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 Betreff des Beitrags: Re: Straßenreifen auf der S
BeitragVerfasst: 18.10.2015 13:36 
Hab gehört, dass man die Michelin AC 10 relativ gut auf der Straße bewegen kann (zumindest besser als den Trial Reifen den ich drauf habe).

Die Dimensionen passen ja (80/100-21 und 120/90-18). Mich hat letztens wer verunsichert, von wegen man muss immer eine Freigabe haben. Ich kenne das nur so, dass wenn die Dimensionen passen ich keine Freigabe brauche und wenn es eine Freigabe gibt, darf ich auch andere Dimensionen fahren. Wie ist das jetzt?


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 Betreff des Beitrags: Re: Straßenreifen auf der S
BeitragVerfasst: 18.10.2015 15:50 
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DRZ-Platinuser

Registriert: 25.01.2015 10:17
Beiträge: 1631
Entscheidend ist, was in den Fahrzeugpapieren steht:

In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 findest du unter Spalte 15.1 und 15.2 die vom Hersteller des Motorrads vorgesehene und legale Reifengröße für vorne und hinten. Bei meiner DR-Z 400 S Bj. 2005 sind das 80/100-21M/C51P für vorne und 120/90-18M/C65P für hinten.
Findest du diese Bezeichnung (zumindest die reine Größenangabe und den Tragfähigkeitsindex) auf den Reifen wieder, kannst du sie montieren und ohne weitere Maßnahmen ganz legal fahren.

Davon abweichende Reifendimensionen finden sich in Spalte 22, sofern sie eingetragen wurden. Um Reifen einzutragen, ist eine Freigabe des Motorradherstellers sinnvoll, bei Suzuki anfragen, ob es Alternativreifen (-kombinationen) gibt. Es geht aber auch ohne, dann mit Einzelabnahme beim TÜV.

In Spalte 22 finden sich auch zusätzliche Angaben, bei mir z.B. >Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten<.

Sollte es also Zweifel geben, ob ein bestimmter Reifen oder eine Reifenkombination legal auf dem Motorrad gefahren werden können und ob sie ggfl. eintragungspflichtig sind, kann man so vorgehen:
1. Anfrage an Suzuki Deutschland, welche Reifen freigegeben sind. Wenn es welche gibt, Freigabe schicken lassen (evtl. download?).
2. Ohne Freigabe: Anfrage beim TÜV, ob gegen den gewünschten Reifen Einwände bestehen.
3. Wenn Abnahme / Eintragung notwendig sind, durchführen lassen und auf der Zulassungsstelle in die Papiere eintragen lassen - fertig.

Beispiel:
Auf meiner BMW R 80 G/S, Bj. 1986, wollte ich einen grobstolligen Vorder- und Hinterreifen fahren, den es 1986 noch nicht gab. Folglich gibt es von BMW keine Freigabe / Unbedenklichkeitsbescheinigung. Vom Reifenhersteller auch nicht, da eine offizielle Reifenfreigabe ein sehr teures und langwieriges Prüfverfahren bedeutet (incl. Fahrversuch, Hochgeschwindigkeitstest etc.). Dieses Verfahren durchläuft der Reifenhersteller natürlich nur für Reifen für aktuelle Fahrzeuge, für die er große Stückzahlen (Erstausrüstung z.B.) erwarten kann.

Mein Problem war: Die aktuellen Reifendimensionen (z.B. 120/90-18) sind in meinen Fahrzeugpapieren von 1986 nicht eingetragen, da Reifen zu der Zeit z.B. die Bezeichnung 4.00-18 hatten (alte Bezeichnung). Zum Zeitpunkt der Einführung des neuen Bezeichnungsschlüssels haben manche Hersteller (z.B. Barum beim StoneKingCross-Reifen) beide Bezeichnungen (alt und neu) auf der Reifenflanke angegeben - damit hatte man (meist) kein Problem.

Trotzdem konnte man die Reifen legal fahren: Vorne und hinten einen neuen Reifen der gewünschten Ausführung montieren, zum TÜV fahren und abnehmen lassen, dann mit den Abnahmepaieren bei der Zul.stelle eintragen lassen. Der TÜV prüft bei der Abnahme u.a., ob die Reifenkontur in allen Fahrzuständen ausreichend Höhen- und Seitenabstand zu Fahrzeugbauteilen hat (Schwinge, Rahmenheck, Gabelstabi etc.) und evtl. bei einer Probefahrt, ob ein negativer Einfluss auf das Fahrverhalten feststellbar ist (Schlingern, Pendeln, Vibrationen ...).

Fazit: Es geht mehr, als man denkt. Wenn man es legal haben will, beduetet es Rechercheaufwand, Zeit und Geld.


VG
Peter

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