Recht hat der, der Recht bekommt...
So oder so, durch bauliche Veränderungen am Möp kann schnell die sogenannte "Betriebserlaubnis" erlöschen.
d.h. im Amtsdeutsch: führen eines KFZ ohne Betriebserlaubnis. Was das für nen A2 Führerscheinanfänger bedeuten kann sollte jedem klar sein.
nur mal auf die schnelle mit 2 Klicks aus dem www. gezogen..
http://www.ra-rode.de/was-beim-umbauen-zu-beachten-ist/bzw. [url]http://www.motorradonline24.de/mo24forum/bike-und-biker/verkehrsrecht-und-führerschein/643981/neue-hu-richtlinien-seit-dem-01-06-2012-neue-bußgeldhöhe-für-»betriebserlaubnis-erloschen«/[/url]
Zitat:
Wer an seinem Fahrzeug nicht zulässige Umbaumaßnahmen vorgenommen hat, welche die Verkehrssicherheit und/oder die Umwelt beeinträchtigen, spürt das mächtig in seinem Geldbeutel. Zu den Änderungen gehören natürlich auch Manipulationen an der Auspuffanlageanlage (Lautstärke), am Vergaser (Leistungsveränderung und Abgasverhalten), etc.
Die möglichen Folgen:
•Der Fahrzeughalter muss 135 Euro bezahlen und erhält einen Punkt.
•Der in flagranti erwischte Fahrzeugführer ist mit 90 Euro und 3 Punkten dabei.
•Sollten Halter und Führer die gleiche Person sein kostet es 135 Euro und 3 Punkte (»in Tateinheit«).
usw. usw. Ihr seht, nur bissl "vermeintliches Tuning" kann schon jede Menge Ärger nach sich ziehen.
Das ist alles schon lange bekannt, aber die Jungen Wilden von heute (und wie wir früher auch) machen sich über die möglichen Folgen der Bastelei nur wenig Gedanken.
Das jetzt bitte nicht als Mahnkeule auffassen, aber es gehört eben auch zum Thema.
Gruß und

ride on