larsen7x hat geschrieben:
...Auf nichtöffentlichen Wegen ist mM nach kein Kennzeichen nötig. Also ist der Halter schlecht zu ermitteln. Im Wiederholungsfall ist es im Wald aber ziemlich gefaehrlich wenn ein genervter Wildhüter einen Warnschuss abgibt...
Leider zählen die meisten Wald- und Feldwege zu öffentlichen Straßen, vgl. § 3 I 4a SächsStrG: "...öffentliche Straßen sind ... öffentliche Feld- und Waldwege; das sind Straßen, die überwiegend der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dienen...". Das sollte für die meisten Waldwege in D/SN gelten! Nur weil diese Wege für den motoris. Verkehr gesperrt sind, scheitert hieran nicht die öffentliche Widmung! Ergo: kein Schild - Verstoß...
Das gilt imho auch für die Pflichtversicherung (HP). Wer die auf derartigen Wegen nicht hat, macht sich strafbar.
Ob das alles auch für den Wald selbst gilt, glaub ich hingegen nicht, der ist keine Straße, ne...?