Es geht ja nicht um Gefährdung, sondern nur darum, das die Daten im Fahrzeugschein nicht mehr stimmen können, in Bezug auf Lautstärke und sonstiges.
Ich baue auch selber andere Krümmer an. Gedanken mache ich mir da auch keine. Es ist ja nicht meine Meinung die ich da schreibe, sondern wie es nunmal gesetzlich in der STVZO geregelt ist, auch wenns mal ein Grenzfall ist. Und wenn etwas im Brief / Schein anders ist wie bauartbedingt, erlischt die Zulassung. Nimm als Beispiel über Drosselblende im Krümmer leistungsreduzierte Motorräder. Blende raus, und schon hast du einen anderen Krümmer. War bei 2taktern lange Thema. Da ist es egal obs um 2 PS geht oder um 15 PS. ESD mit ABE, steht auch in der ABE, sind nur mit dem originalen Krümmer beim KBA zugelassen.
Jede technische Veränderung am Fahrzeug ist auf Unbedenklichkeit / Zulassung zu prüfen!
Ein Krümmer fällt aber meistens einfach nicht auf. Vorgekommen ist es aber schon, das kann ich dir sagen

Ist das gleiche mit Kennzeichenhaltern. Die sind so auch nicht geregelt, müssen keine E-Nummern oder sonstiges aufweisen.
In diesen Grenzbereichen ist man immer der Spielball. Das ist bei Krümmern nunmal nicht anders. Erwischt zu werden. bzw einen Prüfer zu haben, dem das ein Dorn im Auge ist, da stimme ich dir zu, kommt sehr selten vor.