Moin Männers !
Die Überschrift liest sich zunächst, wie ein Witz.
Da wir aber heute nicht den 1.April haben ......
Ich zitiere auszugsweise aus
DIESEM Beitrag des Heise-Newstickers
Zitat:
Die Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV) sieht vor, dass ab 2011 jeder Anbieter seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen muss.
Die Klassifizierungsstufen beruhen dann auf den aus dem Filmbereich bekannten Altersfreigaben (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren).
Die Pflicht zur Einordnung des Inhalts soll für jede Webseite gelten.
Für die meisten Betreiber von Websites wird aus rein praktischen Gründen weder die mögliche Verwendung einer technischen Altersprüfung noch eine "Sendezeitbeschränkung" in Frage kommen.
Ihnen bleibt dann nur die im JMStV vorgesehene Kennzeichnung der Website mit einer durch die geplanten Jugendschutzprogramme auslesbaren Altersfreigabe.
Egal ob es sich um ein kleines Blog oder eine große Konzern-Site handelt:
Jeder Anbieter im Web wird sich aller Voraussicht nach mit der neuen Regelung beschäftigen müssen, denn der JMStV sieht Bußgelder für Verstöße vor.
Zumindest kommerziellen Betreibern droht außerdem Ungemach aus Richtung des Mitbewerbs:
Wer ab Januar 2011 nicht kennzeichnet oder den Zugang beschränkt, kann von der Konkurrenz eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs erhalten.
Schließlich verschafft er sich einen Vorteil, indem er sich nicht an bestehende Regelungen hält.
Rechtsexperten befürchten bereits Abmahnwellen, die insbesondere kleinere geschäftliche Anbieter im Web überschwemmen könnten.
Welcher Forenbetreiber kann und will die ständige "Jugendfreiheit" Seiner Seite gewährleisten ?
Um auf der sicheren Seite zu sein bleibt in Konsequenz nur die Kennzeichnung "frei ab 18"
Der einzige Trost: die Sache ist noch nicht 100%ig abgesegnet, vielleicht wird das Ding ja noch gekippt
In diesem Sinne: Frohes Fest!
Gruß
MM
P.S.: wer meint "das wird schon Alles nicht so schlimm" der möge sich in
DIESEM ausführlichen,
rechtlich fundierten Beitrag genauer informieren ....
.... und Seine Meinung überdenken.