Frido hat geschrieben:
..... die Macher des BGB drehen sich dabei sicher im Grabe um.
Jepp ! Und die Drehzahl ist bereits kurz vor'm "Roten"
Als kurze Auffrischung: der Bericht der c't
(hier nachzulesen) hat leider wenig Neues gebracht.
Allerdings bestätigt er die negative Einschätzung des bereits zitierten t3n-Beitrages,
wonach der private deutsche Webseitenbetreiber sich ab Anfang nächsten Jahres im rechtlichen Niemandsland bewegen wird.
Derweil fordet Frau Merkel wortstark, daß Internet dürfe kein rechtsfreier Raum mehr bleiben.
Da fragt man sich schon, was Sie zu solchen Äußerungen treibt ?
Der Wunsch, künftig rechtlich abgesegnet unerwünschte Berichterstatter a la Wikileaks mundtot machen zu dürfen
oder komplette Ahnungslosigkeit bezüglich des Themas Internet ?
Hallo ? Rechtsfreier Raum ??
Wenn dem so wäre, gäbe es nicht:
- die Verpflichtung zur Nennung eine rechtlich verantwortlichen Betreibers auf einer Website
- die Haftungspflicht für selbst erstellte oder veröffentlichte Inhalte
Ich wäre auch nicht rechtlich belangbar, wenn ich urheberrechtlich geschütztes Material herunterladen würde.
Rechtliche Handhaben und die Möglichkeit der technischen Umsetzung gibt es genug.
Will man an dieser Stelle die eigene Unfähigkeit kaschieren, die bereits vorhandenen Instrumentarien zu nutzen
oder wird die allgemeine Strömung genutzt,
uns durch die Hintertür vorsorglich mit reichlich gesetzlichen Knebeln zu versehen, die bei Bedarf angezogen werden können ?
Schöne neue Welt
Gruß
MM