Wichtig ist, dass es nicht ausreicht, dass die Änderung eine Gefährdung verursachen kann, sondern sie muss konkret zu erwarten sein. Beim letzten Beispiel mit den Reifen handelte es sich bestimmt um eine "vernünftige Reifengröße", die z.B. zwischen den Dimensionen zweier Seriengrößen war. Wenn ein Reifen bei Kurvenfahrt im Radhaus schleift, sieht die Sache ganz anders aus.

Zum Schluß möchte ich nochmal darauf hinweisen, dass bei den letzten drei Punkten das Wort "Änderung" steht. Das ist entscheidend. Wenn ein Endschalldämpfer im Laufe der Zeit ausgebrannt ist und lauter wird als im Fahrzeugschein steht, ist das eine Unvorschriftsmäßigkeit. Wird er jedoch absichtlich ausgeräumt, erlischt die BE. Werden an einer Feder zwei Windungen abgesägt, erlischt die BE, bricht die Feder auseinander, ist es eine Unvorschriftsmäßigkeit. Die technische Änderung setzt ein willentliches Handeln voraus. Verschleiß und Defekt gehören nicht dazu, führen also auch nicht zum Erlöschen der BE, auch wenn sie die gleiche Auswirkung haben."
Quelle: http://www.pagenstecher.de/Auto-Tuning- ... erlau.html

Es ist m.E. nicht sicher, dass sich durch den Ritzelumbau das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert - aber da bin ich mir nicht sicher und lasse mich gerne korrigieren!

Gruß
Frido

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DRZ 400 E
Husky 455 Rancher

Ich möchte einmal wie mein Opa sterben, friedlich schlafend und nicht so laut kreischend wie sein Beifahrer!


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 Betreff des Beitrags: Re: 14 Ritzel eintragen?
BeitragVerfasst: 17.10.2012 15:31 
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DRZ-Premium-User

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Beiträge: 499
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Jo, da es nicht sicher zu sagen ist, wird jeder TÜV Prüfer sich nicht in die Klinge stürzen und ein Gutachten erwarten.
Entweder selbst vorgebracht, oder per Abnahme bei der vorhandenen Untersuchungsstelle (Abgasgutachten)!

Ich sag ja, ab zum Prüfer und schauen was Sache ist. Nimm das Ritzel mit, noch nicht einbauen. Hingehen und fragen. In aller Regel sind die schon helfend eingestimmt.


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 Betreff des Beitrags: Re: 14 Ritzel eintragen?
BeitragVerfasst: 17.10.2012 19:22 
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DRZ-Power-User

Registriert: 20.10.2010 20:18
Beiträge: 121
Wohnort: Tübingen
Alternativ wäre noch hinten ein größeres Kettenblatt möglich. Das dann nur soviel größer das du noch unter den 5% bleibst. Bringt aber halt auch nicht so viel...

_________________
Is mir egal, ich lass das jetzt so...


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 Betreff des Beitrags: Re: 14 Ritzel eintragen?
BeitragVerfasst: 18.10.2012 00:47 
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DRZ-Junior

Registriert: 09.08.2012 20:43
Beiträge: 49
ist schon drauf, oder mckoob?

hab jetzt nen termin bei meinem freundlichen:

14er ritzel
k&n luffi
vergaser anpassen
_______________
80€

sollte in Verbindung mit dem Leovince Krümmer und Auspuff schon zum Männchen machen verführen :aplaus:
mehr geb ich nicht aus für Leistungstuning, sonst wirds übertrieben find ich und dann wirds auch ganz schnell illegal...

Auf jeden Fall meinter er, dass ich definitiv kein 14er Ritzel eintragen muss :idee:

interessantes Thema :popcorn:


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 Betreff des Beitrags: Re: 14 Ritzel eintragen?
BeitragVerfasst: 18.10.2012 19:48 
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DRZ-Junior

Registriert: 09.08.2012 20:43
Beiträge: 49
OFF TOPIC

achja und er meinte, wenn ich den k&n drin habe, sollte ich ne andere hauptdüse einbauen lassen damit das Gemisch wieder passt.... :shock:

geldmacherei oder sinnvoll?


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 Betreff des Beitrags: Re: 14 Ritzel eintragen?
BeitragVerfasst: 19.10.2012 22:44 
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DRZ-Platinuser

Registriert: 26.04.2010 15:00
Beiträge: 4115
Wohnort: Biggesee
Hallo,

der Händler paßt dir den Vergaser an, empfiehlt dir aber zusätzlich noch, dass du eine andere Hauptdüse einbaust? Oder will er das machen?

Gruß
Frido

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