JohnStarlight hat geschrieben:
Und Du glaubst nicht, wie schnell Du als gewerblich eingestuft wirst! Viele meinen, nur weil sie im Steuerrecht eine Privatperson sind, können sie nicht getroffen werden. Wennst z.B. regelmäßig (der Begriff ist unfassbar dehnbar, kann auch zwei oder drei Mal sein) auf eBay Teile für die Zette verkaufst, kannst schon als gewerblich eingestuft werden - mit entsprechenden Folgen!
Richtig. Ich erinnere nur mal eben an die Studentin aus Deutschland, die auf eBay zehn gebrauchte (!!) Kleidungsstücke von Abercrombie aus ihrem Eigentum (!!) anbot, um sich dadurch ihre Studiengebühren zu finanzieren - und von Abercrombie selbst sofort als "Gewerbetreibende ohne Lizenz zum Verkauf von Abercrombie" eingestuft und verklagt wurde. Folge: Die Studentin mußte über 2.000 € Bußgeld bezahlen, mehr als sie durch den Verkauf der gebrauchten Klamotten je verdient hätte.
Das Internet ist quasi ein rechtsfreier Raum - Recht bekommen die, die sich eine eigene Rechtsabteilung leisten können. Es ist inzwischen auch bekannt, daß Rechtsanwälte bewußt und gezielt nach Administratoren suchen, um mit denen gemeinsame Sache im Abmahngeschäft zu machen...der Admin stöbert nach Fehlern bei Mitbewerbern, der Anwalt erledigt den Schreibkram. Zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Konkurrent ausgeschaltet und dabei noch Kasse gemacht.