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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenständer ohne Killschalter
BeitragVerfasst: 22.12.2013 20:32 
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gghm hat geschrieben:
Wenn er es nicht abnimmt, dann hat er im Fall meines Mopets ein Problem. Ich weiss ja nun woran ich bin. :mrgreen:



Hallo,

das Problem hättest du wohl eher.

Soweit ich weiß, kann ein Prüfer die Plakette verweigern, auch wenn ein eingetragenes Bauteil nicht den Vorschriften entspricht. Meinem Vater ist das vor Jahren passiert. Auto gebraucht gekauft, breitere Reifen waren eingetragen, Prüfer meinte aber, ohne Kotflugelverbreiterung zu breit, hätten so nicht eingetragen werden dürfen, Plakette verweigert.

gghm hat geschrieben:
Generell würde ich aber den Typ stehen lassen, nix zahlen und zu einem fähigen Prüfer fahren.


Da bist du aber garantiert auf dem Holzweg!

Die Vorstellung zur Prüfung dürfte ein Dienstvertrag sein, der Prüfer erfüllt seine Vertragsverpflichtung durch die Prüfung des Moppeds, egal ob eine Plakette erteilt wird oder nicht und somit bist du auch verpflichtet deine vertragliche Verpflichtung, die Bezahlung, zu erfüllen, unabhängig davon, ob dir das Ergebnis der Prüfung gefällt oder nicht. :wink:

Ich wünsche dir natürlich, dass es bei der Abnahme keine Probleme gibt, aber auf der sicheren Seite ist man da m.E. nicht.

Gruß
Frido

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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenständer ohne Killschalter
BeitragVerfasst: 22.12.2013 21:07 
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Ich denke da liegst du falsch. Das Fahrzeug hat eine europäische Zulassung bekommen und die Sache ist auch so bei Kraftfahrt Bundesamt hinterlegt. Somit bin ich da auf jeden Fall im Recht und würde sicherlich alle Hebel in Bewegung setzten, mein Recht da durchzusetzen. :twisted:


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenständer ohne Killschalter
BeitragVerfasst: 22.12.2013 23:55 
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Es gibt kein Recht auf die Plakette. Da die Prüfer die Verantwortung für ihr Gutachten zutragen haben, haben sie auch das Recht die Plakette zu verweigern. Wenn es ein Problem gibt kann man nur versuchen den Prüfer zu überzeugen oder zu einem anderen Prüfer gehen der bereit ist die Verantwortung zu übernehmen bzw. kein Problem sieht.
Ein unkorrektes Gutachten kann zum Verlust der Prüflizenz führen. Geringe Mängel gibt es seit diesem Jahr nicht mehr.
Wenn der Ständer nicht selbstständig einklappt wird es schwer werden die HU Plakette zu bekommen. Belgische oder Italienische Prüfnummern werden da auch nicht weiter helfen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenständer ohne Killschalter
BeitragVerfasst: 23.12.2013 14:13 
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Wie ich schon schrieb, die Sache mit dem Ständer ist Bestandteil der Betriebserlaubnis und das ist so beim Kraftfahrt Bundesamt eingetragen.
Ich denke mal, diese Behörde mit ihren Regularien hat schon ihre Daseinsberechtigung. :wink:
Aber schaun wir mal. Ich habe bisher noch jeden Prüfer überzeugt. :schlaege:

Der Oberprüfer hier beim TÜV, der mir diese Infos besorgt hat, der hat auch gesagt, das aufgrund der Unterlagen, welche vom Hersteller beim Kraftfahrt Bundesamt hinterlegt sind, jeder Prüfer die Plakette deswegen nicht verweigern darf! Nur muß man evtl. mal den einen oder anderen Prüfer darauf hinweisen, wenn die anfangen Probleme zu machen, aus Unwissenheit.


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenständer ohne Killschalter
BeitragVerfasst: 23.12.2013 14:42 
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Jo, da es sowas wie Bestandschutz gibt, und das bei jedem in Deutschland über KBA Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr genutztem Fortbewegungsmittel im Datenwirrwarr der KB-Amtes auch formell hinterlegt ist, kann man sich schon darauf berufen. Die Plakette wird aufgeklebt.
Es gab ja zB auch Autos, die genauso im KBA gelistet sind, bei denen die Scheinwerferniveauregulierung bautechnisch nicht vorhanden war. Dehalb darf heute auch nicht die Plakette verweigert werden bei den gleichen Autos. Prüfer hin oder her. Niemand ist unfehlbar, und in ein guter Prüfer beharrt dann auch nicht auf seiner Meinung, sondern kann ja, glücklicherweise, im KBA-Register nachschauen. Da steht nämlich schön aufgelistet, was zur Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr nötig ist, und was nicht, ganz fahrzeugspezifisch. Der TÜV (Dekra, GTÜ,...) muss sich ganz den Regularien des KBA unterwerfen, das lag und liegt nie im Ermessen des Prüfers.
Zofft euch nich so, frohes Fest :)


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenständer ohne Killschalter
BeitragVerfasst: 23.12.2013 18:12 
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Hallo,

hier zofft sich doch niemand! :D

Gruß
Frido

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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenständer ohne Killschalter
BeitragVerfasst: 23.12.2013 19:05 
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Ich hatte schon öfters Probleme bei der HU mit den Motorrädern von MZ. Deren originale Seitenständer klappen nicht selbständig ein. Die MZ's haben bzw. hatten eine KTA Zulassung (Kraftfahrzeugtechnisches Amt der DDR) für den Geltungsbereich der STVO. Laut dem deutschen Einigungsvertrag sind diese Zulassungen auch in der BRD gültig. Die KTA Daten sind alle beim KBA hinterlegt.
Bei der DEKRA und beim TÜV habe ich bisher noch keinen Prüfer gefunden der die Verantwortung für die originalen Seitenständer übernehmen wollte. Die Prüfer bei den kleinen Vereinen haben meistens keine sicherheitstechnischen Probleme bei den originalen Seitenständern gesehen.
Hier in Berlin gibt es zwei Zulassungsstellen mit angeschossener Prüfstelle, einmal den TÜV-Rheinland und die DEKRA. Beide KFZ-Prüfstellen zeichnen sich mit einem sehr schlechtem Kundenservice aus. Die Kunden werden nicht als Auftragsgeber gesehen sondern nur als Bittsteller die nichts zu melden haben. Andere TÜV Stellen sind da wesentlich Kundenfreundlicher.


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenständer ohne Killschalter
BeitragVerfasst: 23.12.2013 20:49 
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Nagut, dann ist es aber der unfähige Prüfer in dem Fall. Er übernimmt ja keine Verantwortung. Er muß ja nur geltendes Gesetz bestätigen und dem hat deine MZ entsprochen und meine RMX entspricht dem auch. Für solche legalen "Gesetzeslücken" trägt der TÜVer ja keine Verantwortung. Der ist in deinem Fall entweder zu Faul, um die Daten beim KBA abzufragen oder er ist einfach unfähig. Wie du ja schon geschrieben hast, wenig kundenorientiert. Das rächt sich hoffentlich in den Zahlen der Leute, die dort zur Prüfung gehen bzw. nicht gehen. :wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenständer ohne Killschalter
BeitragVerfasst: 01.06.2015 22:23 
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Mal ehrlich ist doch völlig egal ob der Ständer nen Killschalter hat oder von selbst hochklappt. Alles was nicht unbedingt gebraucht wird sollte auch nicht dran sein! Wiegt nur und geht kaputt......
Beim erfahrenen Plakettendoktor bekommt man trotzdem die Siegelung, sofern er die Kategorie Fahrzeug einordnen kann......

Viel schlimmer finde ich die Optik und übertriebene Qualität des Seitenständers.... Selten so ein häßliches abstehendes fettes Rohr an einer Wettbewerbsenduro entdeckt :? ausser natürlich an der guten alten DRZ - ist aber auch 10 Jahre Entwicklung dazwischen....

Viel Spaß Euch
vergesst nicht zu fahren vor lauter Paragraphen Grübelei :D :D :D
:prost:


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenständer ohne Killschalter
BeitragVerfasst: 01.06.2015 22:26 
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6000km habe ich schon. :crazy:


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenständer ohne Killschalter
BeitragVerfasst: 25.02.2019 21:57 
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DRZ-Frischling

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Muss hier nochmal die Frage zum Killschalter aufnehmen. Meine RMZ von Valenti Racing hatte nicht mal einen Ständer verbaut. Also einen bestellt. Nun hat die RMZ wie bereits erwähnt keinen Schalter am Ständer verbaut und selbst abklappern tut dieser auch nicht. Der Tüver heute sagte mir das ein Killschalter Pflicht ist.


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 Betreff des Beitrags: Re: Seitenständer ohne Killschalter
BeitragVerfasst: 22.03.2019 22:26 
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Registriert: 08.03.2005 22:10
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Moin!
Sorry für die späte Antwort. Man kann eine längere Schraube beim Ständer verwenden und die Feder darüber umlegen. Dann klappt er automatisch hoch, was für den TÜV ausreichend ist.
Das ist auch bei der RMX die TÜV konforme Lösung.

Gruß Gunther


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