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 Betreff des Beitrags: Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen
BeitragVerfasst: 15.12.2013 22:36 
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Vielleicht hat das der ein oder andere noch nicht gesehen:
Zitat:
Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern:
Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit
Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen
oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller
vorhanden und wird mitgeführt.
3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere
Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere
ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten:
Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten
Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.


Quelle: http://www.adac.de/_mmm/pdf/Motorradrei ... _29840.pdf


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 Betreff des Beitrags: Re: Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen
BeitragVerfasst: 15.12.2013 23:56 
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Und im Klartext :D?

MfG Julian!


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 Betreff des Beitrags: Re: Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen
BeitragVerfasst: 16.12.2013 08:18 
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Die info wird in sämtlichen Foren rauf und runter diskutiert. Fakt ist aber, das der TÜV nach anderen Richtlinien vorgeht bzw. nach neueren und diese gepostete teilweise nicht mehr anerkannt wird wenn es um die Dimensionen geht. So ist es zumindest bei uns in der Gegend.
Mit nem 150er auf der Sm gibts da keinerlei Möglichkeit ohne Eintragung durch zu kommen, das wurd hier aber alles schonmal durchgekaut und das Netz ist voll davon.

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 Betreff des Beitrags: Re: Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen
BeitragVerfasst: 16.12.2013 18:22 
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SirIsaac hat geschrieben:
Die info wird in sämtlichen Foren rauf und runter diskutiert. Fakt ist aber, das der TÜV nach anderen Richtlinien vorgeht bzw. nach neueren und diese gepostete teilweise nicht mehr anerkannt wird wenn es um die Dimensionen geht. So ist es zumindest bei uns in der Gegend.
Mit nem 150er auf der Sm gibts da keinerlei Möglichkeit ohne Eintragung durch zu kommen, das wurd hier aber alles schonmal durchgekaut und das Netz ist voll davon.


Hast du einen Thread, der deine Aussage bestätigt. Will sie auf keinen Fall anzweifeln, nur finde ich nichts.


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 Betreff des Beitrags: Re: Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen
BeitragVerfasst: 16.12.2013 20:27 
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Frag bei deinem Tüv an und glaub net dem was irgendwelche typen in foren schreiben. :wink:

Aber z.B. hier:
http://www.fzr-forum.de/wbb/index.php?page=Thread&threadID=67937&pageNo=10
Es reichen die letzten Seiten.
Ich kann nur sagen, wies bei mir is.
Die sm ist mit 150 ohne eintragung DEFINITIV illegal unterwegs.

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 Betreff des Beitrags: Re: Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen
BeitragVerfasst: 16.12.2013 20:32 
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Dann schau ich mal zum TÜV :)


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 Betreff des Beitrags: Re: Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen
BeitragVerfasst: 17.01.2014 01:42 
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:aua: Totaler Unsinn. :opa:

Hier wenn ihr den Rosso 2 fahrt, hab ich was für euch (siehe Link im Anhang). Ist Selbsterklärend.

Wenn ihr sonst irgendwas rund um Räder oder Reifen, braucht oder wissen wollt, könnt ihr euch gerne melden. Ist mein Beruf, Reifen und Räder. :)

MFG
Dust


http://www.pirelli.com/tyre/downloadPdf ... cale=de/de


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 Betreff des Beitrags: Re: Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen
BeitragVerfasst: 17.01.2014 02:24 
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Auch ich stand mit diesem Thema vor nicht langer Zeit
vor einem Problem.

Meine Suzuki B-King hat im Schein einen 200/50 eingetragen,
ein 190/50, besser noch 190/55 fahrt sich aber wesentlich besser.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen gibt es zu Hauff, fast jeder namhafte
Hersteller bietet eine für den 190er an.

Ich bin den 190er schon eine ganze Weile gefahren, dann musste ich zum Tüv,
... und da fing es an.

Dimensionveränderungen müssen eingetragen werden,
Zitat vom TÜV-Hessen!
Sonst kein Stempel! :(

Ein Bekannter aus meinem King-Forum schickte mir eine Kopie
seiner Eintragung.


Mit dieser Kopie und jeder Menge Freigaben verschiedener Reifen-Hersteller
habe ich es bei uns in Hessen überall probiert, TÜV, DEKRA, KÜS .........
keine Chance,
die Antworten waren,
"Niemals!", "Das dürfen wir auf keinen Fall", "Da müssen wir ´ne Einzelabnahme machen
und die Rennstrecke in Darmstadt anmieten und dort den gewünschten Reifen testen!" u.s.w..

Ich bekam dann den Tipp es doch mal in Thüringen zu versuchen, ist nicht weit von mir,
ca. 60km bis Eisenach.
Bin dann dort hin und siehe da, "Kein Problem" sagte der nette Herr der DEKRA,
"Was hätten Sie noch gerne eingetragen??" :crazyfreude:

Da waren noch die Gilles-Fußrasten, der ABM-Lenker, die Pazzo-Hebel ...
ich hatte zwar für das ein oder andere ´ne ABE, aber er sagte,
"Dann brauchst den Klump net mit schleppen, ist ein Preis!"

ein Freund ist dann mit einer Kopie von meinem
Fahrzeugschein ebenfalls dort hin gefahren,
er hat ebenfalls das "volle Programm" eintragen lassen!

Der Grund für die Eintragung eines 190er war bei mir in erster Linie,
der TÜV-Bad Hersfeld behauptet, eine Freigabe gilt nicht bei einer
Dimensionsveränderung, also wenn sich die Größe/Breite des Reifens ändert.
Hat man einen 190er Michelin eingetragen, darf man mit der Freigabe auch
einen 190er Bridgestone fahren.
Hat man aber nur einen 200er eingetragen......
:opa:

Wir haben dieses Thema auch schon im King-Forum diskutiert,
die einen (auch von amtlicher Seite) sagen so, die anderen so!
Fest steht, ich bekomme in Bad Hersfeld ohne Eintragung
aber mit 190er auf´m King, keine Plakette!!!

Die Freigaben heißen ja auch nicht mehr "Freigabe"
sondern "Unbedenklichkeitsbescheinigung"!

Da mir aber diese gewisse "Rechtsunsicherheit" auf die "Nüsse" ging,
bin ich froh nun diese Eintragung zu haben.
Dazu kommt noch, der King wird nicht mehr gebaut,
dadurch werden es jedes Jahr weniger auf deutschen Straßen,
wie lange wird es sich noch für die Reifen-Hersteller lohnen,
für jedes neue Produkt auch für den King eine solche
Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen??
Gleiches gilt für die DR-Z! :wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen
BeitragVerfasst: 17.01.2014 10:00 
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Ahh ich als Fachhändler muss dir sagen, dass du dir keine Sorgen machen brauchst, dass es die irgendwann nicht mehr geben wird. Das kann noch sehr laaaaaaaaange Dauern. Aber das mit dem TÜV, höre ich zum ersten mal. Ich denke die Affen sind sich da selber nicht so ganz einig.

Ich habe mit der Pirelli höchst persönlich telefoniert und die sagten mir, so lange die Daten aus der Unbedenklichkeitsbescheinigung übereinstimmen, ist keine Einzelabnahme vom TÜV erforderlich.

Aber ich denke, das die Paragraphenreiter vom TÜV sich oft auch einfach wichtig machen wollen und das menschliche vergessen(hinzu kommt, dass es Deutschland ist -.-). Viele meiner Kunden haben oft Theater beim TÜV, mit Felgen, wozu es sogar eine ABE gibt. Ich denke man muss auch einfach Glück haben, wer gerade vor einem steht. Komische Tiere diese TÜV-Prüfer...

http://www.youtube.com/watch?v=UJmB_dWhVhE

Schickt mir mal einer seinen Fahrzeugschein (bei mir ist der 160er eingetragen), dann kläre ich das ein für alle mal und bringe Licht in die Dunkelheit. :biken:


Zuletzt geändert von Dust am 17.01.2014 10:07, insgesamt 3-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen
BeitragVerfasst: 17.01.2014 10:00 
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Dust hat geschrieben:
:aua: Totaler Unsinn. :opa:

Hier wenn ihr den Rosso 2 fahrt, hab ich was für euch (siehe Link im Anhang). Ist Selbsterklärend.

Wenn ihr sonst irgendwas rund um Räder oder Reifen, braucht oder wissen wollt, könnt ihr euch gerne melden. Ist mein Beruf, Reifen und Räder. :)

MFG
Dust


http://www.pirelli.com/tyre/downloadPdf ... cale=de/de


Die Freigaben sind nicht mehr zulässig, siehe fzr-link, siehe internet, siehe moderenen Tüv.
Was mir aber letztendlich auch egal ist, da die r1 und die tm sowieso alles eingetragen haben. :hihi:

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 Betreff des Beitrags: Re: Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen
BeitragVerfasst: 17.01.2014 10:05 
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ja, wäre doch aber mal gut zu wissen, da ich gestern noch mit Pirelli selber telefoniert habe...


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 Betreff des Beitrags: Re: Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Reifen
BeitragVerfasst: 17.01.2014 10:26 
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Wenn du Rechtssicherheit willst, telefoniere lieber mit einer representativen Tüvstelle, die werden das bestätigen.
Irgendein Mitarbeiter von nem x-beliebigen Reifenhersteller hat für mich keine Aussagekraft.
Da du einen 160er eingetragen hast, darfst du einen 160er mit Unbedenklichkeitsbescheinigung fahren, genauso wie einen 150er da er zwischen den 160er und den 140er der serienmäßig gefahren wird, liegt!
Für alle anderen gilt dies auch nur bei Eintragung!

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