Hallo,
da die Übersetzung weder im Brief noch im Schein eingetragen ist bringt dir eine Kopie nichts.
Da sich durch die Übersetzungsänderung die Höchstgeschwindigkeit und das Fahrgeräusch ändern, könnte ein eifriger Prüfer darauf bestehen, dass diese Veränderungen nachgewiesen werden, sicherlich ein teures Vergnügen.
Was versprichst du dir von so einer Eintragung, welchen Sinn soll das machen?
Weder bei einer Verkehrskontrolle, noch bei der HU wird die Übersetzung überprüft und selbst wenn ein Sachverständiger nach einem schweren Unfall feststellen würde, dass die Übersetzung nicht original ist, gäbe es nur Probleme wenn der Unfall im Zusammenhang mit der Übersetzungsänderung stände.
Montiere dein neues Zahnrad, mach dir keinen Kopp und fahr einfach.
Gruss
Frido