DRZ-Otschko hat geschrieben:
Auf was lautete denn die Anklage?
Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs. Ein Bekannter von mir ist deswegen auch schonmal dran gewesen: hat Wheelies neben einem Reisebus gezogen und dabei die Polizei am Überholen gestört
Beim Wheelifahren sieht man anscheinend nicht so gut im Rückspiegel
Er ist dann aber abgehauen und hat sich eine wilde Verfolgungsjagd mit der Rennleitung geliefert. Wäre problemlos davongekommen, wenn er nicht auf Reserve hätte stellen müssen. So hat er den Vergaser leergefahren und wie er noch versucht hat das Ding anzukicken (ein Königreich für einen E-Starter
) haben die Grünen aufgeschlossen und ihn erstmal richtig krass mit ihren Gummiknüppeln verdroschen. Die (Geld-)Strafe war dann aber nur für das gefährden der anderen Verkehrsteilnehmer, irgendwelche Geschwindigkeitsüberschreitungen konnten sie ihm nicht nachweisen. Für das was er sich geleistet hat mußte er nicht wirklich viel bezahlen, beim Betrag müsste ich lügen. Nette Geschichte, wird er wohl irgendwann seinen Enkelkindern noch erzählen
Und Überhaupt: warum fragst du, ob das verboten ist?! Alles was Spaß macht ist verboten
Gruß
Theo