Hallo Alex,
kuckst du hier:
http://www.leovince.de/gutachten/3836.pdf
und hier:
http://www.leovince.de/gutachten/co-3836.pdf
Frag mich aber nicht, was der Unterschied ist
Und dann vielleicht noch ein netter Hinweis von der LeoVince-Seite:
Sito Gruppo Industriale hat geschrieben:
EWG - Betriebserlaubnis
...für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheiten nach der Richtlinie:
97/24/EU Anhang 9
Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind.
Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung.
Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.
Monticello im Juli 1999
SITO GRUPPO INDUSTRIALE
Gruß
Theo