DRZ - Forum

Das Forum von www.DRZ400S.de
Aktuelle Zeit: 29.03.2024 16:14

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 14 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Re: Nockenwellen und Mikuni Vergaser eintragen?
BeitragVerfasst: 23.08.2016 08:11 
Offline
DRZ-Platinuser

Registriert: 26.04.2010 15:00
Beiträge: 4095
Wohnort: Biggesee
Hallo Komikus,

wo kann man das nachlesen?

Das man an einer E aus Bj. 2001 Gabelholme der E aus 2005 anbauen darf leuchtet mir ein, aber warum sollten Blinker mit E-Zeichen unzulässig sein wenn man z.B. ein Rücklicht ohne E-Kennzeichnung montiert? Das macht doch absolut keinen Sinn, die Eignung der Blinker wird doch dadurch nicht beeinflusst.

Warum sollte die ABE der Stahlflexleitungen nur mit dem serienmässigen Lenker gelten und nicht auch für einen Zubehörlenker bei dem die Leitungen ordnungsgemäß verlegt sind? Aber deine Aussage geht ja sogar noch weiter, danach wäre z.B. die ABE der Stahlflex erloschen wenn man ein nicht serienmässigen Rücklicht mit E-Zulassung montiert - das glaube ich erst wenn ich das nachlesen kann!

Wenn ein Suzukiersatzteil modifiziert wird und ein älteres Bauteil ersetzt darf man das natürlich anbauen, man findet ja immer wieder den Hinweis, dass Teile-Nr. xxx Teile-Nr. yyy ersetzt. Aber was ist ein gleichwertiges Fahrzeug und wer bestimmt welche Fahrzeuge gleichwertig sind?

Sind z.B. die E und SM gleichwertig, darf man da einfach die Gabeln oder Bremsen tauschen, wohl kaum, denn dann hätte man eine SM mit kleineren Bremsscheiben die zwar auch von Suzuki stammen, aber dafür wohl nicht freigegeben sind.

Gruss
Frido

_________________
DRZ 400 E
Husky 455 Rancher

Ich möchte einmal wie mein Opa sterben, friedlich schlafend und nicht so laut kreischend wie sein Beifahrer!


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags: Re: Nockenwellen und Mikuni Vergaser eintragen?
BeitragVerfasst: 23.08.2016 09:29 
Offline
DRZ-Power-User

Registriert: 19.12.2014 08:41
Beiträge: 108
bitte nicht übermäßig über-kreuz denken und ob etwas Sinn macht oder nicht... das entscheiden wir hier auch nicht :)

lest doch einfach mal was in den ABEs so drin steht:
ABE einer Nachrüstbremsscheibe; dort steht folgender Satz drin:
"Die mit den Ersatzbremsscheiben ausgerüsteten Krafträder müssen hinsichtlich der übrigen Teile der Bremsanlage dem Serienzustand entsprechen."
Also darf keine Stahlflex verbaut sein.

Bei Lucas Stahlflex steht:
"Die Austauschbremsleitungen Typ LUCAS-Flex des Herstellers TRW KFZ Ausrüstung GmbH, D-56566 Neuwied entsprechen in Verbindung mit der Originalbremsanlage den Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, und sind somit für den Einbau in die unter Anlage 5.1 aufgeführten Krafträder geeignet."
Also keine andere Scheibe

Bei vielen Lenkern steht sowas in der Art drin:
"Die Abnahme des Anbaus nach §19 (3) durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer wird nicht für erforderlich gehalten.
Eine solche Prüfung ist lediglich dann erforderlich wenn die Krafträder
• von dem serienmäßigen Zustand abweichen
• per EBE nach §21 StVZO in den Verkehr gekommen sind
• entsprechende Hinweise im Verwendungsbereich darauf hinweisen, dass eine
Änderungsabnahme durchgeführt werden muss
Gegen die Erteilung einer ABE bestehen keine technischen Bedenken."

Also ABE gilt nur für den serienmäßigen Zustand des Fahrzeuges.

und auch immer bedenken EG-ABE ist nicht das gleiche wie ne ABE!
Die ABE-Papiere sind immer mitzuführen (es sei denn, man läßt sich das Teil in die Fahrzeugpapiere eintrage), bei der EG-ABE hat das Teil eine eingestanzte Nummer, Papiere sind nicht mitzuführen.

Zu den Bestimmungen mit den EG-Zulassungen und deren Unterschiede empfehle ich Dir das:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... 082007.pdf
da ist vieles recht gut beschrieben.
Beispiel: Ein Fahrzeug mit Zulassung nach STVZO besteht eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt).
für Fahrzeuge nach EG-Zulassung gibts das nicht.
Für das Licht gibt es eben die Vorgabe alles nach E-Prüfzeichen oder alles nach alten Prüfzeichen. Klar gibt es einige oder viele Beleuchtungen, die auch die alten Prüfzeichen besitzen, damit ist man dann auch gemischt fein raus.
Nur dann gelten wieder andere Dinge wie Nebelscheinwerfer auf gleicher Höhe wie Hauptscheinwerfer usw...

Die E und die SM kannst du auch nicht als gleichwertig bezeichnen / vergleichen, da sich zu viele Parameter ändern.
Lenkkopfwinkel, Nachlauf, Federweg, Reifen-/ Felgengröße usw. wo sind die gleichwertig?


und :popcorn:
manchmal sollte man einfach nur froh sein, dass so manch ein Prüfer nicht alle Vorschriften kennt, kennen mag oder aufgrund Sinnhaftigkeit alle Augen zu drückt.
Ich rege mich auch jedesmal auf, wenn eine echte Verbesserung zur Verweigerung der Plakette führt. Freue mich dann aber auch, wenn ein Prüfer mit Wissen und Verstand die Eintragung trotzdem vornimmt :crazyfreude: aber das sind eben die Unterschiede. Hast Du einen "Anwalt" vor Dir, der alle §§ und Gesetze kennt oder einen Techniker / Ingenieur mit Sachverstand.


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 14 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige  1, 2

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de