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 Betreff des Beitrags: Re: Crossfahrer schlagen auf Förster ein
BeitragVerfasst: 09.11.2010 09:43 
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Frido hat geschrieben:
.... Ich frage hier gerne nochmal, welche vernünftigen Argumente man einem Dritten nennen könnte, wenn er einen Biker auf das unerlaubte Fahren im Wald oder sonstigem Gelände anspricht?Sind die Jäger denn überhaupt das Hauptproblem oder reagieren Radfahrer, Fussgänger, Hundehalter, Reiter oder sonstwer ähnlich ablehnend?

Wie könnte man an legal befahrbare Strecken kommen oder ist dieses Wunschdenken zu utopisch und in der Praxis nicht umzusetzen?
...
Gruß
Frido


zu 1, das freie endurieren ist genauso legal wie nachts um 2 bei rot über die Fußgängerampel gehen, Musik über e-net downloaden, oder schwarz Bahn zu fahren
viele tun es - das macht es aber nicht legal
also bleibt nur das Argument - Rücksichtnahme auf andere Waldnutzer, leise - in kleinen Gruppen - und nicht immer die gleichen Wege - oder was gibt es noch pro Enduro ???

zu 2, so gut wie gar nicht
das liegt daran, dass Motorrad allgemein kaum eine Lobby hat, Crossen sowieso nicht und Enduro kennt ja erst recht kaum einer
also wird pauschalisiert "alles Idioten, zu laut, die Tiere werde verscheucht, umweltverschmutzend und überhaupt für den "Normalo" einfach nur störend - "

Gegenbeweise das Enduro und Wald etc. zusammen passt gibt es genug, sich 99,99% normal verhalten und es auf MX Plätzen seltene Fauna und Flora gibt
und sich dort sogar allerlei Viehzeug tummelt das vor den ganzen Joggern, Hunden, Fahrradfahrern und laut diskutierenden "Erholungssuchenden" seine Ruhe findet, aber..


Beispiele für totale Arschlöcher gibt es auf allen Seiten
von Draht zwischen Bäumen und Nagelbrettern bis drohen mit einer Waffe bzw. Offroadidioten -
schaut doch mal in unsere südlichen (Enduro)- Urlaubsländer - alles tolle Locations - bekanntgeworden über Foren - und dann fallen dort mehr und mehr Rambos ein
"Ich will Spaß - und scheiß auf die anderen... " bingo, du hast verstanden - die Strecken werden gesperrt -
oder "boah was geile Kurven" . . am Ortsausgang Hahn auf und 15tsd U/min und den AkraLeoCRDMivsupersport mal richtig brüllen lassen.... bingo - du hast verstanden? Strecke gesperrt
etc etc etc

Das ganze funktioniert letztendlich wirklich nach dem Prinzip "Leben und Leben lassen", dem gewissen Gespür für Sinn und Unsinnigkeit und vor allem Toleranz...
...und wer das nicht begreift - und dazu gehören auch kontroverse Meinungen und Aussagen zu was auch immer - ..........

carpe diem - :biken: und justdoit


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 Betreff des Beitrags: Re: Crossfahrer schlagen auf Förster ein
BeitragVerfasst: 09.11.2010 10:48 
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Frido hat geschrieben:
Ich frage hier gerne nochmal, welche vernünftigen Argumente man einem Dritten nennen könnte, wenn er einen Biker auf das unerlaubte Fahren im Wald oder sonstigem Gelände anspricht?


was wären denn deine?

wenn jemand permanent die meinungen anderer in frage stellt und ausschließlich kritisch in form einer frage antwortet, frage ich mich manchmal was denn eigentlich seine meinung ist?

jeder kann seine meinung sicherlich mit argumenten unterstreichen, auch wenn diese nicht immer auf das verständnis anderer treffen, die in dem sinne eine andere meinung vertreten... ohne sie zu äußern?


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 Betreff des Beitrags: Re: Crossfahrer schlagen auf Förster ein
BeitragVerfasst: 09.11.2010 11:34 
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gewalt = kapitulation des verstandes

punkt


wer förster anmacht oder verhaut, oder wer auf der anderen seite vom gebrauch einer waffe oder vom drohen mit einer waffe spricht, ist noch schlimmer dran, der hat nämlich keinerlei verstand der erst kapitulieren könnte


mit menschen ohne verstand zu diskutieren, bringt nichts


ende

_________________
immer noch wachsender verlust des verstandes bei bei steigender aktivität der rechten hand.....


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 Betreff des Beitrags: Re: Crossfahrer schlagen auf Förster ein
BeitragVerfasst: 09.11.2010 13:08 
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Hallo Prophet,

kommt meine Meinung so undeutlich rüber?

Ich habe nur in Form von Fragen geantwortet?

Da bin ich auch anderer Meinung, :lol: aber im Telegrammstil zusammengefaßt:

Es gibt keine vernünftige Rechtfertigung für das Befahren von gesperrten Strecken!

Wenn man das dann trotzdem macht, sollte man dies so rücksichtsvoll wie möglich machen und falls man erwischt oder zur Rede gestellt wird nicht auch noch aggressiv werden, sondern eben die Konsequenzen tragen.

Pauschale Verurteilungen bestimmter Personengruppen sind dumm und unzutreffend.

Gewalt ist keine Lösung, sondern verschärft nur die Fronten.

Wäre ich übrigens Mitglied in diesem Jägerforum, würde ich mich auch ganz deutlich von einigen haarsträubenden Ansichten distanzieren, die sind aber keinesfalls repräsentativ für alle Jäger oder Förster!

§ 1 StVO Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Diese Forderung paßt nicht nur in den Straßenverkehr, sondern auch in viele andere Lebenslagen!

Und...wie verbleiben wir denn nun?

Gruß
Frido

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Ich möchte einmal wie mein Opa sterben, friedlich schlafend und nicht so laut kreischend wie sein Beifahrer!


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 Betreff des Beitrags: Re: Crossfahrer schlagen auf Förster ein
BeitragVerfasst: 09.11.2010 15:19 
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Beiträge: 501
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Leute, Leute,

ein bisschen mache ich mir schon Gedanken hier.

@ sumobob kannst du dir denken das andere eine ganz andere Meinung haben.

Z.B. ich kann nicht verstehen wie so ein junger Kerl sein erstes schwer erspartes Geld nimmt und sich so ein blödsinniges Motorrad kauft, damit vollkommen sinnlos rumfährt und noch obendrein sein Leben riskiert.
Könnte Der nicht was Vernünftiges tun, den Jagdschein machen, sein Geld in einem Gewehr gut anlegen und uns beim Abschuss des überzähligen Wildes behilflich sein.
Da würde er doch endlich was Vernünftiges machen und seine Mutter würde noch Wildschweinbraten auf den Tisch bekommen.

Die Geschichte, so wie ich sie verstanden habe soll sich nicht im Wald ereignet haben.
Wer weis was diese Person (Jäger,Bauer) im Vorhinein so alles losgelassen hat.
Ich vermute, das er einfach mal eine tracht Prügel aus der Dorfgemeinschaft oder der Dorfjugend bekommen sollte. Das heißt nicht das ich das für Richtig halte.

Was Genaues weis man nicht.
Leute wegen ihrem Hobby zu verurteilen ist schon ganz schön intolerant.
Die Jagd muss gemacht werden, ist doch ok wenn das Jemand in seiner Freizeit macht und dabei seinen Spaß hat. Traurig ist nur wenn er denkt er steht dadurch über allen.

_________________
Nimm dir Zeit zum Spielen - es ist das Geheimnis ewiger Jugend


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 Betreff des Beitrags: Re: Crossfahrer schlagen auf Förster ein
BeitragVerfasst: 09.11.2010 16:35 
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scheinbar teilen wir ja alle die gleiche meinung und sind nur zu dumm auf einen nenner zu kommen!
wie auch immer, solange keine details über den tathergang bekannt sind, kann hier jeder nur mutmaßen!

ich selber habe ja ähnliches erlebt, wobei die angedrohte gewalt nicht von mir ausging!
natürlich ist es nicht mein recht dort zu fahren, hab ich trotzdem getan und bin sicher nicht der einzige (was allerdings keine entschuldigung ist)!

wie bereits in einem meiner anderes posts geschrieben, kann ich ja auch die seite der jäger verstehen, solang die verhältnismäßigkeit gegeben ist!


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 Betreff des Beitrags: Re: Crossfahrer schlagen auf Förster ein
BeitragVerfasst: 11.11.2010 17:43 
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Hallo,

ich habe heute mal einen Bekannten, seines Zeichens Polizist, auf die mögliche Strafe für das Befahren des Waldes angesprochen. Meine in diesem Thread getätigte Aussage, dass man mit 35 € davonkommt ist falsch! Demnach trifft es zu, dass es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt - Ende der positiven Nachricht!

Diese Owi kann aber auch als umweltrechtliches Vergehen angesehen werden und bei uns in NRW werden dann 1500 € !!! fällig. Die genauen Bestimmungen dazu will er mir bei Gelegenheit mal raussuchen.

Auf die Schnelle habe ich dazu Folgendes gefunden, bin mir aber nicht 100% sicher ob diese Bestimmungen wirklich greifen, daher ohne Gewähr!

Landschaftsgesetz NRW

§ 70 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
[...]
8. eine nach § 54 gesperrte und als solche ordnungsgemäß gekennzeichnete Fläche betritt, auf ihr fährt oder reitet,

§ 71 Geldbuße, Einziehung, Zusammentreffen mit Straftaten, Verwaltungsbehörde
(1) Ordnungswidrigkeiten nach § 70 können mit einer Geldbuße bis zu 50000,- Euro geahndet werden.
(2) Gegenstände, die zur Begehung einer Ordnungswidrigkeit nach § 70 gebraucht oder bestimmt gewesen sind, können eingezogen werden.
(3) § 70 wird nicht angewendet, wenn die Tat nach anderen Rechtsvorschriften mit Strafe bedroht ist. Von dieser Regelung ausgenommen sind die in den Bußgeldvorschriften geregelten Fälle der einfachen Sachbeschädigung; ihre Ahndung nach § 303 des Strafgesetzbuches ist ausgeschlossen.


§ 70 Landesforstgesetz NRW

(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1b. entgegen § 2 Abs. 3 den Wald beschädigt oder die Erholung anderer unzumutbar beeinträchtigt,

2.
entgegen § 3 Abs. 1 eine dort bezeichnete Fläche oder Einrichtung betritt oder im Wald fährt, zeltet oder Wohnwagen oder Kraftfahrzeuge abstellt,
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.


In den anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen.

Die hier genannten 25.000 bzw. 50.000 € sind zwar nur Höchstbeträge und werden wohl beim unberechtigten Befahren sicher nicht verhängt werden, aber sollten die 1500 € zutreffen, dann ist das schon starker Tobak! Das rechtfertigt dann zwar immer noch nicht den Förster oder Jäger einfach umzuhauen, aber ob ich da auf ein freundliches Winken reagieren und anhalten würde? :pfeif:

Wenn man z.B. innerorts 50 km/h zu schnell fährt, dann kostet das mit Gefährdung 240 € Bußgeld + 1 Monat Fahrverbot + 4 Punkte - Im Vergleich zu den Strafen im Ausland ein richtiges Sonderangebot!

Das Befahren des Waldes mit dem Mopped ist aber soviel schimmer und wird bedeutend strenger geahndet? :klatsch:

Ich warte mal ab, was mein Bekannter von der Trachtentruppe mir an Infos besorgt und reg mich dann weiter auf!

Aber was soll mich noch in einem Land verwundern, dass jahrelanges Kinderschänden geringer bestraft als einen Bankraub mit einer Spielzeugpistole? Ich weiß schon, dass ist hier jetzt vollkommen OT, aber ich :aua: :klatsch: :mecker: rege mich gerade ein klein wenig auf! :aua: :aua: :aua:

Gruß
Frido

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 Betreff des Beitrags: Re: Crossfahrer schlagen auf Förster ein
BeitragVerfasst: 11.11.2010 22:12 
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könntest du deinen bekannten mal fragen um wieviel das ganze schlimmer ist, wenn das moppet nicht zugelassen und versichert ist?
ist es dann eine straftat?

würde mich sehr ineressieren :roll:


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 Betreff des Beitrags: Re: Crossfahrer schlagen auf Förster ein
BeitragVerfasst: 12.11.2010 00:41 
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Hallo,

ich glaube die Frage kann ich mir sparen, habe in der Jurathek (ein Juraforum) folgende ausführliche Abhandlung dazu gefunden:

Hallo,
der TE meinte sicher nicht, dass er drei Punkte in Flensburg bekommen habe, sondern dass der an ihn gerichtete Vorwurf drei Punkte beinhaltete, nämlich
1) Fahren ohne Versicherungsschutz, Straftat (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz)
2) Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz, Straftat
3) Verstoß gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung, Ordnungswidrigkeit

Zu 1) aus dem PflVG:
§ 6
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Zu 2) aus der Abgabenordnung:
§ 370 Steuerhinterziehung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
2.die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
3.pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt
und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Zu 3) Aus der Bußgeldkatalogverordnung:
175 Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis, Zulassung oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen oder nach dem auf dem Ausfuhrkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt
50 Euro 3 Pkt. B

Da die Taten als in Tateinheit begangen anzusehen sind, wird eine Gesamtstrafe gebildet, für die gilt (aus dem StGB):
§ 52 Tateinheit
(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt.

(2) Sind mehrere Strafgesetze verletzt, so wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt, das die schwerste Strafe androht. Sie darf nicht milder sein, als die anderen anwendbaren Gesetze es zulassen.
Kommt es zu einer Verurteilung aufgrund der Strafgesetzverstöße, so ist die in Tateinheit damit begangene Ordnungswidrigkeit nicht weiter verfolgbar.

Schließlich gibt es auch noch Punkte in Flensburg, nämlich im Falle einer Verurteilung 6 Punkte wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzes.

Erfolgt ein Freispruch bzgl. der Straftaten, kann die Ordnungswidrigkeit weiter verfolgt werden. Hier kann es dann zu einem Bußgeld von 50 Euro und 3 Punkten in Flensburg kommen.


Gruß
Frido

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 Betreff des Beitrags: Re: Crossfahrer schlagen auf Förster ein
BeitragVerfasst: 19.11.2010 23:20 
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Hallo,

die Bussgelder sind doch nicht so hoch wie befürchtet.

In NRW ist wie bereits gesagt § 70 Landesforstgesetz NW die Rechtsgrundlage und das Bussgeld beträgt 40 - 125 € + Gebühren und angemessener Erhöhung bei Wiederholung. Punkte gibt es nicht.

Gruß
Frido

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 Betreff des Beitrags: Re: Crossfahrer schlagen auf Förster ein
BeitragVerfasst: 20.11.2010 01:32 
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das freut mich jetz schon ein wenig :daumen:


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 Betreff des Beitrags: Re: Crossfahrer schlagen auf Förster ein
BeitragVerfasst: 06.12.2010 18:45 
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Registriert: 09.03.2005 22:06
Beiträge: 2340
Wohnort: Haan
Hi

Es gibt nicht nur böse Endurofahrer, sondern auch böse...
guckst du hier... http://www.youtube.com/watch?v=gNDG_zQ5 ... r_embedded

Gruss Thomas :mrgreen:

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Bin weg, um nach mir zu suchen.
Sollte ich zurückkommen, bevor ich wieder da bin,
sagt mir bitte ich soll hier warten, bis ich zurück bin!
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